Urteil: Gäfgen gegen Deutschland - DER SPIEGEL
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Urteil Gäfgen gegen Deutschland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Magnus Gäfgen bei seiner Folterklage recht gegeben: Die Richter verurteilten Deutschland, weil Polizisten dem Kindsmörder während seiner Vernehmung mit Misshandlungen gedroht hatten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens schlossen die Richter aber aus.
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Magnus Gäfgen im April 2003 vor dem Landgericht Frankfurt am Main: Der frühere Jurastudent hat sich durch alle Instanzen gekämpft, weil er sich als Folteropfer sieht.

Foto: Werner Baum/ picture-alliance/ dpa
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Der frühere Polizeivizepräsident von Frankfurt, Wolfgang Daschner (rechts im Bild), hatte Gäfgen bei seiner Vernehmung Schmerzen androhen lassen für den Fall, dass er nicht kooperiere. Daraufhin gestand Gäfgen die Tat. Seither sieht er sich als Justizopfer.

Foto: Boris Roessler/ picture-alliance/ dpa/dpaweb
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Rechtsanwalt Michael Heuchemer (im Verhandlungssaal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg) verteidigt Gäfgen.

Foto: Rolf Haid/ picture-alliance/ dpa
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