EU-Osterweiterung Was sich ändert
- "BUTTERSCHIFFFAHRT": Die EU-Erweiterung bedeutet das endgültige Aus für die "schwimmende Schnäppchenjagd" in Deutschland. Am 1. Mai endet der Duty-free-Verkehr an der Grenze zu Polen und Tschechien. In Dutyfreeshops werden zoll- und steuerfreie Waren verkauft.
- INVESTITIONEN: Mit dem Beitritt können Deutsche in den meisten Beitrittsländern Unternehmen und Immobilien frei kaufen. Ausnahmen gibt es etwa für polnische Immobilien. Schutzfristen gibt es für den Erwerb von Agrar- und Forstland. Pacht ist in der Regel erlaubt.
- UNTERNEHMEN UND SELBSTÄNDIGE können sich in Deutschland niederlassen, wenn sie alle nach deutschem Recht geltenden Voraussetzungen einschließlich Qualifikationen erfüllen wie den Meisterbrief oder die Apotheker-Zulassung. Selbständige aus den Beitrittsländern können in Deutschland ein Unternehmen gründen, dürfen aber nur Deutsche oder Ausländer mit Arbeitsgenehmigung beschäftigen
- DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT: Unternehmen aus den Beitrittsländern können ihre Dienste in Deutschland nur eingeschränkt anbieten, insbesondere nicht in "sensiblen Gewerben" wie dem Bau- oder Reinigungsgewerbe. Hier besteht zunächst für zwei Jahre keine Dienstleistungsfreiheit. Die Bundesregierung kann diese Übergangsregelung um drei, und danach um weitere zwei Jahre verlängern.
- Für ARBEITNEHMER aller Branchen aus den Beitrittsländern besteht weiterhin kaum eine Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten. Auch hier gilt die "2+3+2-Regelung". Ausnahmen sind nur für Werkvertragsarbeiter, Grenzgänger, Saison- und Gastarbeiter sowie für jenes Personal möglich, das für die Unternehmen besonders wichtig ist.
- PERSONENKONTROLLEN: Die polizeiliche Überwachung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an Binnengrenzen gibt es noch so lange, bis von den Beitrittsländern die "Schengen"-Kriterien erfüllt werden, also sichere Außengrenzen zu Drittländern.