Ex-RAF-Terroristin Becker wegen Beihilfe zu Buback-Mord verurteilt - DER SPIEGEL
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Mammut-Prozess Schuldspruch für Ex-RAF-Terroristin Becker

35 Jahre nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback steht jetzt das Urteil gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker: Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte die 59-Jährige zu vier Jahren Haft.
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Verena Becker steht am 6. Juli im Saal des Stuttgarter Oberlandesgerichts: Die 59-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Mord Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Frühjahr 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt. Zweieinhalb Jahre der Strafe gelten wegen einer früheren Haft von Becker bereits als verbüßt.

Foto: Bernd Weissbrod/ dpa
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In ihrem ersten Prozess in Stuttgart Stammheim, in dem sie 1977 wegen versuchten Polizistenmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, hatte Becker die Richter als "Arschlöcher" und "Faschisten" bezeichnet - jetzt schwieg die 59-Jährige

Foto: Bernd Weissbrod/ dpa
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Michael Buback, Sohn des Opfers: Der Nebenkläger war den Ermittlungsbehörden vor, sie hätten eine "schützende Hand" über Becker gehalten.

Foto: Franziska Kraufmann/ dpa
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Tatort Karlsruhe: Die Leichen von Generalbundesanwalt Buback und seinem Fahrer Wolfgang Goebel liegen nach dem Attentat auf dem Straßenpflaster.

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Polizisten deckten damals die Leiche Bubacks ab.

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Spurensuche: Ein Ermittler untersuchte nach dem Attentat das sichergestellte Motorrad. Bis heute ist unklar, wer das Motorrad fuhr, von dem das Feuer auf Buback eröffnet wurde.

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