Herbert Grönemeyer: Der Prozess gegen Fotografen - DER SPIEGEL
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Rechtsstreit mit Fotografen Der Grönemeyer-Prozess

Wegen eines Streits mit Herbert Grönemeyer stehen zwei Fotografen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft verlangt, die Angeklagten schuldig zu sprechen - unter anderem wegen falscher Verdächtigung.
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Herbert Grönemeyer am 20. Februar vor Gericht - als Zeuge, nicht als Kläger oder Beschuldigter. Zwei Fotografen hatten den Sänger beschuldigt, ihn bei einem Konflikt auf dem Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014 angegangen zu haben.

Foto: SASCHA STEINBACH/EPA-EFE/REX
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Die beiden Männer wurden daher angeklagt - wegen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage.

Foto: Oliver Berg/ dpa
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In dem Verfahren geht es um eine Begegnung auf dem Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014. Grönemeyer war damals laut rufend auf die beiden Männer losgestürmt. Die Fotografen zeigten den Musiker hinterher an und behaupteten, er habe sie angegriffen und verletzt.

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Einer der Angeklagten im Gericht: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wollten die beiden Männer Grönemeyer bewusst provozieren und zu einem Ausraster verleiten.

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Die Staatsanwaltschaft forderte daher acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für die Angeklagten - das wäre vermutlich im Sinne Grönemeyers.

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Angeklagter mit seiner Anwältin: Die Verteidiger der beiden Fotografen bestreiten, dass die Angeklagten Grönemeyer planmäßig provoziert hätten.

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Vor einer Woche hatte der Musiker selbst vor Gericht seine Version des Geschehens geschildert: "Ich war schwerstens geschockt, es war wie ein Anschlag", sagte der Sänger. "Das hat mich bestimmt Monate begleitet."

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