Aktien, Fonds, Dividenden: Die Belastungen im Einzelnen - DER SPIEGEL
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Aktien, Fonds, Dividenden Die Belastungen im Einzelnen

Ab 2009 wird auf Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. manager-magazin.de zeigt die Auswirkungen auf Anlageformen wie Investmentfonds, Aktien, Zertifikate oder Zinspapiere.
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Aktien: Noch sind Kursgewinne steuerfrei, wenn Aktien länger als ein Jahr gehalten werden. Künftig wird die Bank von 1000 Euro Kursgewinn 250 an den Fiskus überweisen. Die Stichtagsregelung zum 1.1. 2009 wird drastisch wirken. Wer bis 31.12. 2008 10.000 Euro investiert und sie zehn Jahre lang hält, kassiert bei 7 Prozent Rendite p.a. knapp 20.000 Euro steuerfrei. Wer ab 2009 mit der gleichen Summe einsteigt, muss auf den Wertzuwachs von 10.000 Euro 2500 Euro Abgeltungsteuer zahlen. Offen ist, wie Kursverluste mit Gewinnen verrechnet werden.

Foto: obs/PLEON Kohtes Klewes
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Dividende: Schüttet eine AG 1000 Euro Dividende aus, muss der Anleger derzeit nur die Hälfte zum persönlichen Steuersatz versteuern - die Firma zahlt die Dividende aus bereits versteuertem Gewinn. Dieses Halbeinkünfteverfahren wird mit der Abgeltungsteuer beendet, pro 1000 Euro Dividende werden künftig 250 Euro Steuer fällig. Für Anleger mit einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent verdoppelt sich so ab 2009 die Steuerlast, für Spitzenverdiener mit 42 Prozent erhöht sich die Belastung durch das pauschale Verfahren nur geringfügig.

Foto: mm.de
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Investmentfonds: Aktienfonds, die Erträge wie Dividenden automatisch wieder anlegen (thesaurierende Fonds), sollen der Besteuerung zunächst entgehen. Erst wenn der Anleger die Fondsanteile verkauft und Gewinne realisiert, werden 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. Damit würde die Besteuerung auf einen späteren Zeitpunkt und auf die Anlegerebene verschoben - eine Besteuerung bereits auf Fondsebene (etwa bei Umschichtungen und Wiederanlage) würde der Fondsindustrie die Jahresperformance verhageln ...

Foto: DDP
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Ausschüttende Fonds: Bei Investmentfonds, die ihre jährlichen Erträge direkt an die Anleger ausschütten, greift die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zweimal zu: jedes Jahr bei den ausgeschütteten Erträgen und dann noch einmal zu dem Zeitpunkt, wenn der Anleger seine Fondsanteile mit Gewinn verkauft. Aus diesem Grund könnten Investmentfonds, die ihre Anleger mit jährlichen Ausschüttungen beglücken, künftig zu einer kleinen Minderheit gehören.

Foto: DER SPIEGEL
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Anleihen und Zinspapiere: Festverzinsliche Wertpapiere werden ab 2009 für Gutverdiener interessanter. Statt des persönlichen Steuersatzes von bis zu 42 Prozent (ggf. plus 3 Prozent Reichensteuer) werden auf Zinserträge dann nur noch 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. Kritiker befürchten, dass sich noch mehr Bundesbürger aus Aktien verabschieden, wenn risikoarme, festverzinsliche Papiere steuerlich bessergestellt und Risikopapiere wie Aktien belastet werden.

Foto: DPA
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Sparpläne: Bei langjährigen Aktien- und Fondssparplänen entfaltet die Abgeltungssteuer ihre volle Wucht. Wer z.B. 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfondssparplan einzahlt, kann bei einer Jahresrendite von 8 Prozent mit einem Endvermögen von rund 150.000 Euro rechnen – bislang steuerfrei. Sollte künftig der Wertzuwachs mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt werden, würde das Durchhaltevermögen des Anlegers mit einem Steuerbescheid von rund 32.000 Euro quittiert. Noch ist offen, wie langjährige Sparpläne behandelt werden.

Foto: manager-magazin.de
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Zertifikate: Indexzertifikate auf Dax, MDax oder TecDax waren in der Vergangenheit bei Anlegern sehr beliebt, da sie wie ein steuerfreies Zinspapier auf den jeweiligen Index funktionieren. Da gezahlte Dividenden in die Performance des Index einfließen, können Besitzer von Indexzertifikaten nach einer Haltedauer von einem Jahr sowohl die Kursgewinne als auch die durchschnittliche Dividendenrendite des Index steuerfrei einstreichen. Mit dem Steuercharme der Indexzertifikate wird es ab 2009 vorbei sein.

Foto: [M] DPA ; mm.de
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Immobilienfonds: Immobilien sollen laut der Eckpunkte zur Abgeltungssteuer nicht von der Abgabe erfasst werden. Damit dürfte auch der Verkauf offener Immobilienfonds nach einer Haltedauer von 10 Jahren steuerfrei sein: Immobilien und Immobilienfonds gehören wie Anleihen zu den Gewinnern der Steuerreform.

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Lebensversicherung: Erträge aus Kapitalpolicen, die ab 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, müssen versteuert werden. Es gibt Ausnahmen: Sofern die Lebensversicherung mindestens zwölf Jahre lang bespart wird und der Versicherte 60 Jahre oder älter ist, muss er nur die Hälfte der Erträge versteuern. Eine Steuerlast von nur 12,5 Prozent auf die Gesamterträge könnte der Kapitallebensversicherung wie der fondsgebundenen Lebensversicherung zum Comeback verhelfen, falls bei konkurrierenden Fondssparplänen ein Steuersatz von 25 Prozent greift.

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Riester-Rente, Rürup-Rente: Fondssparpläne der staatlich geförderten Altersvorsorge werden zu den Gewinnern der neuen Besteuerung zählen, da sie nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind. Zwar wird innerhalb dieser Modelle die später ausgezahlte Rente zum persönlichen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung), doch dafür sind Einzahlungen steuerfrei. Ein Riester-Sparer kann seine Beiträge nicht nur von der Steuer absetzen. Zusätzlich schützt er die erworbenen Fondsanteile vor der Abgeltungssteuer.

Foto: [M] DPA ; mm.de
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