Meldungen 11. Januar
Frauen dürfen vom Dienst an der Waffe nicht mehr ausgeschlossen werden, die bisherige Praxis der Bundeswehr verstößt gegen die berufliche Gleichbehandlung der Geschlechter: So entscheidet der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzprozess, den die Technikerin Tanja Kreil, 23, mit Unterstützung des Deutschen Bundeswehrverbandes angestrengt hatte. Die Elektronikerin ("Ich bin ein Dickschädel") erstrebte einen Arbeitsplatz bei der Waffen-Instandsetzung in der Armee und fühlte sich "wie im Mittelalter", als die Bundeswehr eine Absage erteilte: Der Dienst an der Waffe sei für Frauen grundsätzlich tabu. Nach dem Gerichtshof-Urteil beschließt der Bundestag im Oktober mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit eine Grundgesetzänderung, die Frauen den freiwilligen Waffendienst erlaubt. Für die Klägerin Kreil, die den Rechtsstreit aus Wut und "purem Egoismus" angezettelt hatte, hat sich die Aufregung nicht gelohnt: Im August verzichtet sie auf den Armee-Job.