Kalenderblatt: 8.4.1949 Selbstregierung unter Vorbehalt
Ludwig Erhard, Franz Blücher, der Vizekanzler und der Bundesminister für die Angelegenheiten des Marshallplanes und Andre Francois-Poncet, der französische Hohe Kommissar in Deutschland stehen während der Zeremonie zur Übergabe der Regierung vom Militär an eine zivile Kommission am 21. September 1949 in Bonn zusammen. An diesem Tag wurde die Grundlage für die staatliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland gelegt.
Foto: JAEGER/ AP8. April 1949 - in Deutschland ein normaler Frühlingstag, wenn man unter den Umständen eines vernichtend geschlagenen Landes, das mit den Folgen des selbstverschuldeten Krieges zu kämpfen hatte, denn von Normalität sprechen kann. Von vier Besatzungsmächten nach zwei höchst unterschiedlichen gesellschaftlichen Entwürfen verwaltet, war nach mehreren Zwischenstationen im Westen längst die Bildung eines westdeutschen Staates im Gange.
Auch in Washington war jener 8. April 1949 ein Frühlingstag, nur dass dort an diesem Tag eine Entscheidung fiel, die sehr viel mit eben jenem westdeutschen Staat jenseits des Atlantiks zu tun hatte. Die Außenminister der USA, Großbritanniens und Frankreichs beendeten eine mehrtägige Konferenz. Auf dieser Konferenz wurde unter anderem mit dem Besatzungsstatut eine rechtsförmige Regelung für das Verhältnis zwischen den Siegermächten und der entstehenden Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Dieses Statut war neben dem Grundgesetz nichts weniger als die Grundlage der staatlichen Existenz Westdeutschlands. Der Staat wurde gegründet, gewiss, doch völkerrechtlich war er nicht handlungsfähig. Er war ein Provisorium, ein Teilstaat zudem.
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Das "größtmögliche Maß an Selbstregierung"
1974, zum 25.Jahrestag der Bundesrepublik Deutschland, betonte der damalige Bundespräsident Gustav Heinemann: "Die Hervorhebung des Provisoriums hatte 1949 noch einen anderen Grund: Die Bundesrepublik Deutschland war damals noch kein Staat im vollen Sinne. Ihr fehlten noch etliche Merkmale, die ihr zumal durch das Besatzungsstatut vorenthalten blieben."
In seiner ersten Regierungserklärung am 20. September 1949 erklärte denn auch der wenige Tage zuvor zum ersten Bundeskanzler gewählte Konrad Adenauer: "Wenn auch die Zuständigkeit des Bundestages und der Bundesregierung durch das Besatzungsstatut beschränkt ist, so darf uns doch die Entwicklung, die ich Ihnen eben gekennzeichnet habe, das Werden des deutschen Kernstaates, mit Freude erfüllen."
Grundsätzlich hielt sich Adenauer aber nicht sonderlich bei den Beschränkungen durch das Besatzungsstatut auf, dabei waren sie beträchtlich. "In Ausübung der obersten Gewalt", die den Regierungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs "verbleibt", wie es im ersten Satz wörtlich heißt, sollte das deutsche Volk während der Fortdauer der Besatzung das "größtmögliche Maß an Selbstregierung" genießen.
Unter dem Vorbehalt der Alliierten
Die Alliierten betonten ihre Machtbefugnisse etwa bei der Ruhrkontrolle und beim Außenhandel, bei der Frage der Reparationen oder den Angelegenheiten von Flüchtlingen. Vor allem aber: Sie behielten sich das Recht vor, über die Einhaltung des Grundgesetzes und der Länderverfassungen zu wachen.
Wenn Adenauer in seiner Regierungserklärung hervorhob: "Wir wollen zu allen Ländern gute Beziehungen unterhalten, auch solche persönlicher Art - insbesondere aber zu unseren Nachbarländern, den Beneluxstaaten, Frankreich, Italien, England und den nordischen Staaten," so drückte der damalige Bundeskanzler damit zwar einen begrüßenswerten Wunsch aus, doch die auswärtigen Angelegenheiten der Bundesrepublik standen in aller Form unter dem Vorbehalt der Alliierten.
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Das Besatzungsstatut
Das Besatzungsstatut stellte fest: "Grundgesetzänderungen, Länderverfassungen, alle anderen Gesetze und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass sie von diesen vorher vorläufig oder endgültig abgelehnt worden sind."
Zwar versprachen die Alliierten große Zurückhaltung bei der Wahrnehmung dieses Rechts, doch grundsätzlich galt: "Die Besatzungsbehörden behalten sich das Recht vor, auf Weisung ihrer Regierungen die Ausübung der vollen Gewalt ganz oder teilweise wieder zu übernehmen, wenn sie dies als wesentlich erachten für ihre Sicherheit oder zur Aufrechterhaltung der demokratischen Regierungsform in Deutschland oder in Verfolgung der internationalen Verpflichtungen ihrer Regierungen."
Über all das hinaus beinhaltete das Statut aber auch eine Perspektive auf Veränderung - spätestens 18 Monaten nach seinem Inkrafttreten am 21. September 1949 sollte eine Überprüfung der Bestimmungen vorgenommen werden.
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Die Souveränität der Bundesrepublik
Hatte die Bundesrepublik schon im November 1949 mit dem Petersberger Abkommen das Recht erhalten, konsularische Beziehungen aufzunehmen und internationalen Organisationen beizutreten, sorgte die Revision des Besatzungsstatuts im März 1951 für größere außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik. Immerhin wurde nun ein Auswärtiges Amt eingerichtet, das Adenauer in Personalunion übernahm - für mehr als vier Jahre. Denn erst 1955, mit dem Inkrafttreten der Pariser Verträge und der Aufnahme in die NATO, wurde im Wesentlichen die Souveränität der Bundesrepublik hergestellt.
Am 21. September 1949 war dann das Besatzungsstatut in Kraft getreten. Es wurde Adenauer von den drei Hohen Kommissaren auf dem Petersberg oberhalb Bonns mündlich vorgetragen. Eine förmliche Übergabe des Dokuments hatte der Kanzler verhindert.
In seinen Memoiren berichtet er, beim Aufbruch der deutschen Delegation sei ein Beamter der Hohen Kommission an seinen persönlichen Referenten herangetreten und habe ihm ein in Packpapier eingehülltes Buch überreicht. Das Packet wurde erst auf der Rückfahrt nach Bonn geöffnet - es fand sich ein "in Pergament gebundenes und besonders kunstvoll gedrucktes Besatzungsstatut". Das Exemplar war übrigens danach verschwunden. Erst im September 1999 wurde es aus nicht genannter Quelle an das Haus der Geschichte in Bonn gesandt.