Insolvente Air Berlin Pilot scheitert mit Klage gegen Freistellung
Maschinen von Air Berlin am Flughafen Tegel
Foto: Maja Hitij/ Getty ImagesEin Pilot der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin ist mit der Klage gegen seine Freistellung gescheitert. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht wies sie am Donnerstag im Eilverfahren zurück. Ein weiterer Co-Pilot hatte seinen Antrag zuvor zurückgenommen.
Der 59-jährige Kläger hatte argumentiert, dass er nach wie vor eingesetzt werden könne, weil Air Berlin für einige Wochen noch Flüge für andere Airlines und Überführungsflüge übernehme. Doch Air Berlin habe das Personal für diese Flüge zum Beispiel ab dem Flughafen Köln/Bonn willkürlich zusammengezogen und ihn - am Standort Düsseldorf - zu Unrecht nicht berücksichtigt.
Seine 28 Jahre Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflicht für drei Kinder hätten offenbar keine Rolle gespielt. Dadurch drohe ihm nun zusätzlich der Verlust der Berechtigung, bestimmte Flugzeugtypen zu fliegen, sagte der Flugkapitän.
Von den Freistellungen betroffen sind laut Nachrichtenagentur dpa Piloten und Flugbegleiter in Berlin, Düsseldorf, München, Paderborn, Leipzig und Nürnberg sowie die in Frankfurt stationierten Piloten.
Das Gericht fand, dass für die insolvenzrechtliche Freistellung auf Widerruf keine Sozialauswahl erfolgen müsse. Es reiche, wenn der Arbeitgeber argumentiere, für den Zeitraum von zwei Monaten nur noch Piloten der jeweiligen Standorte einzusetzen, um keine Versetzungswelle oder zusätzliche Reisekosten zu verursachen. Außerdem sei die Entscheidung mit der Personalvertretung abgestimmt worden. (Aktenzeichen: 10 Ga 89/17).
Im Gerichtsverfahren wandelte der Anwalt des Insolvenzverwalters dem Kläger dessen widerrufliche Freistellung in eine unwiderrufliche um. Damit kann dieser nun Arbeitslosengeld beantragen, das allerdings auf deutlich weniger als 3000 Euro im Monat gedeckelt ist. Bei Air Berlin hatte der Pilot monatlich 16.321 Euro verdient.