Zweirad Das Mofa-Revival
Nürnberg - Das Mofa gibt es auch heute noch, sagt ein Sprecher des Industrie-Verbandes Motorrad Deutschland (IVM). "Sie verstecken sich allerdings meist unter dem Blechkleid eines Rollers." Denn während das klassische Mofa mit seinen Tretkurbeln heute eine Randerscheinung ist, werden speziell für die 15-Jährigen Mofa-Interessenten Mokickroller auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern gedrosselt.
15 bis 20 Prozent aller verkauften Roller mit 50 ccm werden zum Mofa-Roller umgebaut. Mittlerweile gibt es Umrüstsätze, die auf elektronischem Wege die Höchstgeschwindigkeit drosseln. Da Mofas früher wie heute nur einen Sitzplatz haben dürfen, wird der Soziusplatz des Rollers mit einer Abdeckung versehen. Der Vorteil des Mofarollers ist gerade für Fahranfänger, dass sie ihn mit 16 nach Erwerb der Fahrerlaubnis mit geringem Aufwand entdrosseln können. Aus dem Mofa wird dann ein zweisitziger Roller, der 50 beziehungsweise nach neuem EU-Recht bald 45 Stundenkilometer schnell ist. Damit wird auch verhindert, dass erst für viel Geld ein Mofa gekauft werden muss und nach einem Jahr eine weitere Anschaffung ansteht. Denn billig sind die kleinen Zweiräder nicht. Ein Roller kostet mindestens 3000 Mark plus rund 500 Mark für die Drosselung.
Im vergangenen Jahr waren unter den 108.671 verkauften Zweirädern mit 50 ccm immerhin 15.483 Mofas. Wirklich genaue Zahlen gibt es nach Einschätzung von Experten jedoch nicht, weil viele Mokicks eben erst beim Händler zum Mofa umgebaut werden. An die Glanzzeit von damals kommt der neue Boom nicht heran. "Ende der siebziger Jahre wurden jährlich rund 400.000 Mofas verkauft", sagt Hans-Peter Bischoff vom Hersteller Sachs in Nürnberg. Allein Sachs hat einst jährlich 120.000 Mofas verkauft. Auch heute finden sich im Programm noch Mofas klassischer Bauart - die Nachfrage hält sich jedoch in Grenzen. "In Deutschland sind es im Jahr etwa 2000 Stück."
Gerade die klassischen Mofas werden jedoch nicht erster Linie von Jugendlichen gefahren. Denn laut Zweirad-Industrie-Verband gilt die Mofa-Prüfbescheinigung rechtlich nicht als Führerschein. Das nutzen besonders Verkehrsteilnehmer, die auf Ihren Führerschein vorübergehend verzichten müssen, das Mofa bleibt Ihnen trotz Fahrverbot als motorisiertes Fortbewegungsmittel noch erhalten.