Verfassungsklage gegen Testfahrten Länder wollen Riesenlaster stoppen
Gigaliner: Die riesigen Laster sind weiterhin umstritten
Foto: Friso Gentsch / dpaStuttgart - Für die einen sind sie effiziente Riesen, für die anderen gefährliche Ungetüme: An den sogenannten Gigalinern scheiden sich die Geister. Seit Anfang 2012 werden die 25,25 Meter langen Lkw auf deutschen Autobahnen getestet. Die Versuche waren vom Bundesverkehrsministerium angeordnet worden. Dagegen wehren sich jetzt die Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht.
Ein Sprecher von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) bestätigte die Klage. Hermann hatte den Schritt Ende Juni angekündigt. Er sei überzeugt, dass die Testfahrten der Riesenlaster die Zustimmung des Bundesrates gebraucht hätten. Die habe der Bund aber nicht eingeholt - "vermutlich in der Angst, keine Mehrheit im Bundesrat zu bekommen", hieß es damals.
Grundlage des Normenkontrollantrags sei ein Gutachten des Justizministeriums sowie eine Antragsschrift von Prof. Martin Nettesheim von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Dieser vertrete die beiden Länder im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Völlig unterschiedliche Meinungen
Die Transporter, die um bis zu 6,50 Meter länger sein dürfen als bisher, trügen nicht zur Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene bei, argumentieren die Gegner der Gigaliner. Das Gegenteil sei der Fall. Zudem sei ihr Einsatz klimaschädlich.
Dem widersprechen die Befürworter. Das Land Niedersachsen, das die Testfahrten bereits ausgewertet hat, zieht beispielsweise eine durchweg positive Bilanz: Die Gigaliner blieben nicht, wie befürchtet, an Kreisverkehren hängen und sie führten nirgends zu höheren Unfallzahlen. Bei einer hohen Auslastung der Ladekapazität würden sie außerdem pro befördertem Kubikmeter etwa 30 Prozent weniger Diesel als die kleineren Lkw verbrauchen.