Rechtsstreit mit Fotografen Der Grönemeyer-Prozess
Herbert Grönemeyer am 20. Februar vor Gericht - als Zeuge, nicht als Kläger oder Beschuldigter. Zwei Fotografen hatten den Sänger beschuldigt, ihn bei einem Konflikt auf dem Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014 angegangen zu haben.
Die beiden Männer wurden daher angeklagt - wegen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage.
In dem Verfahren geht es um eine Begegnung auf dem Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014. Grönemeyer war damals laut rufend auf die beiden Männer losgestürmt. Die Fotografen zeigten den Musiker hinterher an und behaupteten, er habe sie angegriffen und verletzt.
Einer der Angeklagten im Gericht: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wollten die beiden Männer Grönemeyer bewusst provozieren und zu einem Ausraster verleiten.
Die Staatsanwaltschaft forderte daher acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für die Angeklagten - das wäre vermutlich im Sinne Grönemeyers.
Angeklagter mit seiner Anwältin: Die Verteidiger der beiden Fotografen bestreiten, dass die Angeklagten Grönemeyer planmäßig provoziert hätten.
Vor einer Woche hatte der Musiker selbst vor Gericht seine Version des Geschehens geschildert: "Ich war schwerstens geschockt, es war wie ein Anschlag", sagte der Sänger. "Das hat mich bestimmt Monate begleitet."