Zufällige Ermittlungen "Einsatzkommando Tilsit" vor Gericht
Durch Zufall ermittelt: Die Angeklagten Edwin Sakuth, Harm Harms und Bernhard Fischer-Schweder während des Ulmer Einsatzgruppenprozesses 1958. Fischer-Schweder war direkt nach dem Krieg als "nicht betroffen" entnazifiziert worden. 1955 hatte der ehemalige Polizeipräsident von Memel, SS-Oberführer und Träger des Goldenen Parteiabzeichens der NSDAP, auf Wiedereinstellung in den deutschen Staatsdienst geklagt. Hintergrund: Als im Rahmen einer Routine-Überprüfung bekannt geworden war, dass Fischer-Schweder falsche Angaben zu seiner Person gemacht hatte, wollte das Regierungspräsidium Nordwürttemberg ihn nicht länger als Leiter eines Flüchtlingslagers beschäftigen. Es war keine systematische Ermittlungsarbeit der Justiz gewesen, die den Ulmer Prozess in Gang gebracht hatten, sondern lediglich ein Zufall.
Die Augenzeugin: Die Litauerin Ona Rudaitis trat 1958 im Ulmer Einsatzgruppenprozess als Augenzeugin auf. Sie hatte die Massenerschießungen des "Einsatzkommandos Tilsit" aus einem Versteck heraus beobachtet.
Eine Gewitterwolke: Journalisten und Zuschauer 1958 im Gerichtssaal des Ulmer Einsatzgruppenprozesses. Der Prozess hatte die deutsche Öffentlichkeit erstmals mit den in Osteuropa verübten NS-Verbrechen konfrontiert. Prozessbeobachter Ralph Giordano schrieb damals von einer "Gewitterwolke über der Bundesrepublik", die plötzlich aufgestochen werde.
Im Auftrag von Heydrich: Die Angeklagten im Ulmer Einsatzgruppenprozess 1958 Gerhard Carsten, Edwin Sakuth, Harm Harms und Bernhard Fischer-Schweder. Das im Juni 1941 aufgestellte "Einsatzkommando Tilsit" bestand aus Angehörigen der örtlichen Gestapo sowie des Sicherheitsdienstes, der Schutzpolizei und litauischen Kollaborateuren. Gemeinsam "säuberten" diese Männer im Auftrag von Reinhard Heydrich, Chef des Reichssicherheitshauptamtes der SS, das deutsch-litauische Grenzgebiet. Innerhalb weniger Wochen erschossen sie mehr als 5500 Personen - zunächst jüdische Männer und Kommunisten, dann auch Frauen und Kinder.
Problemlose Integration: Rechtsanwalt Dr. Rudolf Aschenauer mit dem Hauptangeklagten des Ulmer Einsatzgruppenprozesses Werner Hersmann 1958. Hersmann und Hans-Joachim Böhme waren 1941 die Leiter der örtlichen Gestapo und des Sicherheitsdienstes gewesen. Wie fast alle Angeklagten des "Einsatzkommandos Tilsit" hatten sie sich problemlos im bundesdeutschen Wirtschaftswunderland integriert.
Himmler und Heydrich: SS-Reichsführer Heinrich Himmler (l.) mit seinem Berater, dem Chef der Sicherheitspolizei Reinhard Heydrich in Wien kurz nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im Jahr 1938. Heydrich hatte 1941, in den ersten Wochen nach dem Überfall der Wehrmacht auf die Sowjetunion, dem "Einsatzkommando Tilsit" den Auftrag erteilt, das deutsch-litauische Grenzgebiet zu "säubern". Innerhalb weniger Wochen erschoss das Kommando mehr als 5500 Personen, jüdische Männer und Kommunisten, aber auch Frauen und Kinder.
SS-Offizier Martin Sandberger als Angeklagter: Als Leiter des Einsatzkommandos 1a und Kommandeur der Sicherheitspolizei (SiPo) und des Sicherheitsdienstes (SD) in Estland war der SS-Standartenführer eine der treibenden Kräfte des Völkermords im Baltikum. Im Nürnberger Einsatzgruppenprozess wurde er 1948 zum Tode verurteilt, dann zu lebenslanger Haft begnadigt und 1958 freigelassen. Im gleichen Jahr musste er im Ulmer Einsatzgruppenprozess gegen Bernhard Fischer-Schweder und andere Mitglieder des "Einsatzkommandos Tilsit", das 1941 in Litauen gewütet hatte, als Zeuge aussagen.