Kalenderblatt: 3.6.1972 Ostverträge treten in Kraft
Es war ein langer Weg - und eine wichtige Wegmarke der Ostpolitik: Am 3. Juni 1972 traten mit den Ostverträgen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik, der Sowjetunion und der Volksrepublik Polen in Kraft. In diesen Verträgen wurde vor allem die Unverletzbarkeit der gemeinsamen Grenzen festgelegt und garantiert.
Beratung über Ostverträge: Der damalige Bundeskanzler Willy Brandt (r.), der damalige Bundesaußenminister und Vizekanzler Walter Scheel (l.) und der damalige Staatssekretär Egon Bahr am 9. Februar 1972 vor einer Sitzung über die Billigung der Ostverträge im Bundesrat in Bonn. Die Ostverträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Sojwetunion und der Volksrepublik Polen, die am 3. Juni 1972 in Kraft traten, garantierten vor allem die Unverletzbarkeit der gemeinsamen Grenzen.
Foto: Peter Popp / dpa
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