April Tod auf Rezept
Willem van Well war entsetzt. Seine Tante war eine quengelige Greisin, die das Heimpersonal schikanierte, ihren Mitbewohnern auf die Nerven ging und manchmal das Essen ins Klo schüttete. Sie schwankte zwischen Euphorie und Todessehnsucht. Aber sie war körperlich gesund. Einschläfern? Niemals.
Nur drei Tage später erhielt Willem van Well von der Heimleitung die Nachricht, dass seine Tante unerwartet entschlafen sei. "Van harte gecondoleerd." Herzliches Beileid.
Ein Fall für den Staatsanwalt? Nicht in Holland. Neun Zehntel aller Niederländer stehen der Sterbehilfe positiv gegenüber. Im öffentlichen Bewusstsein ist der Euthanasiebegriff so positiv besetzt, dass sich kaum noch jemand traut, ihn mit einer strafbaren Handlung in Zusammenhang zu bringen. Willem van Well sah von einer Anzeige ab. Er wollte keinen Ärger erregen.
In den Niederlanden ist seit mehr als zehn Jahren kein Arzt mehr wegen Sterbehilfe bestraft worden. Am 21. Februar wurde der Amsterdamer Internist Wilfried van Oijen in einem Euthanasieprozess zwar zu einer Geldbuße von 5000 Gulden verurteilt, aber nicht wegen Mordes, sondern wegen Urkundenfälschung. Weil er "natürlicher Tod" auf den Totenschein geschrieben hatte, obwohl sein Patient an einer Überdosis Schlafmittel gestorben war.
Im April billigt auch der Senat in Den Haag ein Gesetz, das die Sterbehilfe nun endgültig regelt.
Die Euthanasie ist an die Bedingung geknüpft, dass der Patient "in freier Verantwortung und nach reiflicher Überlegung" um Sterbehilfe gebeten hat. Der Arzt muss nach Absprache mit einem Kollegen ferner zu der Diagnose gekommen sein, dass die Leiden des Patienten unerträglich und seine Situation aussichtslos waren.
Freie Verantwortung, reifliche Überlegung das Gesetz ist ein Widerspruch in sich, weil es ja gerade gemacht worden ist für todkranke Menschen, die in aller Regel nicht mehr in der Lage sind, rational zu überlegen.
Die noblen Wertvorgaben, in die das Gesetz nunmehr eingebettet ist, zeugen von hohem Verantwortungsbewusstsein. Trotzdem ist die neue Verordnung moralisch und rational anfechtbar. Vor allem deshalb, weil fälschlich davon ausgegangen wird, dass allein seine redliche Absicht den Missbrauch verhindert.
In der Praxis, so meinen Kollegen im benachbarten Ausland, sei das Euthanasiegesetz für die niederländischen Ärzte eine Lizenz zum Töten. Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Marburger Bundes sagt: "Nur wer sein Leben zu Ende gelebt hat, kann würdig abtreten. Alles andere ist Abspritzen oder Keulen wie beim Vieh." Unter ernst zu nehmenden Ärzten gebe es keinen, der die holländische Regelung für vertretbar halte.
Die niederländische Gesundheitsministerin Els Borst verteidigt das Gesetz mit der Versicherung, dass selbstverständlich jeder Arzt bestraft werde, der sich nicht an die Bestimmungen halte. Doch auch die Holländer bestrafen keinen, sie hätten ihn denn. Und da sich die Justiz nicht einmischt, wird auch so gut wie nie ermittelt. Das Gesetz ist nur an eine Art freiwillige Selbstkontrolle gekoppelt. Ein Arzt kann einen Fall von Sterbehilfe melden, wenn er die Regeln ernst nimmt. Er kann es aber auch lassen, wenn er sie für überflüssig hält.
Das Gesetz zeichnet sich aus durch die Unfehlbarkeitsvermutung gegenüber jenen, die die Sterbehilfe ausführen sollen. Es unterstellt, dass Ärzte immer gewissenhaft und niemals schludrig sind und dass Verwandten nur das persönliche Wohl von Alten und Kranken und niemals deren Vermögensnachlass am Herzen liegt.
Die linksliberale Wochenzeitung "Vrij Nederland" warnte die Nation davor, eine ihrer "größten Errungenschaften, nämlich den Imperativ zum Schutz des Lebens, über Bord (zu) werfen". Dabei legalisiert das Gesetz nur jahrzehntealte Praxis.
Ärzte waren zwar immer gehalten, Euthanasiefälle einer Kontrollkommission zu melden. Aber weniger als die Hälfte kam dieser Meldepflicht nach. Das neue Gesetz hat das Laisser-faire nur mit Rechtskraft ausgestattet. Und es sind nicht nur rückwärts gewandte Pfaffen, die die Euthanasie ablehnen. Im Senat verweigerte außer den christlichen Parteien auch die Sozialistische Partei dem Sterbegesetz die Zustimmung. Die Sozialisten befürchten, dass alte Leute sich verpflichtet fühlen könnten, ihr Leben zu beenden, wenn es nicht mehr funktioniert, dass der Staat die Euthanasie zur Lösung seiner sozialen Insuffizienzen missbrauchen und das sozialverträgliche Frühableben fördern könnte, wie es auf Neudeutsch heißt. Denn auch Holland hat Probleme mit dem Generationenvertrag.
Der Bonner Palliativmediziner Eberhard Klaschik lehnt das holländische Modell kategorisch ab, auch weil er aus Erfahrung weiß, dass der Leidensdruck von Tumorkranken nicht schicksalhaft ist. Die Bevölkerung habe "Angst vor der Medizin, Angst vor den Leiden, Angst vor der Entwürdigung, vor der Einsamkeit beim Sterben". Doch das seien unnötige Ängste. "Wir hatten keinen Einzigen, der, nachdem wir ihm ausreichend Schmerz reduziert haben, noch nach aktiver Sterbehilfe gefragt hätte."
Ja, gewiss, die Grenzen des Erträglichen sind schwimmend. Weil das Thema tabuisiert wird, gibt es wenig Erfahrungswerte, und deshalb entscheiden Ärzte häufig falsch. Nur, es ist eben nicht dasselbe, ob sie zum Schluss die Beatmungsmaschine abstellen, um das Leben des Patienten nicht künstlich zu verlängern, oder ob sie es mit einer Injektion verkürzen.
In Umfragen hat sich gezeigt, dass Jüngeren die Zustimmung zur Euthanasie leichter fällt als Älteren. Nach der "Berliner Altersstudie" etwa ist die ganz große Mehrheit der 70- bis über 100-Jährigen mit dem Leben zufrieden. Nur ein Prozent spricht von Selbsttötung. Aus den Niederlanden sind solche Erhebungen nicht bekannt. Denkbar wäre es, dass der Prozentsatz der unzufriedenen Alten dort größer ist. Mag sein, dass die Alten- und Pflegeheime in den Niederlanden im Großen und Ganzen allzu trist sind.
Die Euthanasiebefürworter werben für ihre Idee mit dem Recht auf Selbstbestimmung. Ein freier Mensch, der über sein Leben bestimmt, soll auch über seinen Tod bestimmen dürfen. Er soll nicht der "seelenlosen Apparatemedizin" ausgeliefert sein, wenn seine Zeit gekommen ist.
Viele Niederländer, die nach einem lebensverkürzenden Eingriff sterben, sind vorher nicht nach ihrem Willen gefragt worden. Weil sie sich nicht mehr artikulieren konnten oder weil sie nach dem Urteil ihres Arztes keine Lebensqualität mehr hatten.
In Holland setzt sich wie anderswo in der zivilisierten Welt jeder dem Risiko der Strafverfolgung aus, der einen anderen ohne dessen Einverständnis vom Leben zum Tod befördert. Nur Ärzte können Leben auslöschen, ohne dafür Rechenschaft ablegen zu müssen. Und die das tun, sind offenbar nicht wenige. Jeder vierte niederländische Arzt räumt ein, dass er auch schon "ohne ausdrückliches Gesuch" ein Menschenleben beendet hat.
Auch das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen in Genf hat an dem niederländischen Euthanasiegesetz Anstoß genommen. Das Gremium sieht das Risiko, dass die darin enthaltenen strengen Kriterien von Routine erstickt werden. Das Gesetz biete keine Garantie dafür, dass alte Menschen nicht unter Druck gesetzt werden könnten.
Bei der aktiven Sterbehilfe für Todkranke wird es langfristig wohl auch nicht bleiben. Gesundheitsministerin Borst sagt, sie sei nicht grundsätzlich gegen die Einführung einer frei verfügbaren Todespille für ältere Menschen, die mit ihrem Leben fertig seien. Sie sagte aber nicht, wie man zuverlässig feststellt, ob einer mit dem Leben fertig ist.
ERICH WIEDEMANN