Hamburg: Freispruch nach 38 Jahren - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Cold Cases Mord verjährt nicht

38 Jahre nach der Tat steht ein Mann in Hamburg wegen versuchten Mordes vor Gericht und wird freigesprochen - die Ermittler sind blamiert. Der Fall zeigt die Tücken bei der Aufklärung von Cold Cases.
1 / 7

Dieser Mann war angeklagt, 1980 in Hamburg-Steilshoop eine damals 16-Jährige vergewaltigt und dann beinahe umgebracht zu haben.

Foto: Daniel Reinhardt/ dpa
2 / 7

Doch die Kammer unter dem Vorsitz von Anne Meier-Göring sprach den Mann frei und kritisierte die Arbeit der Hamburger Cold-Cases-Einheit heftig. "Hätten wir zu Beginn gewusst, was wir heute wissen, hätten wir das Verfahren gar nicht eröffnet", sagte die Richterin.

Foto: Daniel Reinhardt/ dpa
3 / 7

Laut Gericht wurden das Opfer, der Angeklagte und der wichtigste Zeuge von den Ermittlern "höchst suggestiv" befragt und "gegebenenfalls sogar getäuscht".

Foto: Daniel Reinhardt/ dpa
4 / 7

Karsten Bettels (r.) weiß, wie schwierig die Aufklärung Jahrzehnte zurückliegender Fälle ist. Bettels leitete die Soko Levke, benannt nach einem 2004 in Cuxhaven ermordeten Mädchen. Hier ist Bettels auf einem Foto von 2005 zusammen mit einem Kollegen zu sehen.

Foto: Ingo Wagner/ picture-alliance/ dpa/dpaweb
5 / 7

"Gerade die erste Zeit ist entscheidend, um Spuren zu sichern, die flüchtig sind", sagt Bettels. Heute bildet er Polizisten aus. Die Aufnahme von 2004 zeigt ihn bei einer Pressekonferenz mit seiner Kollegin Petra Guderian, Leiterin der Soko "Felix". Levkes Mörder gestand in der U-Haft auch die Tötung des kleinen Jungen.

Foto: Ingo Wagner/ picture-alliance/ dpa/dpaweb
6 / 7

Zumindest teilweise Erfolg hatten Ermittler dank neuer Methoden im Fall Siegfried Buback. 1977 waren der Generalbundesanwalt sowie sein Fahrer und ein weiterer Fahrzeuginsasse bei einem Angriff der RAF getötet worden. Viele Jahre wurde niemandem der Prozess gemacht.

Foto: Heinz Wieseler/ picture alliance / dpa
7 / 7

Doch weil Ermittler DNA-Spuren an einem Bekennerschreiben mit neuen Methoden auswerteten, wurde schließlich der früheren RAF-Terroristin Verena Becker der Prozess gemacht. Sie wurde 2012 wegen Beihilfe zum Mord in drei Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt; inzwischen ist sie wieder frei.

Foto: Bernd Weissbrod/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?