Mammut-Prozess Schuldspruch für Ex-RAF-Terroristin Becker
Verena Becker steht am 6. Juli im Saal des Stuttgarter Oberlandesgerichts: Die 59-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Mord Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Frühjahr 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt. Zweieinhalb Jahre der Strafe gelten wegen einer früheren Haft von Becker bereits als verbüßt.
In ihrem ersten Prozess in Stuttgart Stammheim, in dem sie 1977 wegen versuchten Polizistenmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, hatte Becker die Richter als "Arschlöcher" und "Faschisten" bezeichnet - jetzt schwieg die 59-Jährige
Michael Buback, Sohn des Opfers: Der Nebenkläger war den Ermittlungsbehörden vor, sie hätten eine "schützende Hand" über Becker gehalten.
Tatort Karlsruhe: Die Leichen von Generalbundesanwalt Buback und seinem Fahrer Wolfgang Goebel liegen nach dem Attentat auf dem Straßenpflaster.
Polizisten deckten damals die Leiche Bubacks ab.
Spurensuche: Ein Ermittler untersuchte nach dem Attentat das sichergestellte Motorrad. Bis heute ist unklar, wer das Motorrad fuhr, von dem das Feuer auf Buback eröffnet wurde.