Verkehrssünder Frankreich will deutsche Raser erwischen
Berlin/Paris - Jeden Sommer laufen Frankreichs Radaranlagen auf Hochtouren. Wenn die Urlauberwelle in Richtung Süden über die Autobahnen rollt, werden auch Tausende deutsche Autofahrer wegen Geschwindigkeitsübertretungen geblitzt. 25 Prozent aller ausländischen Temposünder machen sie laut dem Pariser Verkehrsministerium aus, drei Prozent aller in Frankreich geblitzten Autofahrer. Bisher blieben viele Vergehen ungeahndet, weil die deutschen Kennzeichen der Verkehrssünder für die französischen Behörden nicht zu identifizieren waren.
Beim deutsch-französischen Gipfel in Berlin vereinbarten beide Regierungen am Dienstag, die Identifizierung von Fahrzeughaltern aus dem jeweils anderen Land durch einen besseren Datenaustausch zu erleichtern. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums sagte, Einzelheiten sollten zwischen dem Pariser Innenministerium und dem Kraftfahrtbundesamt geregelt werden.
Dadurch sollen Verkehrssünder aus Deutschland - ebenso wie umgekehrt - Bußgeldbescheide erhalten, wenn sie zu schnell gefahren sind oder gegen Parkvorschriften verstoßen haben. Noch müssen sie aber nicht fürchten, dass die Strafe von den deutschen Behörden auch eingetrieben wird. Denn eine Vereinbarung zur Vollstreckung in Deutschland gibt es - anders als im Falle Österreichs - nicht. Der Autofahrer hat damit die Wahl zu zahlen oder nicht.
Ab 2007 werden Bußgeldbescheid vollstreckt
Verweigert er die Zahlung, könnte es indes beim nächsten Frankreich-Besuch Probleme geben - etwa wenn er in eine Verkehrskontrolle gerät oder in einen Unfall verwickelt ist. Fällt der französischen Polizei dann auf, dass ein Bußgeldbescheid noch nicht beglichen ist, kann sie vor der Weiterfahrt auf Zahlung bestehen, und zwar mit Aufschlag von Mahn- und Strafgebühren.
Im kommenden Jahr müssen sich deutsche Autofahrer darauf einstellen, dass Bußgeldbescheide aus anderen EU-Staaten von den deutschen Behörden vollstreckt werden. Nach einem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung sollen entsprechende Regelungen bis zum März 2007 in Kraft treten. Sie betreffen alle Bußgelder über 70 Euro. Zum Inkasso haben die Behörden dabei einen echten Anreiz: Eingetriebene Bußgelder sollen nämlich im Land der Vollstreckung bleiben, bei einem deutschen Autofahrer also in die Bundeskasse fließen.
abl/AFP