Markenrecht Appstores von Apple, Amazon und Co.
Appstore auf einem iPad: Sogenannte Apps (Applications) sind Anwendungen, die zusätzlich gekauft und dann auf entsprechend ausgestatteten Handys und Tablet PC installiert werden können. Apple hat mit seinem Appstore für iPhones und iPads das Konzept populär gemacht - nach Konzernangaben wurden bereits mehrere Milliarden Programme aus dem Appstore geladen.
Mac App Store: Apple hat das Konzept der geschlossenen, vom Konzern kontrollierten Quelle für Programme Anfang 2011 auch auf Computer übertragen. Seitdem kann für Macs aus dem Mac App Store Software online gekauft und gleich geladen werden.
Amazon Appstore: Im März 2011 hat der US-Online-Händler seinen Software-Supermarkt für US-Kunden eröffnet. Wer ein Smartphone mit dem Google-Betriebssystem Android besitzt, kann hier Programme kaufen.
Android Market: Android ist ein Handy-Betriebssystem von Google. Im Android Markt kann jeder registrierte Entwickler eigene Anwendungen einstellen - Google prüft anders als Apple nicht sämtliche Apps vorab.
Ovi-Store: Seit Ende Mai 2009 gibt es auch von Nokia ein Portal, das eine Vielzahl von Programmen für Handys bietet...
Microsoft Marketplace for Mobile: Microsofts Software-Shop für Handys verzichtet auf den beliebten Begriff Appstore - Apple hat sich diesen als Marke schützen lassen.
Asus Appstore: Der Netbook-Hersteller installiert auf seinen Klappcomputern ein Windows-Programm vor, mit dem man Anwendungen kaufen kann - dieser Download-Laden war schon lange vor dem Mac Appstore online. Asus nutzt dabei eine angespasste Version...
... des Intel-Software-Ladens mit dem lustigen Namen "Intel AppUp"