Urteil Zwei Autos auf einem Parkplatz - beide müssen zahlen
In dem konkreten Fall hatte ein Trierer Geschäftsmann mit seinem Auto hinter einem bereits auf dem Parkplatz stehenden, kleinen Wagen geparkt. In beiderseitigem Einvernehmen habe nur der andere Fahrer den Parkschein gelöst. Der Geschäftsmann erhielt trotzdem ein Strafmandat und wurde zu einem Bußgeld von fünf Euro verdonnert.
Vor Gericht argumentierte der Anwalt, dass eine solche Parkpraxis niemandem schade. Außerdem werde so der knappe Parkraum in Innenstädten besser genutzt. Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte jedoch die vorige Entscheidung des Amtsgerichts Trier von Februar. Demnach seien - anders als bei Parkuhren - Gebühren am Parkscheinautomaten grundsätzlich je Auto zu entrichten. Das Amtsgericht hatte den Geschäftsmann zu zehn Euro Bußgeld verurteilt. "Sie sind kein Pfiffikus, sondern ein Parksünder", sagte der Richter.