Küssen, tanzen, Seilbahn fahren Was man wo nicht darf
Clown-Demonstrant: Dieser Herr, der in Kopenhagen bei einer Demonstration während der Klimakonferenz 2009 im Clownsoutfit erschien, hätte in Deutschland sofort verhaftet werden können. Das Tragen von Pappnasen auf öffentlichen Versammlungen ist hierzulande nämlich per Gesetz verboten. Einzige Ausnahme sind Karnevalsfeiern.
Ruhestörung: Nach dem Urteil eines deutschen Amtsgerichtes ist lautes Stöhnen beim Geschlechtsverkehr nur zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends erlaubt - andernfalls gilt es als "unzumutbare Belästigung der Nachbarn". Diese Dame könnte also gleich die Polizei rufen.
Zum Fauchen: Vermutlich streiten sich die beiden gerade darum, wer die Katzensteuer zahlt. Nach der Katzensteuer-Regelung, die 1894 im pfälzischen Emmerzhausen in Kraft trat, ist nämlich nur die Erstkatze steuerfrei. Da musste so mancher den letzten Pfennig zusammen, äh, kratzen.
Bayerische Folklore: Sollte dieses Foto eines tanzenden bayerischen Paares an einem gesetzlichen Feiertag aufgenommen worden sein, wird wenig später die Polizei das Fest gesprengt und die Anwesenden abgeführt haben. Tanzveranstaltungen sind in Bayern und Baden-Württemberg an diesen Tagen nämlich per Gesetz verboten.
Dirty Dancing: Patrick Swayze und Jennifer Grey tanzen hier so züchtig, dass sie damit selbst in der amerikanischen Kleinstadt Monroe kein Gesetz brechen würden - dort muss ein tanzendes Paar nämlich stets so viel Abstand halten, dass zwischen ihnen Tageslicht durchscheinen kann
Imker bei der Arbeit: Sollte dieser Herr eines Tages vor ihrer Gartentür stehen, lassen sie ihn besser rein. Imker dürfen nach deutschem Recht nämlich jederzeit fremde Grundstücke betreten - jedenfalls, wenn sie gerade einen Bienenschwarm verfolgen.
Halsabschneiderei: Artikel 21 der hessischen Landesverfassung aus dem Jahr 1946 sieht noch immer die Vollstreckung der Todesstrafe bei besonders schweren Verbrechen vor. Auch wenn diese mit dem übergeordneten Bundesrecht bei Gründung des Bundesrepublik 1949 abgeschafft wurde.
Federlithografie der Hinrichtung von Karl Ludwig Sand am 20. Mai 1820
Küsse in der Kirche: Befindet sich dieses Paar gerade in Boston, so macht es alles richtig. Dort ist es nämlich nur verboten, sich vor einer Kirche zu küssen, nicht darin. In anderen Bundesstaaten sollten die beiden besser genau die Zeit im Blick behalten - in Iowa verstoßen Kussdauern von mehr als fünf Minuten gegen das Gesetz, in Tulsa (Rhode Island) wird es nach drei Minuten illegal, während in Halethorpe (Maryland) schon nach einer Sekunde Schluss mit lustig ist.
Zündende Idee: So kurios die Postkarte des Künstlers Arthur Thiele auch wirkt - ein Zündholz-Steuergesetz gab es tatsächlich. Ab 1909 wurde die Zündholzsteuer in Deutschland als Erweiterung der Tabaksteuer eingeführt und wenig später auch auf Feuerzeuge und selbst Zündsteine ausgeweitet.
Kuss-Steuer: Der deutsche Steuergesetzirrsinn sorgte oft für Hohn und Spott. Etwa auf satirischen Postkarten, die ausmalten, wie der Staat sich per Gesetz am Austausch von Zärtlichkeiten bereichern könnte. Eine Kuss-Steuer wurde aber nie eingeführt.
Flussüberquerung: Jetzt bloß immer schön unregelmäßig auftreten - das Marschieren über Brücken im Gleichschritt ist in Deutschland nämlich gesetzlich verboten. Die Regelung stammt noch aus Kriegszeiten. Die Aufnahme zeigt Soldaten beim Überqueren des Dnjepr.
Perückenliebhaber von Leibniz: Im Preußen des frühen 18. Jahrhunderts wurde eine Perückensteuer erhoben. Ob pro Stück oder nach Gewicht, dürfte für den Philosophen Gottfried Wilhelm von Leibniz ziemlich interessant gewesen sein.
Mal Dampf ablassen: Eines der eigenartigsten Rechtsrelikte aus DDR-Zeiten ist die "Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen", deren 54 Paragrafen noch heute in den neuen Bundesländern minutiös den Bau, Betrieb und die Wartung von Eisenbahnlinien in öffentlichen Parkanlagen regeln. Die in der DDR noch vielerorts betriebenen Miniatureisenbahnlinien sollten damals Jugendliche für eine Berufslaufbahn bei der Bahn begeistern. Die Aufnahme zeigt die Pioniereisenbahn im Großen Garten in Dresden.
Qaida-Verdächtiger: Der Qaida-Verdächtige auf dem Rücksitz und die vermummten Polizisten vorne im Auto haben alles richtig gemacht - jedenfalls nach einem Gesetz in Alabama, das verbietet, mit verbundenen Augen ein Auto zu lenken
Dschungelmädchen: In New Mexico sollte diese Dame so besser nicht vor die Tür treten. Frauen ist es dort gesetzlich untersagt, unrasiert in der Öffentlichkeit zu erscheinen. Die Aufnahme zeigt ein junges Mädchen, das 1885 im Dschungel von Laos gefunden wurde.
Achtung, Kamele: Als Verkehrsteilnehmer sollten sie sich hier vor Kamelen in Acht nehmen. Es sei denn, sie sind in Nevada und reiten selbst auf einem Kamel - denn dann haben sie auf der Straße nichts verloren. Das Ausreiten von Kamelen auf dem Highway ist dort strengstens untersagt. In Alabama dürften sie ihr Reittier immerhin an diesem Schild anbinden, dort ist nämlich nur das Anleinen von Kamelen an Straßenlaternen verboten. Und in Idaho brauchen sie sich um nichts zu sorgen - solange sie nicht auf die Idee kommen, auf ihrem Kamel sitzend zu angeln.
Original Gangsta: Auf Helgoland würde dieser junge Mann jetzt in Konflikt mit dem Gesetz kommen - Fahrradfahren ist dort seit 1970 streng verboten. Dabei dürfte die Polizei ihn bei einem Fluchtversuch sogar mit einem Fahrrad verfolgen, denn für sie gilt eine Ausnahmeregelung. Obwohl, wohin sollte man auf Helgoland schon flüchten?
Königliche Briefmarken: Noch mal nachprüfen... ja - so ist's richtig rum! Wer in England nämlich eine Briefmarke mit dem Antlitz der Queen verkehrt herum auf einen Brief klebt, macht sich des Landesverrats schuldig.
Elefantenparade: Wer mit diesen Elefanten in Orlando, Florida, einparken will, darf sie zwar an einer Parkuhr festbinden, sollte aber eine Menge Kleingeld mitbringen - denn für jeden Dickhäuter muss die anfallende Parkgebühr entrichtet werden. Die Aufnahme von 1955 zeigt eine Parade von Zirkuselefanten durch die New Yorker Innenstadt.
Harry-Potter-Hype: Diese Kinder haben gut lachen - ihre Eltern haben ihnen allen offensichtlich die schriftliche Einverständniserklärung ausgestellt, die sie in Florida benötigen, um "Harry Potter" lesen zu dürfen. Schließlich sind diese Bücher voller Beschreibungen "unchristlicher Rituale".
Bundespräsident Köhler: Immer schön vorsichtig - nach Paragraf 90 des deutschen Strafgesetzbuches wird eine Verunglimpfung des Bundespräsidenten noch immer wie eine Majestätsbeleidigung gehandhabt und kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden
Roadkill: In West Virginia wäre der Abend jetzt gerettet - jedenfalls für den Autofahrer. Überfahrene Tiere dürfen dort nämlich im Kofferraum des Fahrzeugs zwecks späterer Zubereitung mit nach Hause genommen werden.
In den Seilen: Dass der Betrieb dieser Seilbahn im Harz gesetzlich geregelt ist, ist sinnvoll. Warum jedoch auch Mecklenburg-Vorpommern - ein Land, dessen höchste Erhebung 179 Meter über dem Meeresspiegel liegt und in dem es dementsprechend keine einzige Seilbahn gibt - ein komplett ausgearbeitetes Seilbahngesetz hat, bleibt schleierhaft.
Todesfall: Gesetze regeln in Deutschland jedes Detail des Lebens - und des Todes. So legt das Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen fest, dass der Tod keineswegs als "dauernde Arbeitsunfähigkeit" steuerlich geltend gemacht werden kann.
Da piept's wohl: Etwa so könnte 1789 in Hohenheim ein Antrag auf Steuerbefreiung ausgesehen haben - von der Spatzensteuer, die jeder zahlen musste, der nicht jährlich zwölf lebende Spatzen ablieferte. Auf diese Weise sollte Spatzenfraß am Saatgut eingeschränkt werden.
DDR-Reiter: Dieser Indianer macht sich nach der in den neuen Bundesländern immer noch gültigen "Anordnung über Touristik mit Reit- und Zugtieren" strafbar. Die verbietet nämlich das Reiten ohne Helm.
Atomtest: Machen Sie so etwas lieber nicht im kalifornischen Chico - für die nukleare Verwüstung dieser Stadt wird nämlich ein Bußgeld von 500 Dollar fällig. Was im Übrigen exakt der Höhe des Bußgeldes für vorehelichen Geschlechtsverkehr in Mississippi entspricht.
Hundekot: "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen eine selbständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot", heißt es in einem Fallbeispiel der deutschen Justiz. Gut, dass hierzulande alles so klar geregelt ist.