Schwesta Ewa "Ich hab' Angst vor dem BGH"
Im Juni verurteilte ein Frankfurter Gericht Schwesta Ewa wegen Köperverletzung und Steuerhinterziehung zu zweieinhalb Jahren Haft. Nun droht der Rapperin möglicherweise das nächste Strafverfahren.
In einem Video keilte Schwesta Ewa (hier auf einem Foto von März 2015) nun gegen die Ermittler. "Ich hab' Angst vor dem BGH", sagt sie darin laut einem "Bild"-Bericht, "weil diese Bastarde von der Staatsanwaltschaft mit dem Urteil nicht zufrieden sind und vier Jahre Knast fordern, weil die sich daran aufgeilen."
Ob diese Aussage eine strafbare Beleidigung ist, prüft nun die Frankfurter Staatsanwaltschaft. Demnach könnten der Rapperin im Falle einer Anklage bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohen.
Die Ermittler hatten der Musikerin vorgeworfen, mehrere junge Frauen zur Prostitution gezwungen und die Erlöse daraus falsch versteuert zu haben. Schwesta Ewa hatte stets beteuert, die Prostituierten hätten freiwillig für sie gearbeitet.
Die Angeklagte im Juni im Landgericht in Frankfurt am Main: Vom Vorwurf der Zuhälterei und des Menschenhandels sprachen die Richter die junge Frau schließlich frei.
Schwester Ewa wurde in Polen geboren und kam mit drei Jahren nach Deutschland. Über einen Job als Kellnerin kam sie schon als Jugendliche in Kontakt mit dem Rotlichtmilieu.