Staatliche Sühne
Ein gebildeter Ritter schrieb das erste deutsche Rechtsbuch: den »Sachsenspiegel«. Er regelt Morgengabe, Gottesurteil, Hinrichtungen - und begründet doch den modernen Strafprozess.
Von
Thomas Darnstädt
Heidelberger Handschrift des »Sachsenspiegels« mit Symbolbildern 14. Jahrhundert
Foto: CULTURE-IMAGES / FAI
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