Exmatrikulation ...und raus bist du
Daniel mag gar nicht hinsehen - auch, weil der exmatrikulierte Student nicht erkannt werden will. An der Hochschule rausgeflogen zu sein ist der amtliche Beweis, dass man gescheitert ist - aber eben noch nicht das Ende der Welt. mehr...
Vollendete Tatsachen: Ist eine Prüfung endgültig "nicht bestanden" werden Studenten gemäß Hochschulgesetz (HG) exmatrikuliert.
Ordner, die es in sich haben: Äußerlich sieht das ja aus wie jeder Aktenschrank, aber verbockt ein Student sein Studium, liegt in den Akten ein nüchternes Schreiben, das die Ambitionen jäh beendet.
Amtliche Zustellung: Damit die Bestroffenen nicht behaupten können, sie wären von der Uni nicht informiert worden, werden Exmatrikulationen stets per Einschreiben zugestellt. Wie ein Student seinen Platz verliert, ist in den Hochschulgesetzen der Länder fest vorgeschrieben.