Neue Führerscheinregeln 2013 Die wichtigsten Änderungen
Der rosa Lappen: Ab 2013 gelten in Deutschland neue Führerscheinregeln. So ist die Fahrerlaubnis zum Beispiel nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss das Dokument ausgetauscht werden. Weiterer Aufwand wie etwa ärztliche Untersuchungen sind nach aktuellem Stand nicht nötig.
Trailer ade: Die Zeiten, in denen man mit einem Motorrad einen Anhänger ziehen durfte, sind vorbei.
Motorradstart mit mehr Power: Wer mit 18 Jahren seinen Motorradführerschein gemacht hat, durfte bislang die ersten zwei Jahre nur Maschinen mit maximal 34 PS fahren. Erst danach waren die leistungsstarken Bikes erlaubt. Ab 2013 ändert sich dies. Zwar darf man als Zweirad-Novize mit der neuen Führerscheinklasse A2 von Beginn an Maschinen mit maximal 48 PS fahren, aber der bislang übliche prüfungsfreie Aufstieg fällt weg. Künftig ist eine erneute praktische Prüfung nötig.
Neues für die Kleinen: Wer bereits mit 16 Jahren zweirädrig motorisiert sein möchte, hat künftig mehrer Möglichkeiten. Die Klasse AM erlaubt Maschinen mit maximal 45 km/h, beziehungsweise einer Leistung von rund 5,5 PS bei Elektrobikes oder 50 Kubik bei Verbrennermopeds. Zusätzlich gibt es die Klasse A1. Damit darf man Krafträder mit bis zu 125 Kubik und maximal 15 PS fahren.
Änderungen für Trike-Fahrer: Bislang reichte ein Autoführerschein zum Fahren eines sogenannten Trikes. Ab 2013 ist dafür jedoch die Motorradfahrerlaubnis nötig.
Gespann: Auch in Sachen Anhänger gibt es Änderungen. Nach wie vor reicht Klasse B aus, wenn der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm ist, das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen aber nicht übersteigt. Ist das Gespann schwerer, gilt Klasse BE. Hinzu kommt die Klasse B96, die vor allem für Caravaner wichtig ist: Auch hier geht es um Anhänger über 750 Kilogramm, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns aber darf über 3,5 Tonnen liegen, jedoch 4,25 Tonnen nicht übersteigen.