Elektronische Patientenakte: Was Versicherte wissen müssen - DER SPIEGEL
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Die wichtigsten Informationen für Versicherte Was Sie über die elektronische Patientenakte wissen müssen

In der neuen E-Akte werden Gesundheitsdaten fortan digital gesammelt. Wie man die Akte nutzen kann, wer Einblick in die Daten hat und ob die Nutzung verpflichtend ist: Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Von Franziska Wunderlich •

Ab sofort beginnt die schrittweise Einführung der elektronischen Patientenakte (ePa). Alle gesetzlichen Krankenkassen sollen für ihre Versicherten eine digitale Akte einrichten. Zunächst soll die ePa für einige Wochen in drei Modellregionen getestet werden: in Hamburg, in Teilen Nordrhein-Westfalens und in Franken. So hat es die Kassenärztliche Bundesvereinigung verkündet. Nach einer erfolgreichen Testphase soll die Akte spätestens im Frühjahr in ganz Deutschland genutzt werden. Auch private Krankenversicherungen können eine ePa anbieten. Was ändert sich dadurch für Versicherte? Die wichtigsten Fragen und Antworten in Kürze.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePa)?

In der elektronischen Patientenakte werden Patientendaten zusammengeführt, die bisher etwa bei Arztpraxen, Krankenhäusern oder Physiotherapeuten aufbewahrt wurden. Zu den gespeicherten Daten zählen unter anderem sogenannte Befundberichte von Behandlungen, verschriebene Medikamente, Arztbriefe oder Röntgenbilder. Über die elektronische Gesundheitskarte sind die Daten dauerhaft und jederzeit einsehbar. Die Akte soll Gesundheitseinrichtungen wie Praxen, Apotheken und Krankenhäuser besser vernetzen, da sie Unterlagen nicht erst anfordern müssen. Ferner soll vermieden werden, dass Untersuchungen mehrfach durchgeführt werden müssen oder Medikamente verschrieben werden, die nicht miteinander verträglich sind.

Wie kann ich die elektronische Patientenakte nutzen?

Über eine kostenfreie App der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse kann die elektronische Patientenakte auf dem Smartphone oder dem Computer verwendet werden. Bevor die App genutzt werden kann, müssen Versicherte ihr Gerät registrieren. In der App können unter anderem Dokumente hoch- und heruntergeladen, Zugriffsberechtigungen für Ärztinnen und Ärzte und andere Leistungserbringer festgelegt sowie Widersprüche erteilt und widerrufen werden. Widerspruch können Patienten zum Beispiel dagegen erheben, dass die eigenen medizinischen Daten zu Forschungszwecken weitergegeben werden. Auch kann man in der App die Nutzung der elektronischen Patientenakte beenden und alle Daten löschen.

Wer kann die elektronische Patientenakte einsehen?

Mit der elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) bestimmen Patienten selbst, für welche Ärztinnen oder Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten oder Krankenhäuser sie ihre Gesundheitsdaten freigeben. Sie müssen protokollieren, wer zu welchem Zeitpunkt welche Daten in der E-Akte eingesehen hat. Die Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Informationen, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert sind.

Ist die elektronische Patientenakte verpflichtend?

Nein. Versicherte können bei ihrer Krankenkasse aktiv Widerspruch erheben, sodass keine elektronische Patientenakte für sie eingerichtet wird. Der Widerspruch kann auch dann noch erhoben werden, wenn die Akte bereits angelegt wurde. Die Krankenkasse löscht in dem Fall alle Daten, die bis zu dem Zeitpunkt in der E-Akte abgelegt wurden.

Wie sicher ist die elektronische Patientenakte?

Nur die versicherte Person soll die Inhalte ihrer Akte lesen können, solange für niemand anderen Zugriff erteilt wurde. Um das zu gewährleisten, erfolgt der Zugriff über ein Netzwerk, das in sich geschlossen sein soll. Die Daten werden verschlüsselt abgelegt, auf Servern in Deutschland gespeichert und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Kritiker befürchten dennoch, dass die Daten nicht ausreichend vor Hacking-Angriffen geschützt sein könnten.

Der Chaos Computer Club (CCC) hatte vor der schrittweisen Einführung etwa mögliche Sicherheitslücken entdeckt, die Kriminellen Zugang zu sensiblen Daten ermöglichen könnten. Das Bundesgesundheitsministerium hatte daraufhin versichert, die Schwachstelle bis zur Einführung der ePA zu schließen.

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