Radikalenerlass Klassenkampf statt Unterricht
Protest in Frankfurt: Studenten demonstrieren an der Universität in Frankfurt am Main am 28. Januar 1972 gegen den sogenannten Radikalenerlass, der an diesem Tag beschlossen worden war.
Die später heftig umstrittene Bestimmung legte Grundsätze über die Einstellung in den Öffentlichen Dienst fest. Zur Abwehr von Verfassungsfeinden sollte künftig nur noch derjenige verbeamtet werden, der "Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung" eintrete. Zwar müsse jeder Einzelfall geprüft werden, doch, eine Mitgliedschaft in einer Organisation mit verfassungsfeindlichen Zielen rechtfertige "in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages". Aus denselben Gründen könnten Beamte auch aus dem Dienst entlassen werden.
In der Praxis wurden aber auch Bewerber, die sich in harmlosen sozialistischen oder antifaschistischen Gruppierungen organisierten, abgelehnt. Gegner des Radikalenerlasses kritisierten die politische Gesinnungsprüfung und befürchteten eine "Atmosphäre der Hexenjagd". Die Jusos und etliche SPD-Größen wie Herbert Wehner waren gegen den Erlass, den Bundeskanzler Willy Brandt mitbeschlossen hatte. Befürworter der Regelung hofften, den Geist der RAF aus dem Öffentlichen Dienst fernhalten zu können.
Der Unbequeme: Im Juni 1980 spricht Klaus Lipps an der Speakers Corner in London. Zu dieser Zeit war er zum zweiten Mal als Lehrer wegen seiner DKP-Mitgliedschaft entlassen worden. Da er aber dagegen geklagt hatte, und da der Vollzug erst nach Abschluss des Rechtswegs zustande gekommen wäre, durfte er weiterarbeiten. Es gab daher immer wieder Unterrichtsbesuche und er musste ein dutzendmal zu Anhörungen ins Oberschulamt Karlsruhe.
Lipps politisches Engagement für die DKP spaltete sein Kollegium: Ein Teil der Lehrerschaft sah in ihm einen politischen Feind, der andere Teil unterstützte ihn. Nach Lipps erster Entlassung 1975 sammelten Eltern Unterschriften für ihn; einige seiner Schüler wollten für ihn streiken, was er ihnen aber ausredete. Ein DKP-Austritt um des lieben Friedens Willen, so sagt er heute, sei für ihn nie in Betracht gekommen - schließlich habe er nie etwas Unrechtes getan.
Klaus Lipps
Klaus Lipps: Der inzwischen 70-jährige pensionierte Lehrer, hier auf einem Privatfoto vom 30. Dezember 2011, ist nach wie vor politisch aktiv. So engagiert er sich bei den Globalisierungskritikern von Attac und kämpfte gegen das Bahn- und Städtebauprojekt Stuttgart 21. Zudem setzt er sich für die politische Rehabilitierung und eine finanzielle Entschädigung für die Betroffenen des Radikalenerlasses ein.
Dauerfehde: Nachdem Klaus Lipps zweimal als Lehrer entlassen worden war und in insgesamt sechs Gerichtsverfahren jeweils erfolgreich auf Wiederanstellung geklagt hatte, wurde er 1987 endlich verbeamtet - den Erstantrag hatte er schon 1974 gestellt. Sein ehemaliger Prozessgegner, das Oberschulamt Karlsruhe, warnte Lipps anlässlich der Ernennung aber kühl davor, dass er auch weiterhin jederzeit aus dem Dienst "entfernt" werden könne, falls er für eine verfassungsfeindliche Partei kandidiere oder seiner "politischen Zurückhaltungspflicht" nicht nachkomme.
Gegen Berufsverbote: Mit Transparenten wie "Mehr Geld für Bildung" und "Soziale Absicherung auch für arbeitslose Lehrer" demonstrierten im Dezember 1975 über 6000 Studenten der niedersächsischen Hochschulen in Hannover gegen die zunehmende Lehrerarbeitslosigkeit und den Radikalenerlass, den die Ministerpräsidenten und der damalige SPD-Kanzler Willy Brandt am 28. Januar 1972 beschlossen hatte.
Erfolglos: Der Hamburger Zollbeamte Uwe Scheer wurde 1985 vom Dienst suspendiert, weil er 1978 und 1982 zweimal bei den Hamburger Wahlen zur Bezirksversammlung für die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) kandidiert hatte. Er wurde zwar wieder angestellt, verlor aber seinen Beamtenstatus. Erfolglos wehrt er sich jahrelang gegen diese Sanktion der Hamburger Oberfinanzdirektion (hier ein Foto vom 6. Dezember 2001).
Die Waffe gezückt: Die Gegner des Radikalenerlasses kämpften mit Demonstrationen, Flugblättern und zynischen Plakaten gegen die ihrer Meinung nach völlig willkürliche und unrechtmäßige Einmischung des Staats in die Berufswahl.
Signatur im Bundesarchiv: Plak 006-034-104
Augen zu und durch: Gerade unter linken Studenten, von denen viele eine durchaus bürgerliche Zukunft als Lehrer anstrebten, machte sich die Angst vor dem Radikalenerlass breit. An den Unis wurden Aktionskomitees gegründet und das Thema heiß diskutiert.
Signatur im Bundesarchiv: Plak 006-026-020
Der Rattenjäger: Ein großer Verfechter des Radikalenerlasses war CSU-Politiker Franz-Josef Strauß, der mit dem Slogan "Freiheit oder Sozialismus" im Bundestagswahlkampf 1976 für seine Partei warb. Dieses Plakat aus dem gleichen Jahr polemisiert mit einem seiner Zitate und einem Motiv aus dem Nationalsozialismus gegen die Berufsverbote.
Die Montage ist eine Anspielung auf die Tatsache, dass viele ehemalige NSDAP-Funktionäre in der Bundesrepublik problemlos Karriere machen konnten - so etwa der ehemalige NS-Jurist Hans Filbinger (r.), der nach dem Krieg der CDU beitrat und bis zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg aufstieg.
Signatur im Bundesarchiv: Plak 006-034-073
Der letzte "Radikale": Weil er sich unter anderem für die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) engagierte, die der Verfassungsschutz als linksextremistisch einstuft, wurde dem Heidelberger Lehrer Michael Csaszkoczy vom baden-württembergischen Kultusministerium unter Annette Schawan (CDU) im Jahr 2004 der Eintritt in den Schuldienst verwehrt.
Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen, weil der längst totgeglaubte Radikalenerlass von 1972 ein spektakuläres Comeback zu feiern schien. Denn längst hatten die Bundesländer die einst übliche "Regelanfrage" beim Verfassungsschutz wieder abgeschafft. Und schon 1995 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Entlassung einer Lehrerin wegen Mitgliedschaft in der Deutschen Kommunistischen Partei als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt.
Dennoch musste Csaszkoczy drei Jahre lang vor Gericht für seine Wiedereinstellung kämpfen. Das Foto zeigt ihn am 10. März 2006 vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe, wo sein Fall verhandelt wurde.
Radikale Beamte: Auch der SPIEGEL beschäftigte sich im April 1973 mit dem Thema Radikalenerlass und fragte in seiner Titelgeschichte "Wie rot dürfen Lehrer sein?"
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DER SPIEGEL