Liebespaarmörder Werner B. - DER SPIEGEL
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Liebespaar-Killer Werner B. Bei Ausflug Mord

Wer war der "Menschenjäger vom Rhein"? 1953 begann eine Mordserie an Verliebten, die das Rheinland in Atem hielt. Erst sechs Jahre später stand der mutmaßliche Liebespaarmörder vor Gericht und wurde zum Hauptdarsteller eines Justizkrimis - an dessen Ende niemand mit dem Urteil zufrieden war.
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Werner B.: Der Hilfsarbeiter ist 1959 Hauptangeklagter im sogenannten Liebespaarmord-Prozess. Von 1953 an wurden über mehrere Jahre Paare während ihrer Zweisamkeit heimtückisch ermordet - er war der Tatverdächtige. Die Aufnahme zeigt B. zum Prozessauftakt am 3. November 1959, mit zahlreichen Unterlagen und Notizen in der Hand, während einer Pause im Gerichtssaal des Schwurgerichts Düsseldorf, neben ihm ein Gerichtspolizist.

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Beschlagnahmte Gegenstände: Auf zwei Tischen im Gerichtssaal liegen am 17. November 1959 diverse Waffenteile und Chemikalien aus. Die Gegenstände gehören den beiden Angeklagten, Werner B. und Franz L.. Im Hintergrund ist rechts der Angeklagte B. im Gespräch mit seinem Anwalt zu sehen.

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Tatort: Am 20. November 1959 besichtigt das Richterkollegium, hier im Hintergrund, einen der Tatorte der Liebespaarmorde. Es ist der Opel Kapitän, in dem der Anwalt Lothar Servé 1953 als erstes Opfer der Mordserie bei einem Stelldichein mit seinem Partner Adolf Hüllencremer erschossen wurde. Hüllencremer überlebte, da ihn Werner B. und sein Tathelfer Franz L. für tot hielten.

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Ehefrau: Hanna B. hat ihren Mann Werner, mit dem sie seit 1949 verheiratet war, mit ihrer Aussage vor Gericht schwer belastet. Er hatte behauptet, Komplize L. erst nach dem Mord an Servé kennengelernt zu haben, was sie jedoch glaubhaft widerlegen konnte. Sie berichtete, ihr Mann sei ihr gegenüber gewalttätig gewesen, und hatte noch während des Prozesses die Scheidung eingereicht. Auf dem Bild trägt sie ihre dreieinhalbjährige Tochter Brigitte in ihrer Wohnung auf dem Arm.

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Urteilsverkündung: Nach seiner Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe am 14. Dezember 1959 verdeckt Werner B. sein Gesicht mit einem Taschentuch. B. war insgesamt wegen fünffachen Mordes angeklagt, er wurde in dem Indizienprozess aber nur für eine Tat verurteilt. Die übrigen Morde konnten ihm nicht nachgewiesen werden.

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Lebenslänglich: Werner B. erhielt schließlich am 14. Dezember 1959 eine lebenslange Haftstrafe.

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