Urteil Ungeduldige Radfahrer sind selber schuld
Radfahrer sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gut beraten, sich in den Verkehrsfluss einzuordnen. Radler, die sich an wartenden Autos vorbeimogeln, fahren auf eigene Gefahr.
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In dem verhandelten Fall ging es um einen Radfahrer, der an einer roten Ampel rechts an der Wagenkolonne vorbei bis zum ersten Auto gefahren war. Er kam neben dem Vorderrad eines Betonmischers zum stehen. Als die Ampel auf grün umsprang, wurde der Radler von dem Laster erfasst und schwer verletzt.
Eigene Schuld, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts (Az.: 13 U 18/00). Der Lastwagenfahrer habe mit einem solchen Verhalten das Radfahrers nicht rechnen müssen.