Breivik-Prozess Plädoyer der Anklage
Im Prozess gegen den Massenmörder Anders Breivik hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten. Die Forderung der Ankläger: Breivik soll in eine Psychiatrie eingewiesen werden.
Staatsanwalt Svein Holden plädierte auf Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten.
Breiviks Ziel ist es, für zurechnungsfähig erklärt zu werden. So wird die Verteidigung am Freitag nach eigenem Bekunden auch plädieren.
Breivik hört im Osloer Gericht den Ausführungen der Psychiater Terje Tørrissen und Agnar Aspaas zu. Die beiden Gutachter halten den 33-Jährigen für "stark narzisstisch gestört", aber nicht für psychotisch - und damit für schuldfähig.
Die Gutachter im Breivik-Verfahren, hier am 16. April, dem ersten Tag des Prozesses: Torgeir Husby (v.l.n.r.), Synne Sørheim, Terje Tørrissen und Agnar Aspaas. Den Experten kommt in dem Prozess besondere Bedeutung zu, denn die Frage nach dem Geisteszustand Breiviks spielt die zentrale Rolle für das Urteil, genaugenommen für das Strafmaß. Husby und Sørheim hatten Breivik in ihrem Gutachten für unzurechnungsfähig erklärt.
Breivik mit Tord Jordet (r.), einem seiner Verteidiger. Der Angeklagte kann nur dann zu einer Haftstrafe verurteilt werden, wenn das Gericht ihn für zurechnungsfähig befindet. Ansonsten muss er in die geschlossene Psychiatrie.
"Das bin nicht ich", sagte Breivik über die Person, als die er im ersten Gutachten beschrieben wurde. Die Verfasser des Berichts seien nicht kompetent.