Stiftung Warentest: Tricks mit dem Logo - DER SPIEGEL
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Stiftung Warentest Tricks mit dem Logo

Ob beim Kindersitz oder bei der Geldanlage: Viele deutsche Verbraucher vertrauen der Stiftung Warentest. Gute Noten der Konsumwächter sind für die Unternehmen deshalb Gold wert. Doch nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen missbrauchen viele Firmen das Gütesiegel - zum Teil mit frechem Schwindel.
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Stiftung-Warentest-Heft: Viele deutsche Verbraucher vertrauen dem Siegel. Dabei pflegen manche Unternehmen...

Foto: Stiftung Warentest
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...einen kreativen Umgang mit dem Testlogo: Im Februar-Heft wurden keine Apotheken getestet, und auch keine Potenzmittel. Die Werbung von PillenVZ ist also erfunden, eine Anfrage von SPIEGEL ONLINE bei den Betreibern der Website blieb unbeantwortet.

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Werbung von Lidl: Verbraucherschützer bemängeln, dass das Testergebnis eines Produkts auf andere, nicht getestete Produkte übertragen wurde. In diesem Fall wurde beim Holzgel nur der Farbton Nussbaum mit "gut" bewertet, die Ergebnisse weiterer Farben wären laut Stiftung Warentest anders ausgefallen. Lidl teilte mit, dem Unternehmen sei in diesem Fall "leider ein Druckfehler unterlaufen".

Foto: Lidl
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Real-Supermarkt in Düsseldorf: Im Januar bewarb die Handelskette ein Set mit Kinderwagen und Babyschale mit der Stiftung-Warentest-Note "gut". Das Problem dabei: Getestet wurde nicht der Kinderwagen, sondern nur die Babyschale. Ein Real-Sprecher teilte mit, es handle sich um "einen unglücklichen und ärgerlichen Fehler". Es liege aber keine Absicht vor, zudem ergebe sich aus dem Begleittext des Logos, welcher Artikel getestet wurde.

Foto: Rolf Vennenbernd/ picture-alliance/ dpa
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Rewe: Insgesamt fünf Fälle von unlauterer Werbung hat die VZBV bei Rewe...

Foto: DDP
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...und dem zur Rewe-Gruppe gehörenden Discounter Penny beanstandet. Dabei ging es zweimal um die Übertragung eines Testergebnisses auf ein nicht getestes Produkt, und dreimal wurde das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht angegeben. Ein Sprecher der Rewe-Gruppe teilte mit, es handle sich um "bedauerliche Fehler im Handzettel", nicht um eine "fehlerhafte oder gar widerrechtliche Nutzung". Man nutze die Logos der Stiftung Warentest "grundsätzlich nur im Rahmen der Nutzungsbedingungen".

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Norisbank: Die VZBV wirft dem Institut vor, im November 2009 mit dem Logo der Stiftung Warentest für ein "Spitzenreiter-Girokonto" geworben zu haben. Dabei sei bei dem entsprechenden Test gar keine Rangordnung ermittelt worden. Die Werbung sei daher "aus dem Zusammenhang gerissen" und werde "nicht in dem Kontext wiedergegeben, in dem sie im Heft stand". Ein Norisbank-Sprecher teilte mit, man habe nach der Mahnung der VZBV im April die Formulierungen und die Werbung sofort geändert. Das Konto werde nun mit dem Spruch beworben: "Kostenlos - ohne Wenn und Aber".

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/ picture-alliance/ dpa
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Wohlthat'sche Buchhandlung: Die VZBV wirft dem Berliner Buchladen vor, eine Steuersoftware mit einem Testurteil eines älteren Programms beworben zu haben. Der Geschäftsführer der Wohlthat'schen Buchhandlung erklärt, das Testsiegel sei vom Hersteller angebracht worden. Das Produkt habe sich "in den entscheidenden Kriterien nicht verändert" und sei "durch keine neuere Entwicklung überholt" worden. Ungeachtet dessen strebe man an, "die Angelegenheit nach Möglichkeit einvernehmlich zu regeln", den Verkauf habe man bereits im März eingestellt.

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Signal Iduna: Laut VZBV warb die Signal Iduna im Internet mit einem Test von 2006, obwohl die Bausparkasse 2009 nach völlig neuen Kriterien überprüft wurde. Einer Klage vor dem Landgericht Hamburg wurde Ende August stattgegeben. Ein Sprecher der Signal Iduna teilte mit, die schriftliche Urteilsbegründung liege dem Unternehmen noch nicht vor, man habe das Siegel von 2006 aber "bereits vor dem Urteilsspruch nicht mehr verwendet".

Foto: Signal Iduna
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Aldi: Auch der Marktführer bei den Lebensmitteldiscountern bekam 2010 drei Abmahnungen der Verbraucherschützer. Das Unternehmen hat mittlerweile eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Foto: ddp
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Konkurrent Netto bekam ebenfalls drei Abmahnungen wegen unlauterer Werbung. Das Unternehmen hat mittlerweile die Unterlassung vor Gericht anerkannt.

Foto: Joerg Sarbach/ AP
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?