Verkehrsrecht 2002: Das wird sich ändern - DER SPIEGEL
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Verkehrsrecht 2002 Das wird sich ändern

Wie immer zum Jahreswechsel ändert sich nicht nur das Datum, sondern auch einige weitergehende Regelungen. Das betrifft auch den Straßenverkehr. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Zunächst einmal gilt ab 1.1.2002 für sämtliche Verwarn- und Bußgelder die Eurowährung. Erstmals sind übrigens alle Regelsätze in einem Katalog zusammengefasst. Die Ahndung von Verkehrsverstößen erfolgt damit künftig auf der Grundlage einer einheitlichen Rechtsverordnung. Mit der Euro-Umstellung halbieren sich bisherigen DM-Sätze. Der Verwarngeldsatz von 75 Mark wird allerdings durch den Satz 35 Euro abgelöst. Die Kriterien für Fahrverbote und die Regelung zur Verhängung von Strafpunkten in Flensburg bleiben von der Währungsumstellung unberührt.

Mit weitreichenden Verbesserungen dürfen Autofahrer durch die Neuregelung des Schuldrechts rechnen, die ab 1. Januar in Kraft tritt. Damit verändern sich zum Beispiel auch die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Autokauf- und Reparaturverträge. Bei Reparaturen steigt die Gewährleistungsfrist von bislang sechs Monaten auf ein Jahr. Außerdem muss sich der Kunde bei Mängeln nicht mehr auf eine sogenannte Nachbesserung einlassen, sondern kann grundsätzlich eine Ersatzlieferung verlangen.

Definitiv verboten werden sollen im neuen Jahr Radarwarner, Laserstörgeräte oder ähnliche technische Vorrichtungen, um Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen oder zu stören. Eine entsprechende Vorschrift soll künftig im Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung stehen. Wer gegen diese Regel verstößt, muss ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro zahlen und bekommt vier Punkte in Flensburg.

Achten sollten Autofahrer in diesen Tagen auf die TÜV-Plakette auf dem hinteren Nummernschild. Falls diese orangefarben ist, wird es höchste Zeit. Das Auto muss dann nämlich noch vor dem 1. Januar zur Hauptuntersuchung. Der Prüftermin darf nicht mehr, wie es noch vor zwei Jahren möglich war, um bis zu zwei Monate überzogen werden. Im Jahr 2002 müssen dann alle Autos mit blauer Prüfplakette zur Hauptuntersuchung gebracht werden.

Schließlich ändern sich mit der Euro-Einführung auch die Kilometerpauschalen für Berufstätige. Wer sein Privatauto für eine Dienstreise oder die Fahrten zum Arbeitsplatz nutzt, kann 30 Cent pro Kilometer berechnen. Für Motorräder oder Motorroller gilt der Satz 13 Cent, für Moped oder Mofa 8 Cent. Fahrgemeinschaften dürfen in diesem Zusammenhang pro Person und Kilometer im Pkw um 2 Cent mehr berechnen; für Mitnahmen auf dem Motorrad oder Motorroller steigt die Kilometerpauschale um 1 Cent.