NS-Vergangenheit Nazis jagen Nazis
Problemlose Integration: Rechtsanwalt Dr. Rudolf Aschenauer mit dem Hauptangeklagten des Ulmer Einsatzgruppenprozesses Werner Hersmann 1958. Hersmann und Hans-Joachim Böhme waren 1941 die Leiter der örtlichen Gestapo und des Sicherheitsdienstes gewesen. Wie fast alle Angeklagten des "Einsatzkommandos Tilsit" hatten sie sich problemlos im bundesdeutschen Wirtschaftswunderland integriert.
Eine Gewitterwolke: Journalisten und Zuschauer 1958 im Gerichtssaal des Ulmer Einsatzgruppenprozesses. Der Prozess hatte die deutsche Öffentlichkeit erstmals mit den in Osteuropa verübten NS-Verbrechen konfrontiert. Prozessbeobachter Ralph Giordano schrieb damals von einer "Gewitterwolke über der Bundesrepublik", die plötzlich aufgestochen werde.
Durch Zufall ermittelt: Die Angeklagten Edwin Sakuth, Harm Harms und Bernhard Fischer-Schweder während des Ulmer Einsatzgruppenprozesses 1958. Fischer-Schweder war direkt nach dem Krieg als "nicht betroffen" entnazifiziert worden. 1955 hatte der ehemalige Polizeipräsident von Memel, SS-Oberführer und Träger des Goldenen Parteiabzeichens der NSDAP, auf Wiedereinstellung in den deutschen Staatsdienst geklagt. Hintergrund: Als im Rahmen einer Routine-Überprüfung bekannt geworden war, dass Fischer-Schweder falsche Angaben zu seiner Person gemacht hatte, wollte das Regierungspräsidium Nordwürttemberg ihn nicht länger als Leiter eines Flüchtlingslagers beschäftigen. Es war keine systematische Ermittlungsarbeit der Justiz gewesen, die den Ulmer Prozess in Gang gebracht hatten, sondern lediglich ein Zufall.
Frauenbaracke in Auschwitz: Diese Aufnahme entstand unmittelbar nach der Befreiung des KZ Auschwitz durch sowjetische Soldaten am 27. Januar 1945. Nikolai Politanow, einer der Befreier, erinnert sich an die unbeschreiblichen Zustände: "In einer anderen Baracke lag eine Frau im Sterben. Ich fragte sie, ob sich noch jemand aus ihrer Familie im Lager befinde. Sie antwortete mit Ja. Per Lautsprecher haben wir ihre Verwandtschaft im Lager gesucht und die Familie zusammengeführt. Kurz darauf ist die Frau gestorben, trotz der Bemühungen einer unserer Ärztinnen."
Die Aufklärung von Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus war nach Ansicht vieler Bundesbürger und auch laut Stimmen aus dem Ausland bis Ende der fünfziger Jahre unzulänglich. In Ludwigsburg wurde daher Ende 1958 eine zentrale Justizbehörde zur Aufklärung der Verbrechen eingerichtet.
"Dr. Tod": Gegen diesen Mann ermitteln die Juristen der Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen. Aribert Heim wird dringend verdächtig, als SS-Lagerarzt im Konzentrationslager Mauthausen zahlreiche Häftlinge durch Herz-Injektionen ermordet zu haben. Das Foto zeigt ihn in einer undatierten Aufnahme.
Demjanjuk in Israel: Wohl bereits mit der Vorahnung, dass das gegen ihn verhängte Todesurteil aufgehoben würde, lacht der ehemalige KZ-Wächter John (auch: Iwan) Demjanjuk am 3. Juni 1992 in Israels Oberstem Gericht lauthals. Bis heute ermittelt die Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen gegen ihn.
Kurt Schrimm: Der Oberstaatsanwalt bei seiner Arbeit in der "Zentralen Stelle der Landesverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen". Mit seinem siebenköpfigen Team von Staatsanwälten führt Kurt Schrimm derzeit immer noch mehr als zwanzig Ermittlungsverfahren.
Erwin Schüle: Der Oberstaatsanwalt wurde am 1. Dezember 1958 Leiter der neu gegründeten Behörde "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen". Er ging seine Aufgabe mit großem Engagement an - bis ihn seine eigene Nazi-Vergangenheit einholte. 1966 gab Schüle seinen Posten auf.
Hauptquartier der Nazi-Jäger: Die Zentrale Stelle Ludwigsburg in der Schorndorfer Straße 58. Seit ihrer Gründung am 1. Dezember 1958 hat die Behörde ihren Sitz im ehemaligen Frauengefängnis.