Bürger in Uniform: Die Angst vor dem Ernstfall
Bürger in Uniform Die Angst vor dem Ernstfall
Die Studentenbewegung der Achtundsechziger hatte Deutschland ordentlich umgekrempelt. Aber nicht in allen Köpfen hatte sich ein liberaler Sinneswandel vollzogen. So war 1969 der Wehrersatzdienst in den Augen meiner Eltern wenig wohlgelitten. Zwar hätte ich gerne verweigert, tat es aber nicht, aus Furcht, als Kriegsdienstverweigerer von meinen Eltern abgelehnt zu werden. Bequem war ich eben, angepasst oder vielleicht waren meine Gewissensbisse angesichts des Dienstes an der Waffe nicht groß genug, um den Schritt zu wagen.
Bevor man sogenannter Bürger in Uniform wurde, wurde man auf körperliche und geistige Tauglichkeit geprüft. Ein Sportler war ich nie, und beim Hörreaktionstest schummelte ich. Ich kreuzte noch an, als ich die spukhaften Sinustöne schon längst nicht mehr hörte. Mein Betrug flog nicht auf, und die Ergebnisse sprachen für sich: Ich sollte Funker werden. Meine Begeisterung hielt sich, zugegebenermaßen, in Grenzen.
In der Ausbildungskompanie wurden wir bei unserem Dienstantritt mit dem Wehrrecht vertraut gemacht. Wir waren nicht schlicht Soldaten, hieß es weihevoll, sondern Bürger in Uniform. Als solche waren wir nicht verpflichtet, ausnahmslos jeden Befehl auszuführen. Bestimmte Befehle mussten sogar verweigert werden. Darüber hinaus bestand für den Fall, dass man sich ungerecht behandelt fühlte, die Möglichkeit zur umgehenden Beschwerde beim Wehrbeauftragten des Bundestages oder - einen Tag nach dem jeweiligen Vorfall - beim Vorgesetzten.
Ein überraschendes Angebot
Die Bundeswehr schien, trotz des Kalten Krieges, nicht mehr als ein virtueller Sicherheitsgarant zu sein. Die allgemeine Vorstellung unter den Soldaten war nämlich, dass sie im Kriegsfall gar nicht zum Einsatz käme. Stattdessen würden die Amerikaner längs des Rheins Stellung beziehen, sollten sich die Sowjets eines Tages doch noch entschließen anzurücken. Das war wohl der Hauptgrund, weshalb ich den Eindruck hatte, dass niemand seine Aufgaben ernst nahm.
In der Stammkompanie schrieb ich meinen ersten Artikel für eine Truppenzeitung. Das Bundesverteidigungsministerium schickte mir per Brief das gesetzte Manuskript zur Korrektur. Als ich eines Morgens beim Kompaniechef antreten sollte, wusste ich noch nichts von den Korrekturfahnen, die man mir zugesandt hatte. Der Kompaniechef wollte wissen, was mir vor Ort nicht gefiele, und worüber ich mich beim Bundesverteidigungsministerium beschwert hätte. Meine Beteuerungen, mich nicht beschwert zu haben, halfen nichts. Der Chef bot mir zur Beschwichtigung sogar an, einen Lkw-Führerschein zu machen. Ich wusste nicht, was vor sich ging.
Als ich später nach Ausgabe der Post den Brief vom Verteidigungsministerium in Händen hielt, war das Rätsel gelöst. Irgendjemand musste den Kompaniechef voreilig darüber informiert haben, dass ich Post von oberster Stelle bekommen hatte - und der hatte schlicht die falschen Schlüsse gezogen. Viel Lärm um nichts also. Mit dem Lkw-Führerschein wurde es übrigens nichts. Das mit dem Zwischengas war einfach viel zu kompliziert.
Doch noch Grund zur Beschwerde
Als ich nur noch drei Dienstmonate abzuleisten hatte und somit Reservist war, frohlockte ich. Einerseits, weil das Kasernendasein bald ein Ende haben würde und andererseits, weil eine der Regeln lautete: "Als Reservist bist du wer." So wie die Offiziere und Unteroffiziere. Ich trug unerlaubt das Reservistenabzeichen - ein kleines, wertloses Stück Blech mit der Deutschlandflagge, das man in der Kantine kaufen konnte - an der Uniform. Die war eigentlich nur offiziell verliehenen Orden vorbehalten. Mein Zugführer erwischte mich, und ich es musste das Abzeichen bei ihm abgeben. Er sagte: "Das können Sie sich wieder holen, wenn sie zurück zu Muttern dürfen." Damit hatte der vorbildliche Vorgesetzte einen Fehler gemacht. Schließlich war ich über die Beschwerdeformalitäten mehr als gut informiert.
Da eine Beschwerde beim Wehrbeauftragten des Bundestages an keine Frist gebunden war, wählte ich diesen Weg und schrieb, lange bevor meine Verärgerung verraucht war, einen Brief nach Bonn. Diesmal also sollte wirklich passieren, was man mir schon einmal fälschlicherweise zugetraut hatte. Tage später wurde ich zum Bataillonskommandeur zitiert. Wenn es etwas zu reklamieren gäbe, könne man doch darüber sprechen und müsse das nicht so hoch oben, wie es hieß, anhängen. Formal war das Beschwerderecht aber auf meiner Seite.
Ich bekam mein Reservistenabzeichen zurück und mit mir die vielen Kameraden, denen man es auch abgenommen hatte. "Beim nächsten Mal", drohte mir mein Zugführer bei der Rückgabe, "stellen Sie sich auf eine Disziplinarstrafe ein."
Dass er sich unangemessen verhalten hatte, kam ihm natürlich nicht über die Lippen. Der Bundeswehrbeauftragte musste wohl auf meiner Seite gewesen sein. Der Zugführer erhielt eine zweijährige Beförderungssperre. Das nun wiederum hatte ich mit meiner bescheidenen Beschwerderebellion nicht bezweckt.