NS-Vergangenheit in der Justiz "Verschwörung zum Schweigen"
Nachfolgeausstellung: Plakat für die Ausstellung "Ungesühnte Nazijustiz". Nach der kontroversen Schau in der Galerie Springer am West-Berliner Kurfürstendamm im Februar/März 1960 wurde die Ausstellung in verkleinerter Form in der Stendaler Straße gezeigt.
Erna Wazinski und Freundin: Die als "Volksschädling" von NS-Richtern zum Tode verurteilte Erna Wazinski (l.) mit einer Freundin im Sommer 1944. Die Rüstungsarbeiterin wurde am 23. November 1944 im Alter von 19 Jahren hingerichtet, weil sie angeblich geplündert hatte.
Fall Wazinski: Erste Seite des Todesurteils des Sondergerichts Braunschweig vom 21. Oktober 1944 gegen Erna Wazinski. Die Rüstungsarbeiterin soll angeblich nach einem Fliegerangriff geplündert haben.
Hingerichtet: Öffentliche Bekanntmachung über die Vollstreckung des Todesurteils gegen Erna Wazinski am 23. November 1944.
Opfer der NS-Justiz: Eine Nachbarin hatte Erna Wazinski beschuldigt, nach einem Bombenangriff Gegenstände aus einem getroffenen Haus an sich genommen zu haben. Das Sondergericht Braunschweig verurteilte die damals 19-Jährige daraufhin zum Tode. Der verantwortliche Richter tat nach dem Krieg Dienst in der westdeutschen Justiz, als sei nichts geschehen.
Einladung: Auf Initiative von britischen Unterhausabgeordneten hielt der West-Berliner Student Reinhard Strecker am 28. April 1960 im Londoner House of Commons einen Vortrag über NS-Justizverbrechen, begangen von Richtern und Staatsanwälten, die nach 1945 weiter im Justizdienst tätig blieben.
AStA-Aufruf: Der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) der Freien Universität Berlin ruft zur Mithilfe bei der Vorbereitung zur Ausstellung "Ungesühnte Nazijustiz" auf.
Strecker und Uni-Rektor Thielicke: Reinhard Strecker (l.) und Helmut Thielicke, Rektor der Universität Hamburg, am 29. Mai 1961 bei der Eröffnung der Ausstellung "Ungesühnte Nazijustiz" im Pädagogischen Institut der Universität Hamburg.
Das große Schweigen: Der Labour-Politiker Sydney Silverman, Abgeordneter des britischen Unterhauses, beklagt in diesem Brief vom 1. März 1960 die "Verschwörung zum Schweigen" hinsichtlich der Karrieren von ehemaligen NS-Juristen in der Bundesrepublik.