Todesstrafe für Richard Schuh 1949 - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Todesstrafe für Richard Schuh Chronik einer angekündigten Enthauptung

Fallbeil für den Raubmörder Richard Schuh: Am 18. Februar 1949 ließ die westdeutsche Justiz zum letzten Mal einen Menschen hinrichten. Kurz darauf wurde die Todesstrafe per Grundgesetz abgeschafft - auf Initiative eines Rechtsaußen.
1 / 24

Schnell überführt: Der Ausweis von Richard Schuh, 1920 als unehelicher Sohn einer Bauerstochter geboren. Nach dem Mord wollte er die neuen Reifen des US-Lasters auf dem Schwarzmarkt verkaufen, doch ein Geschäftsmann, dem Schuh die Reifen angeboten hatte, erkannte ihn und verständigte die Polizei. Das Verbrechen zerstörte das Leben der Familien von Opfer und Täter: Während Schuhs Mutter nach der Tat Selbstmord beging, wanderte seine Partnerin mit der gemeinsamen Tochter in die USA aus - erst Jahrzehnte später erfuhr sie, warum und wie ihr Vater getötet worden war.

Foto: Landesarchiv Baden-Württemberg
2 / 24

Raubmord wegen Reifen: Richard Schuh wurde am 14. Mai 1948 zum Tod verurteilt. Er hatte den Fahrer eines Lastwagens erschossen und die nagelneuen Reifen abmontiert, um sie auf dem Schwarzmarkt zu verscherbeln. Schuh wurde am 18. Februar 1949 in Tübingen enthauptet - und war damit der

Foto:

Stadtarchiv Tübingen

3 / 24

Brutales Verbrechen: Das Opfer war der Familienvater Hans Eugen Roth aus Böblingen, damals als Fahrer bei den US-Streitkräften angestellt. Schuh tötete ihn mit drei Schüssen und warf die Leiche in den Straßengraben. Das Foto zeigt den in einem Tübinger Waldstück aufgebockten Lkw mit abmontierten Reifen. Schuh habe infolge des "langen Krieges und der unseligen verwirrten Nachkriegsverhältnisse", hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung, "den Respekt vor dem Menschenleben und die Achtung vor den Gesetzen verloren".

Foto: Landesarchiv Baden-Württemberg
4 / 24

"Der Verurteilte war völlig beherrscht und gab keinen Laut von sich", heißt es im Protokoll vom 18. Februar 1949 über die Hinrichtung von Richard Schuh. Mit dieser Guillotine wurde der 28-Jährige enthauptet. Sie wurde damals eigens aus Rastatt herbeigeschafft und steht heute im Strafvollzugsmuseum in Ludwigsburg (das Foto von 2004 zeigt dessen Leiter Erich Viehöfer).

Foto: Bernd_Weißbrod/ picture-alliance / dpa/dpaweb
5 / 24

Waffe gegen politische Gegner: In der Weimarer Republik wurden Todesurteile immer seltener vollstreckt - die Nationalsozialisten indes nutzten die Todesstrafe als Terrorinstrument zur Ausschaltung sogenannter "Volksschädlinge". Die ersten Hinrichtungsopfer hießen August Lütgens, Karl Wolff, Walter Müller und Bruno Tesch - diese vier Stolpersteine in Hamburg erinnern an sie. Die Männer wurden nach dem "Altonaer Blutsonntag" auf der Basis gefälschter Beweise als kommunistische Rädelsführer verurteilt und am 1. August 1933 mit dem Handbeil geköpft.

Foto: Jens Ressing/ picture-alliance/ dpa
6 / 24

Todesstrafe für Metalldiebstahl: Insgesamt verhängten allein die Zivilgerichte zwischen 1933 und 1945 rund 16.000 Todesurteile, von denen rund 12.000 vollstreckt wurden - hinzu kamen 25.000 durch die Militärgerichte. Hingerichtet wurden nicht nur Mörder, sondern alle möglichen missliebigen Personen. Dazu gehörten regimefeindliche Geistliche ebenso wie Widerständler oder Hitlerwitze-Erzähler; zudem wurden Delikte wie Spionage, Kindesentführung und Metalldiebstahl mit dem Tod bestraft. Das Foto zeigt eine Todeszelle im Gefängnis Plötzensee, wo während des "Dritten Reiches" 2891 Todesurteile vollstreckt wurden (Foto von etwa 1950).

7 / 24

Die Zahl der Hinrichtungen stieg nach dem gescheiterten Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 abermals. "Ich will, dass sie gehängt werden, aufgehängt wie Schlachtvieh", ordnete Hitler an. Das 1965 aufgenommene Foto zeigt die Gedenkstätte für die Opfer des 20. Juli 1944 in Berlin-Plötzensee. Im Hintergrund ist die berüchtigte Hakenleiste zu sehen. Hier wurden die Menschen an dünnen Klaviersaiten erhängt.

8 / 24

Deutschlands meistbeschäftigter Scharfrichter: Johann Reichhart tötete im Akkord und trug dazu Gehrock und Zylinder - der gelernte Metzger exekutierte im Laufe seiner Karriere angeblich 3165 Menschen, die meisten davon im "Dritten Reich": 2805 starben zwischen 1940 und 1945 durch Reichhart, auch die Geschwister Scholl brachte er auf staatliches Geheiß um. Nach dem Krieg wurde Reichhart kurz inhaftiert, danach richtete er im Auftrag der Amerikaner NS-Kriegsverbrecher hin.

9 / 24

Vom Henker zum Hundezüchter: 1947 wurde Scharfrichter Reichhart erneut inhaftiert, als "belastet" entnazifiziert und zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt. Der einstige Henker züchtete nach dem Krieg Hunde und stellte Haarwasser her. 1963 wurde er Ehrenmitglied des "Vereins zur Wiedereinführung der Todesstrafe". Ein Jahr später gab er der "Zeit" ein Interview - und sprach sich gegen gesetzlich legitimierte Tötungen aus. Bis der Scharfrichter 1972 starb,

Foto: ullstein bild
10 / 24

Dauerthema Todesstrafe: Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 war die gesetzlich legitimierte Tötung als höchstes Strafmaß abgeschafft - aber aus der Welt war das Thema damit noch lange nicht. Acht Mal befasste sich der Bundestag laut Juristin Yvonne Hötzel mit Begehren zur Wiedereinführung der Todesstrafe - eine Forderung, die Politiker wie Öffentlichkeit vor allem nach schweren Verbrechen erhoben. Die Stimmung im Land nahm der SPIEGEL zum Anlass für das Titelthema "Todesstrafe in Deutschland".
Lesen Sie

Foto: DER SPIEGEL
11 / 24

"Ich bin für eine scharfe Klinge": Pro Todesstrafe sprachen sich prominente Politiker wie etwa Bundesjustizminister Richard Jaeger (Foto von 1976) aus. "Ich bin seit jeher persönlich Anhänger der Todesstrafe, bewege mich aber selbstverständlich im Rahmen unserer Verfassung", sagte der CSU-Mann (Spitzname: "Kopf ab"-Jaeger") 1965 im SPIEGEL-Interview.

Foto: ASSOCIATED PRESS
12 / 24

Verfechter der Todesstrafe: Auch Ex-Bundeskanzler und CDU-Vorsitzender Konrad Adenauer sprach sich im Herbst 1964 für die Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte Verbrechen aus; Hintergrund war die Ermordung des Bonner Taxifahrers Karl-Heinz Koch. Adenauer plädierte für eine Wiedereinführung, "weil die Entwicklung das notwendig macht. Man sollte daran denken, dass durch Mord ein Menschenleben vernichtet wird", so der Politiker. Adenauer hatte schon 1949 bei der Abstimmung im Parlamentarischen Rat gegen die Abschaffung der Todesstrafe votiert.

Foto: ullstein bild
13 / 24

Hinrichtungen in der DDR: Während die Todesstrafe in der Bundesrepublik per Grundgesätz geächtet wurde, galt sie in der DDR bis 1987. Einer der ersten hingerichteten Straftäter war Werner Gladow (3. von links), Anführer der berüchtigten Gladow-Bande. 1950 wurde er mit zwei weiteren Bandenmitgliedern enthauptet. Das SED-Büro verkündete die Abschaffung der Todesstrafe am 17. Juli 1987 - kurz vor Erich Honeckers Besuch in der Bundesrepublik. Insgesamt wurden in der DDR laut Schätzungen von Historikern 164 Todesurteile vollstreckt.

Foto: dpa
14 / 24

Erschossen wegen "schwerwiegenden Landesverrats": Werner Teske (Foto von 1980) war das letzte Opfer der Todesstrafe in der DDR. Der Stasi-Hauptmann, der erwogen hatte, in den Westen überzulaufen, wurde am 26. Juni 1981 durch die sowjetische Methode des "unerwarteten Nahschusses in das Hinterhaupt" getötet. Einen Gnadenerweis hatte Staatsratsvorsitzender Erich Honecker abgelehnt.

Foto: Privatbesitz
15 / 24

Anonyme "Anatomieleiche": Nach seiner Hinrichtung wurde der Leichnam Teskes eingeäschert, seine sterblichen Überreste verscharrte man in einem Massengrab auf dem Leipziger Südfriedhof. Als Todesursache stand auf dem Totenschein "Herzversagen".

Foto: STAR-MEDIA / imago images
16 / 24

Todeszeitpunkt 10.10 Uhr: Erst nach der Wiedervereinigung bekam Teskes Witwe Sabine diese Sterbeurkunde ihres Mannes zu sehen - das Ende der Hoffnung, ihr Mann könne noch am Leben sein. Nach der Hinrichtung Teskes 1981 war sie gezwungen worden umzuziehen, ihren Mädchennamen wieder anzunehmen, den Kontakt zu Freunden abzubrechen. Wie hier zu sehen, war als Sterbeort Stendal angegeben und nicht Leipzig, wo Teske 1981 hingerichtet worden war.

17 / 24

Zentrale Hinrichtungsstätte der DDR: In einer ehemaligen Hausmeisterwohnung in der Leipziger Arndtstraße 48 ließ das SED-Regime zwischen 1960 und 1981 die verhängten Todesurteile vollstrecken. 64 Menschen wurden hier hinter den zugemauerten Fenstern (Foto von 2016) hingerichtet, anfangs per Fallbeil, später durch Erschießen. Auch Werner Teske wurde hier getötet.

Foto: Hendrik Schmidt/ picture alliance / dpa
18 / 24

"Man sollte mit dem Töten von Amts wegen ein Ende machen: Das forderte Carlo Schmid am 10. Februar 1949 - der SPD-Politiker leitete an diesem Tag den Hauptausschuss des Parlamentarischen Rats, der in Bonn das Grundgesetz ausarbeitete. Schmid war damals Justizminister und stellvertretender Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern, ein entschiedener Gegner der Todesstrafe - und konnte dennoch nicht verhindern, dass in seinem Land am 18. Februar 1949 Raubmörder Richard Schuh hingerichtet wurde.

19 / 24

Tübinger Todesglocke: Um sechs Uhr am Morgen begann am 18. Februar 1949 in Tübingen das sogenannte Armsünderglöckchen (angebracht ganz oben im Giebel des Rathauses) zu läuten. Der Klang verkündete die Vollstreckung des Todesurteils gegen Richard Schuh. Zudem mussten der Hinrichtung laut Oberstaatsanwalt Richard Krauß zwölf Vertreter der Stadtgemeinde beiwohnen.

Foto: imago/ Peter Widmann
20 / 24

Hier saß Richard Schuh ein: Bevor der zum Tode verurteilte Raubmörder zur Exekution nach Tübingen gebracht wurde, war er in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg inhaftiert (Foto von 2010). Schuh wurde nicht begnadigt, obwohl die Gefängnisleitung betont hatte, dass der "Panzer von Kaltherzigkeit und Selbstsucht, der ihm um Herz und Gewissen lag", mittlerweile "durchstoßen" sei.

Foto: imago/ Ulmer
21 / 24

"Das Urteil ist zu vollstrecken": So verfügte es Gebhard Müller, Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern. Der CDU-Mann und spätere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes lehnte das Gnadengesuch von Schuh im Oktober 1948 ab - vier Monate später wurde der Mann enthauptet. Das Foto zeigt Müller bei der Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949. In Artikel 102 heißt es knapp: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Foto: ullstein bild/ HDG Bonn
22 / 24

Rechtsaußen für Abschaffung der Todesstrafe: Am 6. Dezember 1948 brachte der schlesische Vertriebene Hans-Christoph Seebohm (1. Reihe links) im Parlamentarischen Rat den Antrag ein, die Abschaffung der Todesstrafe im Grundgesetz zu verankern. Dem Abgeordneten der ultrakonservativen Deutschen Partei (DP) ging es mit seinem Vorstoß vor allem darum, ehemalige Nationalsozialisten und deren Sympathisanten als Wähler zu gewinnen - und die Hinrichtung verurteilter NS-Kriegsverbrecher zu vereiteln. Seebohm scheiterte damals, ließ aber nicht locker. Erst am 10. Februar 1949 forderten auch SPD-Abgeordnete im Parlamentarischen Rat - allerdings aus völlig anderen Motiven - die Abschaffung der Todesstrafe.

Foto: ullstein bild/ HDG Bonn
23 / 24

"Yellow Mama": So lautet der makabre Spitzname für den elektrischen Stuhl, der im Holman Prison in Atmore (Alabama) steht und zwischen 1927 und 2002 in Gebrauch war. Laut Amnesty wurden im Jahr 2017 in 23 Ländern mindestens 993 Menschen hingerichtet. Allerdings enthält der Bericht keine Zahlen zu China, da das Land keine Angaben zur Todesstrafe macht. Die meisten Todesurteile wurden Amnesty zufolge in China, Saudi-Arabien, Pakistan sowie in Iran und im Irak vollstreckt.

Foto: Bettmann Archive
24 / 24

"Todesstrafe ist Mord": Demonstranten protestieren 2001 vor dem Besuch von US-Präsident George Bush in Brüssel gegen die gesetzlich sanktionierte Tötung in den Vereinigten Staaten. Ohne Erfolg: In den USA wurden im Jahr 2017 laut Amnesty 23 Menschen hingerichtet.

Foto: Sean Gallup/ Getty Images
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?