Versicherungs-Tipp: Den Wechsel wählen - DER SPIEGEL
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Versicherungs-Tipp Den Wechsel wählen

Wer seine Auto-Versicherung wechseln möchte, sollte sich beeilen. Denn regulär kann diese nur jeweils einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Weil die meisten Verträge vom 1. Januar bis 31. Dezember laufen, muss in diesem Jahr das Kündigungsschreiben bis zum 2. Dezember bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der ADAC rät, das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein abzuschicken. Unabhängig davon hat ein Kraftfahrer immer dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Dabei spielt der Prozentsatz der Erhöhung keine Rolle. Die Versicherung ist verpflichtet, die Prämienänderung mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten mitzuteilen. In solchen Fällen reicht es, wenn das Kündigungsschreiben am letzten Tag vor Wirksamwerden der Erhöhung beim Versicherer eingeht. Der Versicherungsnehmer braucht unter diesen Umständen also die reguläre Kündigungsfrist von einem Monat nicht einzuhalten. Auf das Recht zur außergewöhnlichen Kündigung muss ihn der Versicherer hinweisen.

Eine weitere Möglichkeit zum Versicherungswechsel bietet sich nach einem Schadensfall. Hier haben beide Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Allerdings: Steigt der Versicherungsnehmer aus dem Vertrag aus, wird die restliche Jahresprämie nicht erstattet. Einen solchen Schritt sollte man sich deshalb nach Meinung des ADAC genau überlegen und mit der Kündigung eventuell bis zum Ende des Versicherungsjahres warten. In jedem Fall sollte der wechselwillige Kunde zunächst die Angebote anderer Versicherungen vergleichen und prüfen, ob diese ihm den gleichen Versicherungsschutz und die gleichen Konditionen bieten.

Wer sein Fahrzeug verkauft, kann den Versicherungsvertrag hingegen nicht kündigen. Dieses Recht steht nur dem Käufer und der Versicherungsgesellschaft zu. Das Risiko für den Verkäufer: Bis zum Ummelden des Fahrzeugs haftet er zusammen mit dem Käufer als Gesamtschuldner für die Prämie. Deswegen ist es wichtig, beim Käufer darauf zu dringen, dass er das Fahrzeug so schnell wie möglich ummeldet. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann vom Käufer eine Kaution in Höhe des restlichen Versicherungs- und Steuerwerts verlangen. Unangenehme Überraschungen lassen sich auch vermeiden, wenn das Fahrzeug vor dem Verkauf vorübergehend still gelegt wird oder Käufer und Verkäufer es gemeinsam bei der Zulassungsstelle ummelden.