Klassiker auf dem Behördenprüfstand "kaum überbietbare, sadistische Brutalitäten"
Andy Warhols "Dracula": Nur wegen der Schlussszene, der "besonders scheußlichen Tötung Draculas", landete 1985 Andy Warhols Film auf der Verbotsliste der Bundesprüfstelle.
Verbotene Filme: Solange "Dracula" von Andy Warhol auf dem Index der Bundesprüfstelle stand, durfte er nicht an Jugendliche verkauft werden. Neuere Filme entgehen diesem Schicksal: Seit 2003 werden keine Filme und PC-Spiele mehr indiziert, die zuvor von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder der Unterhaltungssoftware (USK) mit einer verbindlichen Altersfreigabe gekennzeichnet wurden.
Schulmädchen-Report: Noch heute würde die Leiterin der Bundesprüfstelle, Elke Monssen-Engberding, die "Schulmädchen-Reporte" auf den Index setzen. Denn sie zeigten "Inzest mit den Großeltern und Vergewaltigungsszenen mit dem Impetus 'Mädchen mit kurzem Rock müssen sich ja nicht wundern.' " Im Privatfernsehen liefen nur entschärfte Versionen der Reporte.
Die Ärzte - "Debil": Geschmacklose Liedtexte oder Aufruf zu Inzest, Pädophilie oder Sodomie? "Die Ärzte" waren eine der am meisten indizierten Bands - ihr Album "Debil" stand wegen "Claudia hat einen Schäferhund" und dem "Schlaflied" bis 2004 auf dem Index. Bis heute ist der Song "Geschwisterliebe" indiziert. Darin singen "Die Ärzte":
"Sind unsere Eltern auch dagegen
ich würd' Dich gerne mal flach legen
Ich hoffe, dass Du keine Kinder kriegst,
weil Du doch schließlich meine Schwester bist."
Sex und Philosophie: Die Reproduktion zeigt die Titelseite aus dem Buch "Die Philosophie im Boudoir" des französischen Schriftstellers Marquis de Sade, der später zum Namensgeber des Sadismus wurde. Er verband in seinen Werken philosophische Betrachtungen mit Beschreibung von brutalem Sex. Nicht nur für die Bundesprüfstelle zu viel - schon im 18. Jahrhundert wurde das Buch in Frankreich zensiert.
Das erste Urteil: Der zwölfte Band der Comic-Reihe "Der kleine Sheriff" wurde im Juli 1954 als erstes Werk überhaupt von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften verboten. Unter anderem störten sich die Jugendschützer an "einer ununterbrochenen Kette von Gewalttaten", an wilden Schießereien und hinterlistigen Überfällen auf Indianer. Aber auch die "schnoddrige, geradezu rüde Sprache" und die "eigenartige Darstellung verschiedener junger Mädchen" flossen in das Urteil ein.
"American Psycho": Immer wieder muss die Bundesprüfstelle zwischen zwei Verfassungsrechten abwägen - der Kunstfreiheit und dem Jugendschutz. Im Fall des von Kritikern hoch gelobten Schockers "American Psycho" erschien den Prüfern eine literarische Gesellschaftskritik zwar plausibel, doch sie bemängelte Passagen, "in welchen mit Liebe zum Detail menschenverachtende und vom Protagonisten zynisch kommentierte Ermordungen durchgeführt werden." Nach einem Rechtsstreit musste die Prüfstelle Easton Ellis' Roman 1998 aber wieder von der Verbotsliste streichen.
Freispruch fürs "Arschloch": Mitunter fällt die Prüfstelle milde Urteile. 1994 wollten zwei Landesjugendämter Walter Moers "Schöner Leben mit dem kleinen Arschloch" auf den Index setzen - wegen "zynischer Darstellung von Sexualität" und Verharmlosung von Drogen. Doch die Bundesprüfstelle hielt den politisch unkorrekten Dauer-Fiesling für unbedenklich. Auch Ralf Königs "Bullenklöten" wurde zwar bundesweit von der Polizei beschlagnahmt, aber von der Prüfstelle nicht verboten.
Tanz der Teufel: Der Horror-Schocker des US-amerikanischen Regisseurs Sam Raimi ("Spider Man"), steht bis heute auf der Verbotsliste der Bundesprüfstelle. Geschadet hat es ihm nicht - im Gegenteil: Auch die beiden Fortsetzungen genießen bei Anhängern des Genres Kultstatus.
Traurige Weihnachten: 1993 wurde die Single "Frohes Fest" der "Fantastischen Vier" von der Bundesprüfstelle verboten - was sie freilich noch populärer machte. Der Titelsong beschreibt zynisch-satirisch ein weniger fröhliches Weihnachtsfest - beispielsweise aus Sicht einer AIDS-kranken Prostituierten.
Der Dauerbrenner: Pornografie oder Literatur? Kaum ein Werk polarisiert so sehr wie die Memoiren der Wiener Dirne Josefine Mutzenbacher, die schon 100 Jahre alt sind. Jahrelang beschäftigte das Buch Juristen. Die Bundesprüfstelle setzte es auf den Index, das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil auf, weil zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz falsch abgewogen worden sei. Doch die Prüfstelle passte 1992 ihr zweites Urteil den Bedenken der Verfassungsrichter an. Ein weiterer Einspruch gegen die zweite Indizierung scheiterte am Oberverwaltungsgericht Münster.
Züchtige Amazonas-Schönheit: Kritiker der Bundesprüfstelle befürchten, dass die Behörde indirekt die Selbstzensur bei Verlagen fördere. Um Verbote zu vermeiden, wurde beispielsweise schon in den fünfziger Jahren in "Tarzan"-Comics einer freizügigen Amazonas-Schönheit ein züchtiges Biedermeier-Hemd übergemalt.
Bild aus: Seim, R./Spiegel, J. (Hg.): "Ab 18. Zensiert, diskutiert, unterschlagen", Bd. 1, Münster 1998.
Trio Infernal: Der Film mit Romy Schneider (Regie: Francis Girod, 1974) stand lange auf der Verbotsliste der Bundesprüfstelle, besonders wegen "kaum überbietbaren, sadistischen Brutalitäten." Dass "Trio Infernal" nur eine überdrehte, makabere Komödie sein könne, wie einige Rezensenten schrieben, glaubten die Prüfer nicht: "Der Film artet in Geschmacklosigkeit aus."
Trio Infernal: Diese Szene war der Hauptgrund für das Verbot durch die Bundesprüfstelle - zwei Ermordete werden in einem Säurebad aufgelöst. Der Film nehme Kindern und Jugendlichen "jede Achtung vor der körperlichen Unversehrtheit des Mitmenschen".
Politik der Ekstase: 1981 landete auch die "Bibel" der LSD-Anhänger, verfasst vom bekannten US-Psychologen Timothy Leary, auf dem Index der Bundesprüfstelle. Erst 2006 wurde das Buch für Jugendliche wieder freigegeben. "Drogen sind die Religion des 21. Jahrhunderts", schrieb Leary - und pries LSD als Mittel zur Bewusstseinserweiterung und Veränderung der Gesellschaft. Die Prüfstelle befürchtete, das Werk könne "für den Jugendlichen der Einstieg in eine Drogenkarriere sein."
Blutiger Kultfilm: Tobe Hooopers "The Texas Chain Saw Massacre" ("Blutgericht in Texas") wurde wegen Gewaltverherrlichung von der Bundesprüfstelle indiziert - doch der Film genießt weltweit Kultstatus.
Mein erstes Shopping-Buch: Ernstgemeinter Ratgeber oder reine Satire? "Mein erstes Shopping-Buch" war eines der skurrilsten Verbote der Prüfstelle. Es stellt für Kleinkinder goldene Shopping-Regeln auf ("Einkaufen ist wichtig!" oder "Kaufe das, was sich Deine Freunde nicht leisten können!"). Besonders der Tipp, Eltern anzudrohen, zu stehlen, falls sie nicht das Taschengeld erhöhten, führte zu dem Verbot - das aber vier Jahre später wieder zurückgenommen werden musste.
Uschi Glas als Cover-Girl: Auch einige Bravo-Heftchen wurden von den Jugendschützern der Bundesprüfstelle verboten - unter anderem ein Heft aus dem Jahr 1972, das über Selbstbefriedigung berichtete.
Gefährliche Venus: Sacher-Masos Klassiker "Venus im Pelz" galt lange als große Gefahr für die Jugend. Das Buch verherrliche "die sexuelle Perversität" des Masochismus "geradezu mit Pathos". Deshalb setzten es die Jugendschützer der Bundesprüfstelle auf den Index. Erst 43 Jahre später gestanden sie dem Werk zu, dass es "zweifelsohne" ein "historisches Dokument" sei.
Albumcover "Ab 18": Die Platte "Ab 18" von den Ärzten wurde 1987 von der BPjS indiziert. Dennoch erreichte sie Platz 33 der deutschen Album-Charts.