Nürnberger Gesetze - Globkes Kommentare - DER SPIEGEL
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Nürnberger Gesetze Globkes Kommentare

Blutiger Rassenwahn: 1935 wurden die "Nürnberger Gesetze" beschlossen und mit ihnen die Entrechtung der Juden in Deutschland. Den Gesetzeskommentar lieferte ein Jurist, der später in der DDR verurteilt wurde - und in der BRD Karriere unter Kanzler Adenauer machte.
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"Reichsparteitag der Freiheit": Adolf Hitler eröffnet den siebten Reichsparteitag der NSDAP im Nürnberger Rathaussaal. Am vorletzten Tag des "Parteitags der Freiheit", dem 15. September 1935, wurden die "Nürnberger Gesetze" einstimmig angenommen - die NSDAP war die einzig zugelassene Partei, die allermeisten Reichstagsmitglieder waren auch Parteifunktionäre.

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Hans Globke: Der Jurist und Ministerialrat im Reichsinnenministerium, Hans Globke (Foto von 1940), beschäftigte sich mit "Allgemeinen Rassefragen", Ein- und Auswanderungen sowie Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem antisemitischen "Blutschutzgesetz". In diesem Zusammenhang war er auch an den Vorbereitungen der Ersten Ausführungsverordnungen der Nürnberger Gesetze beteiligt. Nach Kriegsende verlor der Nazi-Jurist auch in der BRD nicht den Anschluss. 1953 wurde er Staatssekretär unter Konrad Adenauer - eine Tatsache, die die DDR propagandistisch für sich zu nutzen versuchte. Vergeblich. Globke bekam am Ende sogar das Großkreuz des Verdienstordens verliehen.

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Der Mann hinter Adenauer: Als Staatssekretär im Bundeskanzleramt gehörte Hans Globke, hinten Mitte, zum engsten Führungszirkel um Konrad Adenauer (am Mikrofon).

Das Gruppenfoto vom 8. September 1955 zeigt des Weiteren Ministerpräsident Nikolai Alexandrowitsch Bulganin, den stellvertretenden Außenminister Andrej Andrejewitsch Gromyko, Außenminister Heinrich von Brentano sowie Außenminister Wjatscheslaw Michailowitsch Molotow auf dem Moskauer Flughafens Wnukowo während eines Staatsbesuchs Konrad Adenauers.

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Wilhelmstraßen-Prozess: Der Staatssekretär im Reichsinnenministerium, Wilhelm Stuckart (hier im Zeugenstand), war maßgeblich am Entwurf der "Nürnberger Gesetze" beteiligt. Im Gegensatz zu Hans Globke wurde Stuckart im Wilhelmstraßen-Prozess 1947 als Kriegsverbrecher verurteilt. Globke machte auch in der Demokratie Karriere - als Staatssekretär im Kanzleramt.

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"Reichsflaggengesetz": Titelseite des Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 100, in dem am 15. September 1935 das "Blutschutzgesetz", das "Reichsbürgergesetz" sowie das "Reichsflaggengesetz", das die Hakenkreuzfahne als alleinige "Reichs- und Nationalflagge" bestimmte, verkündet wurden.

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"Nürnberger Gesetze": Die Bildtafel verdeutlicht das "Blutschutzgesetz". Es wurde zwischen "Voll-", "Halb-", "Viertel-" und "Achteljuden" unterschieden - der Achteljude gilt als ein Konstrukt, das Hans Globke erfand.

Foto: United States Holocaust Memorial Museum Collection / PD
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