Beyoncé und Jay-Z dürfen Blue Ivy nicht als Marke registrieren - DER SPIEGEL
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Urteil zum Markennamen Beyoncés Baby-Blues

Beyoncé Knowles und Jay-Z wollten den Namen von Tochter Blue Ivy als Marke registrieren lassen, hatten aber die Rechnung ohne eine Bostoner Hochzeitsplanerin gemacht. Die freut sich nun über einen gewonnenen Rechtsstreit - und ein großes Kompliment.
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Sängerin Beyoncé Knowles und Rapper Jay-Z - hier bei den BET Awards im Juli in Los Angeles - haben nun eine Niederlage in einem Rechtsstreit eingefahren: Das Promi-Paar wollte den Namen seiner Tochter Bluy Ivy als Marke registrieren lassen. Das wurde den Musikern gerichtlich verboten.

Foto: Christopher Polk / BET / Getty Images
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Jay-Z mit Blue Ivy: Einen Monat nach der Geburt veröffentlichte die stolzen Eltern Fotos ihres Nachwuchses bei Tumblr.

Foto: AP/Ed Burke
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Beyoncé bei Art Costume Institute Gala im New Yorker Metropolitan Museum of Art im Mai: Blue Ivy ist das erste Kind des schwerreichen Paares, das seit dem 4. April 2008 verheiratet ist.

Foto: Evan Agostini/ AP
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Eine besondere Ehre: Am 10. August wurde im Uno-Hauptquartier in New York mit der Sängerin ein Video gedreht.

Foto: DPA/PARKWOOD ENTERTAINMENT
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Ende August 2011, vor dem Auftritt bei den MTV Video Music Awards in Los Angeles, hatte die Sängerin die Öffentlichkeit über die Schwangerschaft informiert. Nach dem Auftritt präsentierte sie stolz ihr Bäuchlein.

Foto: MARIO ANZUONI/ REUTERS
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Der New Yorker Rapper Jay-Z in Los Angeles an der Seite von Kanye West auf der Bühne: In einem Song verriet er, wo das Kind gezeugt wurde - in Paris.

Foto: MARIO ANZUONI/ REUTERS
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