Manager: Versagen muss sich wieder lohnen - DER SPIEGEL
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Manager Versagen muss sich wieder lohnen

Der Kabarettist Matthias Deutschmann über den Düsseldorfer Mannesmann-Prozess
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Dieser Prozess wird Geschichte machen. Es war der größte Lernprozess, den je eine deutsche Staatsanwaltschaft angestrengt hat.

Als Josef Ackermann am ersten Verhandlungstag Zeige- und Mittelfinger zum "Victory"-Zeichen spreizte, war eigentlich bereits alles gesagt: In diesem Prozess kann es nur Gewinner geben.

Fangen wir mit der Richterin an. Brigitte Koppenhöfer hat gepunktet, weil sie es nicht zugelassen hat, dass unsere Empörung über das fragwürdige Inkassogebaren von Ackermanns Mannesmännern Einfluss auf die Urteilsbildung nehmen konnte.

"Sauerei" und "Perversion" - da hat die Richterin nun wirklich Recht - sind keine Straftatbestände. Anders steht es mit der Untreue. Sie ist strafbar, aber nur schwer zu fassen, denn die Untreue ist der Erlkönig unter den Straftatbeständen: eine höchst nebulöse Angelegenheit.

Damit sind wir beim zweiten Match-Winner, und der heißt Klaus Esser. Er ist der Mann, dem Mannesmann stets eine Herzensangelegenheit war und der den Konzern mit einer furiosen Abwehrschlacht fast gerettet hätte. Aber nur fast, denn leider erhöht das Hochtreiben des Aktienkurses ja auch die eigene Bereitschaft, die geliebte Firma schlachten und ausbeinen zu lassen.

Klaus Esser ist Opfer eines grausamen Automatismus, an dessen Ende das Versagen zum Wohle der Aktionäre steht. Es ist nur konsequent, dass Esser seine 30 Millionen Euro als Nichterfolgsprämie erhalten hat, denn Versagen muss sich wieder lohnen. Der treue Mannesmann steht hier vor einem echten firmenphilosophischen Widerspruch, der durch die Liquidierung der Firma allerdings restlos aufgelöst wird. Es gibt kein Rechtssubjekt "Mannesmann" mehr, das sich über den Griff in die Konzernkasse beschweren könnte.

Klaus Esser hat vor Gericht den Verlust seines Konzerns mit Joseph von Eichendorff besungen und damit jeden Verdacht der Untreue mit Poesie vom Tisch gewischt: "Was ich wollte, liegt zerschlagen/Herr, ich lasse ja das Klagen/Und das Herz ist still/Nun aber gib auch Kraft zu tragen/was ich nicht will!" Nach dieser Einlassung sind sogar Zweifel angebracht, ob Esser seine Versagerprämie überhaupt gewollt hat. Wahrscheinlich hat Aufsichtsratsmitglied Dr. Ackermann auf dem goldenen Handschlag bestanden, um der Bevölkerung ein Gefühl für eine leistungsgerechte Bezahlung außergewöhnlicher Manager zu vermitteln. Mit elf Millionen Euro Jahresgehalt ist Josef Ackermann seinerseits der Spitzenkandidat für die "Ich-habe-es-nicht-gewollt-Prämie" einer hinscheidenden Deutschen Bank.

Josef Ackermann ist ein Siegertyp mit außerordentlicher Performance.

Am Ende eines langen Verhandlungstages sucht man an seinem Maßanzug vergebens irgendwelche Anzeichen von Zerknitterung. Ihm hat das Gericht einen unvermeidbaren Verbotsirrtum attestiert, er konnte nicht wissen, welche juristische Bedeutung sein Freundschaftsdienst im Aufsichtsrat der Mannesmann AG hatte. An Josef Ackermann ist aber auch klar geworden, dass profundes Wissen über deutsches Aktienrecht für einen Bankchef das erhöhte Risiko der Strafbarkeit nach sich ziehen kann.

Fehlt noch der vierte große Gewinner, und das ist die Staatsanwaltschaft. Sie hat mit ihrer forschen Anklage von Anfang an auf wackligen Beinen gestanden, aber sie hat die Herzen der erbosten Zuschauer dieses Spektakels im Sturm erobert. Möglicherweise haben die Staatsanwälte geahnt, was Richterin Brigitte Koppenhöfer und Josef Ackermann schon vorher wussten: Auf Untreue ist kein Verlass. Sie haben trotzdem an ihrer Klageschrift gefeilt und waren sich nicht zu schade, mit wenig tauglichen Mitteln an das durchaus taugliche Objekt heranzutreten.

Die Staatsanwaltschaft gehört zweifellos zu den Siegern. Sie hat den Prozess erst möglich und dann als Lernprozess kenntlich gemacht. Strafrechtlich war der Mannesmann-Sause, dieser letzten Selbstbedienungsorgie der New Economy, nicht beizukommen.

Das Recht muss sich erst fortbilden, um die besondere Schlusspointe - vorgetragen von der Firma Vodafone - zu erfassen: Der finanzielle Verlust beim Kauf der Firma Mannesmann ist steuerlich absetzbar, und möglicherweise gehen dem Staat Steuereinnahmen von etwa 20 Milliarden Euro durch die Lappen. Der Staat sind wir. Der einzige Verlierer!