Rückwanderer aus Russland: Wider die "Leutenot"
Rückwanderer aus Russland Wider die "Leutenot"
Ende des 19. Jahrhunderts waren viele Landarbeiter wegen der schlechten Arbeitsbedingungen und Lebensverhältnisse auf den Gütern in Ostholstein in die Industriegebiete abgewandert oder hatten ihr Glück in der Auswanderung gesucht. Den durch Ab- und Auswanderung entstandenen Mangel an Landarbeitern - "Leutenot" genannt - versuchten die Gutsbesitzer auf verschiedene Weise zu beheben: durch Beschleunigung der Mechanisierung, durch Kinderarbeit (in der Erntezeit wurden die Kinder von der Schule "dispensiert"), durch Saisonarbeiter und durch Anwerbung von Rückwanderern aus Russland.
"Billige und willige" polnische Arbeitskräfte kamen als Saisonarbeiter aus Russland und aus dem österreichischen Galizien. Massenhaft wurden diese Ausländer in den Ostprovinzen beschäftigt. Der Höchststand wurde 1914 mit 1,2 Millionen Wanderarbeitern erreicht. Der preußische Staat brauchte die Saisonarbeiter, hatte aber gleichzeitig Angst vor einer polnischen Zuwanderung in den Ostprovinzen, wo es bereits eine starke polnische Minderheit mit ausgeprägtem Nationalbewusstsein gab. Deshalb erhielten die polnischen Saisonarbeiter nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung - die Legitimationskarte.
Am Ende der Saison mussten sie in ihre Heimat zurückkehren, unterlagen also dem sogenannten "Rückkehrzwang". Familien wurden nicht zusammen vermittelt. Auf der Legitimationskarte war der Name des Arbeitgebers vermerkt, dem nach der Ankunft die Karte auszuhändigen war. Wer ohne Legitimationskarte angetroffen wurde, hielt sich folglich illegal im Lande auf und konnte abgeschoben werden. Trotz dieser scharf reglementierten saisonalen Zuwanderung nimmt man an, dass sich noch zusätzlich 20 Prozent polnische Arbeiter illegal im Land aufhielten.
Deutsch-Russen als "Vaterlandsverräter" beschimpft
Mit Beginn des Ersten Weltkriegs mussten die Saisonarbeiter zwangsweise auf den Gütern bleiben, um die eingezogenen Landarbeiter zu ersetzen; der "Rückkehrzwang" wurde zum "Rückkehrverbot". Eine weitere Möglichkeit, den Mangel an Landarbeitern zu beheben, war die Anwerbung von "deutschen Rückwanderern" aus Russland. Dort hatten zu Beginn des 20. Jahrhunderts Missernten, Belastungen durch den Wehrdienst und die Hetze der nationalistischen russischen Presse gegen die Deutsch-Russen als "Vorposten des mächtigen Deutschen Reiches und als potentielle Vaterlandsverräter" zu vermehrter Auswanderung nach USA und Kanada und zur Rückwanderung nach Deutschland geführt. Ein 1909 in Berlin gegründeter Fürsorgeverein organisierte die geordnete Rückwanderung der Russlanddeutschen und unterstützte sie bei ihrer Eingliederung.
Die erste deutsche Rückwandererfamilie im Amtsbezirk Lensahn, der den Privatbesitz der Großherzöge von Oldenburg, die so genannten "Fideikommissgüter", umfasste, war die Familie Liebelt. Am 7. Mai 1912 kam Adolf Liebelt mit seiner Frau, fünf Kindern, einem Enkel und einem Neffen aus Ilaschowka in Wolhynien in Koselau an. Der Pächter von Koselau, Otto Matzen, meldete am 11. Mai die Großfamilie beim Amtsvorsteher in Lensahn an: " ... als Rückwanderer aus Russland hierher eingewandert."
Während des Ersten Weltkriegs waren Deutschrussen in Deutschland wegen des Mangels an Landarbeitern sehr willkommen. Außerdem konnten sie "nach erfolgter Einbürgerung zum Heeresdienst herangezogen werden." 1917 befanden sich bereits 350 Rückwandererfamilien, insgesamt etwa 3500 Personen, in Schleswig-Holstein.
Ungeliebte Ausländer
Im Laufe der Jahre kamen noch weitere Rückwandererfamilien in den Amtsbezirk. In Koselau z. B. waren es 1919 und 1920 jeweils fünf Familien. Trotz ihres Sonderstatus als Rückwanderer waren sie noch Ausländer und mussten wie alle ausländischen Arbeiter jährlich ihre Arbeiterlegitimationskarten erneuern lassen und tauchten somit regelmäßig in den Akten auf. Nach dem verlorenen Krieg änderte sich das Verhältnis zu den ausländischen Arbeitern, zu denen ja auch die noch nicht eingebürgerten Rückwanderer gehörten.
Sie nahmen deutschen Landarbeiterfamilien die Arbeitsplätze weg und wurden daher umgehend entlassen und abgeschoben. Die Rückwandererfamilien waren allerdings von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen, ebenso wie die polnischen Saisonarbeiter, die inzwischen Familien gegründet hatten.