Schriftsteller Ernst Wiechert: Dichtung und Wahrheit
Schriftsteller Ernst Wiechert Dichtung und Wahrheit
"Wir stehen vor den Türen und klopfen an/ ach, wird uns denn nirgends aufgetan?/ Erbarme dich unser, Maria." Der aus Ostpreußen stammende Schriftsteller Ernst Wiechert schrieb diese Zeilen just zu dem Zeitpunkt, als Flüchtlingsströme zum deutschen Nachkriegsalltag gehörten. Sie sind Teil seines 1946 veröffentlichten Gedichts "Die Ausgewiesenen". Seine von Wehleidigkeit getragenen Verse fordern nicht nur Mitleid ein. Sie ermahnen auch zur Hilfe für die Vertriebenen.
Kurz vor Kriegsende hatte Wiechert in Ostpreußen lebende Angehörige vor der herannahenden Roten Armee gewarnt und auf seinem "Hof Gagert" Unterkunft und Hilfe angeboten. Daraufhin kamen einige Verwandte nach Bayern und fanden bei Wiechert vorübergehend Unterschlupf. Nach dem Einmarsch der US-Truppen wurden bei Wiechert kurzzeitig amerikanische Soldaten einquartiert. Sie garantierten Schutz vor marodierenden ehemaligen Ostarbeitern und Nazis. Anfang Mai 1945 beruhigte sich die Lage - auch im Hause Wiechert.
Hinter den Kulissen aber rumorte es noch lange weiter. Denn nach Kriegsende hatte sich Wiecherts Hilfsbereitschaft weitgehend erschöpft. Er wollte keine Flüchtlinge mehr bei sich aufnehmen, weil er Ruhe zum Arbeiten brauchte. Vehement wehrte sich der Schriftsteller gegen die staatlich verordneten Einquartierungen und ließ dafür seine Kontakte zu den höchsten amtlichen Stellen spielen. Im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München sind Akten der Staatskanzlei erhalten, die das belegen.
"Unter heutigen Umständen untragbar"
Im März 1947 schrieb der Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte, Philipp Auerbach, an den Flüchtlingskommissar des Landkreises Wolfratshausen, Breninger: "Es ist Ihnen bekannt, dass Sie in Ihrem Ort den international bekannten Dichter Ernst Wiechert beherbergen." Auerbach bat Breninger darum, bei Wiechert keine Flüchtlinge einzuquartieren. Der Dichter, der 1938 einige Monate im Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert gewesen war, unterstehe seiner Betreuung, und Wiechert könne sonst nicht in Ruhe arbeiten.
Breninger sah nicht ein, warum er Wiechert solche Zugeständnisse machen sollte. Am 12. Mai schickte er Auerbach den so genannten "Unterkunftserhebungsbogen", wonach Wiecherts Haus eine Gesamtfläche von insgesamt 148 Quadratmeter hatte. Dazu bemerkte er: "Bei der heutigen Zwangslage und dem Wohnungselend kann es nach meinem Dafürhalten trotz Anerkennung der dichterischen Tätigkeit und politischen Verfolgung nicht verantwortet werden, dem Ehepaar Wiechert mit Hausangestellter weiterhin das ganze Haus mit acht Räumen zur alleinigen Benützung zu belassen. Zu bemerken ist, dass in der Nachbarschaft genannten Hauses an den Wohnungsverhältnissen von Wiechert bereits mit Recht Anstoß genommen wird."
Der zuständige Bearbeiter im Landessiedlungsamt schrieb daraufhin an Wiechert: Er bedauere, ihm mitteilen zu müssen, "dass auch bei vollster Würdigung Ihrer schriftstellerischen Tätigkeit und weiterhin bei ebenso vollkommener Anerkennung Ihrer langen KZ-Haft das Ausmaß der von Ihnen und Ihrer Frau Gemahlin sowie Ihrer Hausangestellten in Anspruch genommenen Räume unter den heutigen Umständen untragbar ist."
"Habe unbedingte Ruhe verlangt"
Ausdrücklich wies er darauf hin, "dass noch Tausende von Flüchtlingen und Ausgewiesenen unter primitivsten Verhältnissen in Massenlagern untergebracht sind". Der Alliierte Kontrollrat in Berlin habe eine Belegungsdichte von 2,4 Personen pro Wohnraum als Norm vorgeschrieben. Unter diesen Umständen sei das Landessiedlungsamt gezwungen, auch beim kleinsten Arbeiter oder Bauern das bescheidenste Wohnzimmer zu beschlagnahmen. "Ich hoffe sehr, dass Sie diesen Gründen Rechnung tragen und dem gegenüberstellen, dass der Gesamtraum Ihres Hauses 148 Quadratmeter für drei Personen beträgt."
Der Beamte des Landessiedlungsamtes bot Wiechert an, mit ihm abzustimmen, welche Räume für die Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig versprach er: "Es ist selbstverständlich, dass bei der Auswahl der Flüchtlinge dem Charakter des Hauses weitgehend Rechnung getragen wird."
Wiechert dachte nicht im Entferntesten daran, den Bitten des Landessiedlungsamts zu entsprechen. Am 22. Mai wandte er sich unmittelbar an den Ministerpräsidenten Hans Ehard und bat ihn um Unterstützung. "Mein Haus ist so gebaut, dass es keine Unterbringung in einem abgelegenen Teil gibt, sondern dass man Flüchtlinge nur mitten ins Haus legen kann. [...] Das bedeutet für mich, mit nüchternen Augen angesehen, das Ende meiner Tätigkeit, das Ende meines Buches, an dem ich arbeite, das Ende der kümmerlichen Gesundheit meiner Frau, und wahrscheinlich das Ende meines Aufenthaltes in Deutschland. Ich habe mir nie besondere Rechte des Wohllebens oder der Bequemlichkeit angemaßt, aber ich habe die unbedingte Ruhe verlangt, die ich zum Arbeiten brauche."
Auf Weisung des Ministerpräsidenten
Eine Antwort Ehards ist nicht überliefert. Aber er setzte sich für Wiechert ein. Er kontaktierte den Staatssekretär im Staatsministerium des Inneren und bat ihn darum, die geplante Belegung des Hauses in Wolfratshausen vorerst auszusetzen und zu prüfen, "ob sich nicht doch ein befriedigendes Entgegenkommen rechtfertigen lässt".
Ehard verwies auf die Bekanntheit Wiecherts weit über Deutschlands Grenzen hinaus - sowohl wegen seiner Werke als auch wegen der "Verfolgungen, die er während des Nationalsozialismus zu überstehen hatte und die ihn auch ins Konzentrationslager geführt haben". Der bayerische Staat habe die Verpflichtung, Ernst Wiechert, dessen Bedeutung für das Ansehen Deutschlands in der ganzen Welt nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, entgegenzukommen. "Dabei bitte ich auch die nachteiligen Folgen mit ins Auge zu fassen, die mit Sicherheit eintreten, wenn Herr Ernst Wiechert tatsächlich Deutschland verlassen würde."
Der Regierungskommissar für das Wohnungs- und Flüchtlingswesen in Oberbayern zeigte sich kompromissbereit. Selbstverständlich werde er der Anweisung des Ministerpräsidenten folgen, doch fühle er sich verpflichtet, auf die besondere Problematik des Falles hinzuweisen. Nachbarn von Herrn Wiechert würden sich darüber beklagen, dass man ihnen die schwersten Auflagen hinsichtlich der Unterbringung von Personen mache, während man bei Herrn Wiechert zu großen Zugeständnissen bereit sei. Der Flüchtlings- und Wohnungskommissar habe deshalb die größten Schwierigkeiten, die notwendigen Belegungsauflagen durchzusetzen. "Die Folgen einer solchen Opposition seitens der Betroffenen sind dann in sehr vielen Fällen unliebsame Erörterungen in der Presse."
Die Lösung
Am 18. Juni 1947 wurde der Fall innerhalb der Behörden abgeschlossen. Man wies erneut auf die Bedeutung Wiecherts für Deutschland hin und stellte klar: Der Ministerpräsident habe keinerlei Anweisungen gegeben, sondern nur die Bitte geäußert, vor einer Belegung des Hauses sorgfältig zu prüfen, ob "sich nicht doch [durch] ein befriedigendes Entgegenkommen" eine Lösung finden lasse.
Es fand sich eine Lösung. Wiechert beharrte entschieden auf seinem Anspruch und blieb von Einquartierungen verschont. Mochten die Ausgewiesenen in Turnhallen, Baracken oder Wirtshaussälen ihr Dasein fristen, die Anrufung Mariens machte sich gut für einen Autor, solange er in seinem 148-Quadratmeter-Haus unbehelligt weiter schreiben konnte. Im Sommer 1948 verließ er Deutschland trotzdem - und siedelte in die Schweiz über.