Schulschwänzer - DER SPIEGEL
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Schulschwänzer: Barfuß und "verstockt"

Schulschwänzer Barfuß und "verstockt"

Jugendämter registrierten in den dreißiger Jahren diverse Fälle von Schulverweigerung. Einem Gießener Vater riet die Behörde zu "elterlicher Gewalt". Die Gründe des Schuleschwänzens interessierten sie nicht. Fiona Fritz hat nachgeforscht.
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Bei Familie H. gab es ständig Streit. Tochter Lotte schwänzte im November 1933 mehrmals die Schule, lief aus der elterlichen Wohnung in der Gießener Sozialsiedlung Margaretenhütte fort. Der Vater schaltete das Jugendamt ein. Seine Tochter sei geflohen und halte sich bei "einer Frau" auf, schrieb er an die Behörde, zurückkehren wolle sie nicht.

Ein Sachbearbeiter beförderte die Schulschwänzerin von ihrer neugefundenen Arbeitsstelle zurück ins Elternhaus. Ein "verstocktes Mädchen" sei sie, vermerkte der Beamte in seinem Bericht; nach häuslichen Problemen fragte er nicht Kurze Zeit später war Lotte wieder verschwunden, das Jugendamt verhängte wegen unentschuldigten Fehlens in der Schule eine Geldstrafe. Wenn die Probleme mit Lotte weiter bestehen sollten, riet die Behörde dem Vater überdies, solle er einfach "seine elterliche Gewalt" gebrauchen und Lotte "gewaltsam heimholen".

Gehorsam über Kindswohl

Was tatsächlich im Hause H. geschah, lässt nur ein lapidarer Vermerk in der Akte des Jugendamtes erahnen: Lottes Vater lasse "alles gehen". In den Jahren nach der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1929 war auch im beschaulichen Gießen die Arbeitslosigkeit drastisch angestiegen. Viele Familien verarmten und mussten ihre Wohnungen verlassen. Allein in der Stadt an der Lahn gab es im Jahr 1929 annähernd tausend obdachlose Familien. Die Stadt errichtete mehrere Notsiedlungen, in denen Familien untergebracht werden konnten - unter ihnen auch die Familie von Lotte H.

Rasch entstand in diesen Siedlungen ein Gefühl der Isolation. Die Stadtbevölkerung betrachtete die Bewohner mit Skepsis, ja Verachtung, die Bewohner grenzten sich ihrerseits von der übrigen Bevölkerung ab. Schnell zeigten sich die üblichen Begleiterscheinungen von Armut: Alkoholismus, häusliche Gewalt, zerfallende Familien diagnostiziert eine zeitgenössische Studie über die Familienverhältnisse von verwahrlosten Jugendlichen.

Jugendamt und städtische Fürsorge waren von den Armutsproblemen in den Sozialsiedlungen überfordert. Disziplin, Ordnung und bedingungsloser Gehorsam waren in den letzten Jahren der Weimarer Republik und in der NS-Diktatur die Normen, die die Behörden durchsetzen wollten. Eltern sollten ihre Kinder entsprechend erziehen. Dass die Familien aus den Armutsvierteln der Stadt vor allem Unterstützung benötigten - diese Erkenntnis hatten die staatlichen Organe in den dreißiger Jahren noch nicht. Stattdessen setzten sie auf drastische Strafen für Verfehlungen wie Schulschwänzen: Bei längerem Fernbleiben vom Unterricht erwartete die Eltern zunächst eine Geldbuße, konnten oder wollten sie nicht zahlen, drohte den Erziehungsberechtigten Gefängnis.

Beim "Tanzvergnügungen" aufgefallen

Dabei war es nicht immer böser Wille oder mangelnde Disziplin von Eltern wie Kindern, die den Schulbesuch verhinderten. Einige Kinder gingen nicht zur Schule, weil sie kein Brot für das Schulfrühstück oder für einen Ausflug von Zuhause mitbekamen. Andere besaßen keine Schuhe und konnten deswegen im Winter nicht zur Schule laufen. Gleichzeitig mussten viele Kinder zum Lebensunterhalt ihrer Familien beitragen, indem sie Gelegenheitsjobs ausübten oder im Haushalt halfen.

Hanna etwa, Tochter des Lokomotivführers Ludwig W., wurde vom Schulamt 1932 einige Wochen beurlaubt, um ihre kranke Mutter und den jüngeren Bruder zu versorgen. In diesem Fall unterstützte das Amt die Schwänzerin ganz offiziell. Doch das Blatt wendete sich schnell: Hanna habe zwar die Schule nicht besucht, aber dennoch an "Tanzvergnügungen" teilgenommen, stellte die Schulleitung in einem Schreiben an das Stadtschulamt fest. Damit war die zuvor erteilte Erlaubnis, der Schule fernzubleiben, hinfällig. Für Hannas Bedürfnisse interessierten sich offenbar weder die Beamten noch ihre Eltern.

Der Vater von Ottilie R. und deren fünf Geschwistern beteuerte 1936, dass er "zu jeder Zeit bestrebt" sei, "dass seine Kinder regelmäßig den Unterricht besuchen". Dennoch fehlte Ottilie beim Schulausflug, und der Vater musset gestehen, dass er das Mädchen absichtlich Zuhause behalten habe: Es sei nicht genügend Nahrung im Haus gewesen und er könne seine Tochter nicht nur mit "trockenem Brot auf einen Spaziergang schicken".

Hilfe vom NS-Ortsgruppenleiter

Vater R. versuchte, die gegen ihn verhängte Strafe von 8 Reichsmark zu mildern. Vermutlich mit Hilfe eines NS-Ortsgruppenleiters verfasste er Schreiben an Schulrat und Kultusminister. Er betonte seine "Dienste am Vaterland" und bat: "Es steht doch in Ihrer Ermächtigung einen Volksgenossen ... ein Entgegenkommen zu würdigen."

Die Schulleitung betonte dagegen die politische Unzuverlässigkeit des Vaters. Als Zeugen führte sie den "Schulamtswärter F. - SS-Mann" an: In einer Unterrichtsstunde in der Klasse von Ottilie R. habe der über verschiedene Flaggen gesprochen und dabei gefragt, ob die Kinder schon einmal die rote Fahne der Kommunisten gesehen hätten. Da habe sich Ottilie R. mit der Bemerkung gemeldet, sie hätten noch so eine daheim. "Was mag wohl daran aufzuheben sein?", fragte die Schulleitung scheinheilig in ihrem Brief an die übergeordneten Instanzen.

Ohnehin vertrauten die Behörden den Einsprüchen des Vaters R. nicht: Sowohl sein vermuteter politische Opportunismus ließ die Offiziellen zweifeln, als auch die "soziale Minderwertigkeit" des Antragsstellers aus der Siedlung sprach gegen ihn. Die Behörde ließ dennoch Milde walten: Da R. arbeitslos sei, aber eine kinderreiche Familie zu unterhalten habe, so die Begründung, minderte das Amt die Strafe um 3 Reichsmark.

Pflichterfüllung für Staat und Gesellschaft

Für Staat und Schule war in den dreißiger Jahren klar: Kinder sollten funktionieren und sich nahtlos in die Gesellschaft einfügen. Die Schule sollte sie auf ihre künftige Rolle als Arbeitskräfte, Soldaten oder Mütter vorbereiten. Pflicht der Eltern war es, die Kinder regelmäßig zur Schule zu schicken. Gerade Kinder aus armen Familien sollten eine solide Grundbildung bekommen, die auch einen sozialen Aufstieg ermöglichen konnte.

Dass die Familien aus den Gießener Sozialsiedlungen vielleicht ganz andere Vorstellungen von einem erfolgreichen Leben hatten, interessierte die staatlichen Stellen nicht. In den Notsiedlungen galt es, Grundbedürfnisse zu erfüllen, das alltägliche Leben zu bewerkstelligen und die Familie zu ernähren. Diesen Unterschied zwischen bürgerlicher Norm und der Lebensrealität ihrer Klientel konnten die Behörden nicht überbrücken.

Mit Lotte H. und ihrem Vater hatte das Jugendamt keine weiteren Scherereien: Noch im selben Jahr trat sie eine Stellung in einem nahe gelegenen Dorf an. Da sie die Schule nun nicht mehr besuchte, war die Angelegenheit für die Behörde erledigt. Die Gründe für Lottes Flucht aus dem Elternhaus, spielten keine Rolle mehr.

Fiona Fritz ist Preisträgerin des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten. Weitere Informationen zum Originalbeitrag "Die im Dunkeln sieht man nicht" können in der Datenbank des Geschichtswettbewerbs recherchiert werden.