Verhalten am Unfallort: Vorsicht, Hubschrauber! - DER SPIEGEL
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Verhalten am Unfallort Vorsicht, Hubschrauber!

Jeden Tag werden in Deutschland im Schnitt 72 Einsätze mit Rettungshubschraubern geflogen. Häufig sind dabei diffizile Landemanöver des Piloten auf Straßen oder Autobahnen nötig. Autofahrer sollten dabei einige Regeln beachten.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der ADAC hat jetzt ein Merkblatt mit einigen Tipps herausgegeben, die das Verhalten beim Einsatz eines Rettungshubschraubers betreffen. So raten die Experten dazu, bei der Annäherung des Helikopters durch das Schwenken einer Jacke oder durch gleichmäßiges Winken mit den Armen auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen. Allerdings sollten zufällig am Unfallort Anwesende keine Richtungssignale geben, denn eine sachgerechte Einweisung kann nur durch professionelle Rettungskräfte erfolgen.

Grundsätzlich gilt, dass bei einer Hubschrauberlandung Vorsicht geboten ist: Der Abwind des Rotors kann herumliegende Autoteile, Sand oder Schotter hochwirbeln. Daher sollte man den vorgesehenen Landeplatz rechtzeitig verlassen, um sich selbst nicht zu gefährden. Falls nicht transportfähige Verletzte innerhalb des gefährdeten Bereichs liegen, sollten sie mit Decken möglichst gut geschützt werden.

Die Auslaufphase des Rotors nach der Landung beträgt etwa zwei Minuten. Solange müssen Autos und Passanten in angemessenem Abstand warten. Es kann lebensgefährlich sein, sich vor einem Okay-Signal des Piloten in die Nähe des Hubschraubers zu begeben. Autofahrer, die im Stau hinter der Unfallstelle stehen, sollten unter allen Umständen die Anweisungen der Rettungskräfte beachten. Ungeduld oder der Versuch, sich am Unfallort vorbeizudrängeln, bringen nichts. Im Gegenteil: Wer die Aufforderungen der Helfer missachtet, verursacht nur weitere Verzögerungen und kann sich strafbar machen.

Der ADAC weist darauf hin, dass Hubschrauber der Luftrettung für alle da sind. Ihr Einsatz ist für den Verletzten kostenlos, die Rechnung begleicht die Krankenversicherung. Auch bei Fehleinsätzen muss der Alarmierende keine Kosten befürchten - es sei denn, die Retter wurden mutwillig fehlalarmiert.