Europa: Gefahr für Europa - DER SPIEGEL
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Europa Gefahr für Europa

Der Beitrittswunsch der Türkei stößt auf massiven Widerstand in der EU. Dennoch empfiehlt Brüssel, Aufnahmeverhandlungen zu eröffnen. Die Türkei sei noch nicht reif für Europa, warnt Kardinal Karl Lehmann, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die Regierung in Ankara ist dem Ziel eines türkischen Beitritts zur Europäischen Union in diesem Jahr ein großes Stück näher gekommen. Im Oktober hat die EU-Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen empfohlen. Niemand zweifelt daran, dass die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten im Dezember dieser Empfehlung folgen werden. Doch endgültig entschieden ist noch nichts. Die öffentliche Diskussion über eine EU-Mitgliedschaft der Türkei ist in vielen Ländern noch keineswegs an ein Ende gekommen. Möglicherweise hat sie sogar gerade erst wirklich begonnen.

Seit den sechziger Jahren ist der Türkei immer wieder die Möglichkeit eines Beitritts in Aussicht gestellt worden. Eine konkrete Perspektive wurde daraus jedoch erst infolge des weltweit erstarkten Islamismus und der terroristischen Anschläge vom 11. September 2001. Der Plan lautet: Die großmehrheitlich muslimische Türkei, schon zu Zeiten des Kalten Krieges von höchster geostrategischer Bedeutung, soll wirtschafts- und innenpolitisch stabilisiert und definitiv im "Westen" verankert werden. Damit soll auch der Nachweis erbracht werden, dass Islam und europäische Moderne eine produktive Synthese eingehen können. Die Türkei würde zu einer Brücke zwischen Europa und der muslimischen Welt und zugleich zu einem Leuchtturm für die unruhigen und mancherorts auch gefährlich verzweifelten Gesellschaften im gesamten "Größeren Mittleren Osten". Die Mitgliedschaft der Türkei in der EU gewinnt damit den Rang eines Schlüsselprojekts in der Auseinandersetzung mit einem aggressiv-militanten Islamismus und im Kampf gegen den Terrorismus.

Kritische Überlegungen aus den Reihen der Kirchen unterliegen in dieser Frage dem erhöhten Risiko des - zuweilen gezielten - Missverständnisses. Letztlich, so lautet die Verdächtigung, gehe es ihnen doch nur um einen religiösen Besitzanspruch auf die Länder des "christlichen Abendlandes". Mit dieser Unterstellung kann man in der öffentlichen Debatte leicht punkten. So zeigt die etwas unverfrorene Bemerkung des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan, dass die Europäische Union kein "Christenclub" sei, ein sicheres Gespür für in unseren Breiten geläufige Vorurteile. Die seit Jahrzehnten praktizierten kirchlichen Bemühungen um die Eingliederung der türkischen Zuwanderer in Deutschland mögen aber vielleicht doch als Hinweis darauf gewertet werden, dass es die Kirche weder auf eine christliche Hegemonie noch auf die religiöse Homogenität der europäischen Gesellschaften abgesehen hat.

Die Kernfrage heißt: Sind die derzeitigen Mitgliedsländer der Europäischen Union und die Türkei gesellschaftlich und kulturell nahe genug beieinander, um eine dauerhafte, enge Verbindung einzugehen? Vor allem muss Zweifel daran erlaubt sein, ob der Einfluss, den Religionen auf das gesellschaftliche Zusammenleben, die Identität eines Gemeinwesens und ihr kulturell-historisches Gedächtnis ausüben, bei der Entscheidung für Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ausreichend bedacht worden ist.

Die Befürworter der türkischen EU-Mitgliedschaft scheinen überzeugt zu sein, dass die unterschiedlichen religiösen Grundprägungen der heutigen EU-Staaten und der Türkei den Integrationsprozess nicht belasten werden. Hier wird vorausgesetzt, dass der (türkische) Islam die Errungenschaften der Moderne - die neuzeitliche Idee der Menschenrechte, Demokratie, Trennung von Staat und Religion usw. - ebenso annehmen kann und wird wie das europäische Christentum. Tatsächlich wäre es verfehlt und unhistorisch, eine solche Perspektive für den Islam prinzipiell auszuschließen. Dennoch können Islam und Christentum in ihren gesellschaftlich-politischen Entwicklungspotenzialen nicht einfach gleichgesetzt werden. Denn auch jene Ideen, die seit der europäischen Aufklärung politisch teilweise gegen die Kirchen durchgesetzt werden mussten, entstammten einem religiös-kulturellen Zusammenhang, der wesentlich vom Christentum selbst mitgeprägt worden war. Dies zu erkennen bedeutet keine christliche oder gar kirch- liche Vereinnahmung Europas. Wie Europa ohne das Christentum undenkbar ist, so auch ohne griechisch-römische Antike, jüdisches Erbe, Humanismus und Aufklärung. Zweifellos hat auch der Islam in bestimmten Phasen wesentliche wissenschaftliche, kulturelle und technische Beiträge zur Entwicklung Europas erbracht. Er blieb aber, auch das gehört zur Geschichte, letztlich stets das - nicht selten auch kämpferische - Gegenüber.

Wie immer man die Dinge wenden mag: Die Hauptströmungen des Islam haben die Prinzipien der Menschenrechte und den dahinter liegenden Gedanken der sittlichen Autonomie und Selbstverantwortung der menschlichen Person bis heute nicht oder nur unzureichend rezipiert. Das muslimische Rechtsdenken ist zwar darum bemüht, Übereinstimmungen zwischen "westlichen" Menschenrechten und der eigenen Tradition festzustellen. Fast durchgängig aber verbleiben die Menschenrechte unter dem Vorbehalt des islamischen Rechts. Ähnliches gilt für die moderne Unterscheidung von politischer und religiöser Gemeinde, die bei aller Flexibilität in der Praxis dem islamischen Ideal nach zusammenfallen. Es sind bislang nur wenige muslimische Theologen und Rechtsgelehrte, die in diesen Fragen eine grundsätzlich andere Position beziehen. Von der Mehrheit erfahren sie Zurückweisung.

Entscheidend ist: Die Differenzen zwischen christlicher und islamischer Lehre und Tradition sind nicht nur im engeren Bereich der Theologie wirksam. Sie bestimmen auch das Selbstverständnis der Gesellschaften mit. Und ebendeshalb drängt sich die Frage auf, ob die unterschiedlichen kulturell-religiösen Prägungen zwischen okzidentalen und orientalischen Gesellschaften es ratsam erscheinen lassen, die Türkei bereits in naher Zukunft zu einem Teil der politisch integrierten westlichen Staatengemeinschaft werden zu lassen.

Die damit verbundenen Gefahren sollte man jedenfalls nicht bagatellisieren. Die Vertiefung der europäischen Integration könnte Schaden nehmen, und das Zusammengehörigkeitsgefühl der EU-Bürger dürfte tendenziell eher leiden. Für die Entfaltung eines gemeinsamen Identitätsbewusstseins ist es nicht gleichgültig, ob man auf einen Fundus gleicher Symbole und Feste, gleicher Geschichten und Erfahrungen zurückgreifen kann.

Mit gewissem Recht weisen die Befürworter eines EU-Beitritts der Türkei allerdings darauf hin, dass diese durch ihre Geschichte und auf Grund der gesellschaftlichen Entwicklungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten weitaus tiefer mit Europa verbunden sei als andere muslimisch geprägte Staaten. In der Tat war das Osmanische Reich bis zum Ersten Weltkrieg Teil des europäischen Konzerts der "großen Mächte", und seit den Zeiten Kemal Atatürks orientiert sich die Türkei in Richtung Westen. Angesichts der auch nach 80 Jahren noch erkennbaren Unterschiede in der kulturellen Tiefenstruktur begründet die historisch gewachsene Europa-Verbundenheit der Türkei jedoch wohl eher eine besondere Form der Beziehung, die - anders als die Vollmitgliedschaft in der EU - dem Gemeinsamen ebenso Rechnung trägt wie den Unterschieden.

Es fragt sich darüber hinaus übrigens auch, ob die Türkei als historischer "Sonderfall" tatsächlich jene außerordentliche Ausstrahlungskraft auf die muslimische Welt entfalten kann, auf die die EU-Beitrittsbefürworter hoffen. Bislang wurde das kemalistische Experiment in den religiösen Kreisen vor allem Arabiens jedenfalls massiv abgelehnt und als Abfall vom wahren Islam interpretiert. Wird sich daran Entscheidendes ändern, nachdem nun eine islamisch-konservative Partei die Regierungsgeschäfte in Ankara führt?

Die Verhandlungen über einen EU-Beitritt sollen, so hat es die Kommission in Brüssel vorgeschlagen, "ergebnisoffen" geführt werden. Aus meiner Sicht muss das vor allem heißen, dass die Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte in der Türkei als ein zentrales Kriterium der Entscheidung anerkannt wird. Trotz der unbestreitbaren und sogar staunenswerten Fortschritte, die das Land in den zurückliegenden Jahren erreicht hat, zeigen sich hier weiterhin massive Defizite. Menschenrechtsorganisationen zufolge mangelt es besonders an der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Nach wie vor gibt es Folter und unzureichenden Schutz für diejenigen, die sich kulturell zum Kurdentum bekennen. Todesfälle während eines Polizeigewahrsams werden oft immer noch nicht angemessen aufgeklärt. Menschenrechtsaktivisten und kritische Journalisten sehen sich massiven Bedrohungen ausgesetzt. Diese Situation, von vielen auf den Einfluss der nach wie vor mächtigen kemalistischen Eliten zurückgeführt, muss bereits lange Jahre vor dem Zeitpunkt eines EU-Beitritts der Türkei definitiv überwunden sein. In der Europäischen Union darf es keine Zonen mit unterschiedlichen Menschenrechtsstandards geben.

Die Religionsfreiheit ist dabei ein entscheidender Testfall. Nur wenn die Türkei hier das europäische Freiheitsniveau erreicht, kann die Verbindung zwischen der abendländisch geprägten Europäischen Union und einem muslimischen Land überhaupt gelingen. Alles andere müsste über kurz oder lang zu einem kulturellen Bruch führen, der die Union auch politisch nicht unbeschädigt ließe. Sie ist ja in sich nicht gerade ausreichend gefestigt, besonders im Blick auf die Integration der neuen Mitglieder.

Dem Anspruch und der Rhetorik nach ist die Türkei seit Atatürk ein laizistischer Staat nach französischem Vorbild. Der Wirklichkeit entspricht dies jedoch in keiner Weise. Faktisch nämlich wurde der sunnitische Islam in den Rang einer Staatsreligion erhoben - gefördert und zugleich kontrolliert durch eine Religionsbehörde mit rund 100 000 staatlich besoldeten Mitarbeitern. Dieses Konzept mag staatspolitisch klug sein, da es die Bewegungsspielräume fundamentalistischer Strömungen im Islam einengt. Den Prinzipien der Religionsfreiheit entspricht die Vermischung von staatlichen und religiösen Kompetenzen hingegen nicht.

Viel problematischer ist allerdings die Lage der anderen Glaubensgemeinschaften. Zwar garantiert die türkische Verfassung das individuelle Recht jedes Bürgers, einen Glauben seiner Wahl zu haben, nicht aber das Recht, diesen in Gemeinschaft auszuüben (korporative Religionsfreiheit) und die erforderlichen Einrichtungen zu unterhalten. Die jüdische Gemeinde sowie die griechisch- und die armenisch-orthodoxe Kirche können sich immerhin noch auf den Vertrag von Lausanne aus dem Jahr 1923 berufen, mit dem die Türkei nach dem Untergang des Osmanischen Reiches in die Völkergemeinschaft aufgenommen wurde. Religionsausübung und kirchliches Leben sind ihnen erlaubt, soweit sie sich in Gebäuden und Strukturen vollziehen, deren Existenz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachweisbar ist.

Doch leiden auch diese Gruppen und vor allem die anderen Gemeinschaften - besonders Christen, aber auch die unter sunnitischem Assimilationsdruck stehenden muslimischen Aleviten - darunter, dass sie allesamt über keinen gesicherten rechtlichen Status verfügen. Besitz oder Erwerb von Eigentum ist ihnen nicht möglich. Kirchliche Grundstücke und Gebäude müssen daher entweder auf den Namen einer Privatperson ins Grundbuch eingetragen werden, oder aber sie werden von einer Stiftung verwaltet. Beide Lösungen schaffen hohe Unsicherheiten. So haben die Unwägbarkeiten des türkischen Stiftungsrechts schon zu zahlreichen Konfiskationen geführt. Nicht unerwähnt bleiben darf hier auch, dass der Bau von Kirchen nur in seltenen Ausnahmefällen gestattet wird. Eine theologische Ausbildung im Lande ist den Christen gänzlich untersagt. Auch die Reformen der vergangenen Jahre haben an dieser Situation bislang nichts geändert. Immer noch ist die recht berühmte Theologische Hochschule Chalki des Ökumenischen Patriarchen am Bosporus trotz vieler Versprechen geschlossen.

Diese Beobachtungen zur Einschränkung der Religionsfreiheit in der Türkei ließen sich fortsetzen. Sie zeigen das Bild einer Politik, die zwischen den Freiheitswerten der Moderne und dem Willen zur Kontrolle der Religion hin- und herschwankt. Vor allem im "tiefen Staat", wie der traditionelle kemalistische Machtapparat genannt wird, sitzt das Misstrauen gegenüber einer möglichen religiös gestimmten Umwälzung der Verhältnisse tief. Auch Christen werden dabei zu Opfern einer repressiven Grundhaltung, die vor allem den unruhigen Tendenzen innerhalb des Islam gilt.

Die Türkei kommt hier um eine Entscheidung nicht herum. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union setzt die Abkehr von den lange gepflegten religionspolitischen Restriktionen voraus. Und es ist an den europäischen Institutionen und Regierungen, unmissverständlich klar zu machen, dass es eine Mitgliedschaft mit herabgesetztem Pflichtenkatalog nicht geben kann.