Häftlingsunruhen in der DDR: Protest auf dem Dach
Häftlingsprotest in der DDR "Beten Sie mit uns, dass das hier friedlich abläuft"
Eigentlich wollte Johannes Drews über "Glaubens- und Lebensfragen" diskutieren. Wie es der katholische Pfarrer seit Monaten in der Strafvollzugseinrichtung Brandenburg an der Havel tat. Doch an diesem Abend des 19. September 1990 wollte sich keine Ruhe einstellen.
Männer kamen und gingen, im Hintergrund wurde getuschelt. Irgendwann zählte Drews nach - vier Mann fehlten! Doch statt Alarm zu schlagen, betete der Pfarrer mit den Übrigen. Und schwieg.
Gegen 22 Uhr verließ Drews die Haftanstalt. Es war bereits nach Mitternacht, als das Telefon in seiner Wohnung schrillte. Gerade hatten die Wachen die vermissten Häftlingen entdeckt - im Licht eines Scheinwerfers saßen sie hoch oben auf dem alten Verwaltungsgebäude der Haftanstalt.
Drews raste mit seinem roten Wartburg zum Gefängnis. Bis heute hat er die Worte eines Häftlings im Kopf: "Na, Pfarrer, jetzt können Sie nur noch mit uns beten, dass das hier friedlich abläuft."
In den folgenden Tagen besetzen Hunderte Gefangene in der gesamten DDR Dächer von Haftanstalten oder traten in den Hungerstreik. Sie hatten Angst, im Wiedervereinigungstaumel vergessen zu werden.
"Menschenunwürdig"
Fast 25.000 Verurteilte saßen im März 1989 in den Gefängnissen des Arbeiter- und Bauernstaates ein. Und machten die DDR zumindest in diesem Bereich zum Spitzenreiter. Während in der Bundesrepublik nur 66 von 100.000 Bürgern inhaftiert waren, waren es in Ostdeutschland 149.
DDR-Richter verhängten gemäß dem ideologisch beeinflussten Strafgesetzbuch hohe Freiheitsstrafen - gerade bei politischen Straftaten wie der versuchten Republikflucht. Von rechtsstaatlichen Verhältnissen war das Land weit entfernt: Die Stasi erpresste in manchen Fällen Geständnisse, ein freier Zugang zu einem Anwalt war nicht gewährleistet.
Die Strafgefangenen fristeten ihr Leben in maroden und überfüllten Haftanstalten wie etwa in Brandenburg an der Havel. Einst für rund 1900 Häftlinge errichtet, pferchte der DDR-Strafvollzug bisweilen bis zu 3000 Männer in das größte Gefängnis des Landes ein. Bei einer Pressekonferenz am 5. Dezember 1989 durfte Drews, der seit über einem Jahr dort Gefängnisseelsorger war, zum ersten Mal die Zellen der Gefangenen sehen. "Die Unterbringung war menschenunwürdig", erinnert er sich im Gespräch mit einestages. "Ein kleiner Haftraum war mit zwölf Gefangenen belegt. Dreistockbetten, ein kleiner Tisch und vier Stühle."
Mit der Maueröffnung und der Demokratisierung leerten sich allmählich die Gefängnisse. Bereits am 27. Oktober 1989 hatte die SED zahlreiche Republikflüchtlinge amnestiert. Unter dem Motto "1. 12. - Streik, Amnestie für alle" brachen einen Monat später Proteste im Gefängnis Bautzen I aus, die bald auf zahlreiche Haftanstalten übergriffen. Gefangene verweigerten die Arbeit oder traten in den Hungerstreik. "Kaum noch zu beherrschen", sei die Lage in der Strafanstalt Brandenburg, meldete das Innenministerium.
Am 6. Dezember verkündete der Rundfunk einen weiteren staatlichen Straferlass. Jetzt öffneten sich die Gefängnistore für Tausende Insassen. Neben weiteren politischen Gefangenen wurden nun auch Menschen entlassen, die wegen "krimineller Asozialität" wie "Arbeitsbummelei" verurteilt worden waren. Mit Ausnahmen konnten nun auch Sträflinge die Zellen verlassen, die zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren verurteilt worden waren. Bis Februar 1990 waren zwei Drittel aller Gefangenen entlassen.
"Sollen sie doch springen!"
Andere griffen am Abend der Amnestieverkündung zu Hämmern und Eisenstangen - wie etwa Dutzende Häftlinge im Gefängnis Brandenburg: Es waren Männer, die wegen Mord, Totschlag oder Sexualdelikten verurteilt worden waren und deshalb von der Amnestie ausgenommen waren. Erst am nächsten Tag konnte der Gefangenenrat die Männer beruhigen. Das Justizministerium versprach, bis zum 30. Juni für alle Nichtamnestierten eine Strafaussetzung auf Bewährung zu prüfen, um die Lage in den Haftanstalten weiter zu beruhigen.
Hunderte Gnadengesuche stapelten sich daraufhin in den Behörden, die auch nach einer Änderung des Strafrechts Mitte 1990 mit der Bearbeitung kaum nachkamen. Die bevorstehende deutsche Wiedervereinigung - angekündigt für den 3. Oktober 1990 - aber schien jede Hoffnung auf eine Urteilsüberprüfung zunichte zu machen.
"Ich bin sehr traurig, dass immer wieder das Wort Gefangenenrevolte auftaucht", sagt Johannes Drews, der während der Proteste tagelang in der Haftanstalt Brandenburg war und vermittelte. "Das hatte nichts mit einer Meuterei zu tun. Es war lediglich ein Hilfeschrei, weil im Einigungsvertrag festgeschrieben war, dass die alten verschärften DDR-Urteile ungeprüft eins zu eins übernommen werden sollten."
Dass sie schwere Straftaten begangen hatten, räumten viele Häftlinge unumwunden ein. Schockiert stellten sie aber fest, dass in der demokratisierten DDR für Delikte, die mit ihren vergleichbar waren, viel niedrigere Freiheitsstrafen verhängt wurden. Der Brandenburger Anstaltsleiter Udo Jahn unterstützte den gewaltfreien Protest der Dachbesetzer, ließ Decken und Essen hinaufbringen. "Macht weiter und wisst, dass wir an euch denken", schrieb ein Schüler aus dem benachbarten Premnitz an die Dachbesetzer. Kinder gaben Schokolade am Gefängnistor für die Männer ab. Pfarrer Drews hörte aber auch andere Meinungen: "Sollen sie doch springen!"
"Das wurde eben völlig verdreht"
Um die Lage nicht eskalieren zu lassen, besuchte Innenminister Peter-Michael Diestel von der CDU die Gefangenen auf dem Dach. Er setzte sich für einen Straferlass ein. Kurzfristig bekam Johannes Drews die Gelegenheit, als Vertreter der Brandenburger Häftlinge vor dem Präsidium der Volkskammer sprechen.
Er beschrieb die Lage in der Anstalt und berichtete den erstaunten Präsidiumsmitgliedern zusammen mit dem Bautzener Gefängnisseelsorger Frieder Wendelin von eklatanten Fehlurteilen: "In einem Fall wollte beispielsweise ein Gefangener eigentlich Republikflucht begehen", erinnert sich Drews. "Vor Gericht wurde ihm dann Vorbereitung zum Mord vorgeworfen. Und zwar weil er damit rechnen musste, dass ihn ein Grenzsoldat hätte aufhalten wollen. Den der Flüchtling dann wiederum eventuell getötet hätte. So wurde das eben völlig verdreht."
"Mit Empörung", so verlas die Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl abends im Fernsehen eine Erklärung, habe das Volkskammer-Präsidium festgestellt, "dass die Volkskammer von Vertretern des Justizministeriums und des Innenministeriums und von der Staatsanwaltschaft unzureichend und zum Teil falsch informiert worden ist." Die Politikerin kündigte die Entscheidung über eine "modifizierte Amnestie" für den 28. September an - vier Tage vor der Einheit und Auflösung der DDR.
Am 28. September verabschiedete die Volkskammer eine letzte Amnestie. Haftstrafen wurden um ein Drittel reduziert - abgesehen von schweren Straftaten. Also genau den Delikten, wegen derer ein Großteil der Brandenburger Insassen verurteilt worden waren. Frustriert gaben die Dachbesetzer auf.
Die später eingerichteten Ausschüsse zur Überprüfung der Urteile haben anscheinend manche Ungerechtigkeit übersehen. Noch im Jahr 1992, so berichtete DER SPIEGEL, saß in einer ostdeutschen Haftanstalt eine Gefangene ein, die zu DDR-Zeiten verurteilt worden war.
Acht Jahre - für den Diebstahl von 1.600 Mark.