Arbeitszeugnis: Kein Gruß sagt mehr als tausend Worte - DER SPIEGEL
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Arbeitszeugnis Kein Gruß sagt mehr als tausend Worte

Oft gipfeln Arbeitszeugnisse in einer einzigen Lobhudelei. Fehlt ein Standard-Element, kann es gleich zum Streit kommen. Düsseldorfer Richter entschieden: Angestellte haben Anspruch darauf, dass Arbeitgeber ihnen per Grußformel für die Arbeit danken und gute Wünsche mitschicken.
Arbeitszeugnis unter der Lupe: Grußformel als Pflicht
Arbeitszeugnis unter der Lupe: Grußformel als Pflicht

Arbeitszeugnis unter der Lupe: Grußformel als Pflicht

Foto: DDP
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Arbeitszeugnisse sollen stets wohlwollend sein. Wahrhaftig aber auch. Geht das im Berufsalltag zusammen? Kaum, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach einem tiefen Zerwürfnis trennen. Oder wenn der Angestellte seine Leistungen in einem weit positiveren Licht sieht als die Firma.

Und dann müssen Chefs oder Personaler auch noch stets den richtigen Zeugnisjargon treffen - eine Sprache mit vielen Klippen, die einer ganzen Branche aus Arbeitsrechtlern, Personalberatern und Buchautoren viel Kundschaft beschert.

Offensichtlich schlechte Beurteilungen jedenfalls haben im Arbeitszeugnis nichts verloren. Denn nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat noch der unfähigste Mitarbeiter Anspruch auf eine wohlwollende Leistungsbeurteilung. Ob sich dieses Wohlwollen des Arbeitgebers auch in einem Gruß und guten Wünschen für den scheidenden Arbeitnehmer niederschlagen muss, ist allerdings umstritten.

Das Bundesarbeitsgericht stellte 2001 in einem Urteil fest, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keine Grußformel unter ihrem Arbeitszeugnis verlangen können (Aktenzeichen 9 AZR 44/00). Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sieht das ganz anders: Die Richter sprachen einer Klägerin jüngst ein Zeugnis zu, das mit einem Dank für die geleistete Arbeit endet. Außerdem musste der Arbeitgeber "für den weiteren Berufsweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg" wünschen.

In der ursprünglichen Fassung schloss das Zeugnis mit der nüchternen Feststellung, dass die Arbeitnehmerin nach Elternzeit "im beiderseitigen Einvernehmen aus dem Unternehmen ausscheide". Das bemängelte die Klägerin.

Lieblose Schlussformel wertet gutes Zeugnis ab

Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts stand dieser "ebenso schlichte wie lieblose" Schlusssatz in einem "auffälligen Widerspruch" zur ansonsten überdurchschnittlichen Leistungsbewertung im Arbeitszeugnis. Die Aussagekraft des Zeugnisses insgesamt werde dadurch abgewertet, was für die Klägerin einen erheblichen Bewerbungsnachteil bedeute (Aktenzeichen 12 Sa 974/10).

Hingegen setzt eine einfache, aber höfliche Schlussformel im Arbeitszeugnis die Leistung eines Beschäftigten nicht herab, wie kürzlich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg befand (Aktenzeichen 21 Sa 74/10). Ein Arbeitnehmer hatte erfolglos darauf bestanden, sein ehemaliger Arbeitgeber solle ihm für die "langjährige Zusammenarbeit" danken und für die "berufliche und private Zukunft alles Gute" wünschen.

Nach dem Urteil der Richter durfte es der Arbeitgeber jedoch dabei bewenden lassen, "für die Zukunft alles Gute" zu wünschen. Aus der "lediglich höflichen" Formulierung könne ein künftiger Arbeitgeber nicht herauslesen, dass im Arbeitsverhältnis möglicherweise nicht "alles gut" gewesen sei, so das Gericht.

Erst verschlüsseln, dann enträtseln - die Anforderungen an Zeugnisse verlangen Arbeitgebern einiges an sprachlichen Bocksprüngen ab. In einem aufschlussreichen Experiment legte das manager magazin kürzlich dasselbe Musterzeugnis drei erfahrenen Personalern und einem Personalberater. Und siehe da: Ihr Urteil schwankte zwischen "sehr gut" und "Katastrophe". Der Test zeigte, wie gängige Zeugnisfloskeln selbst Experten verwirren (siehe Kasten unten).

dapd/jol

Das Musterzeugnis - so urteilte eine IT-Beratung über Mitarbeiter Gerd Roben

ZEUGNIS

Herr Gerd Roben, IT-Berater, geboren am 10.10.1975 in Aachen, war für uns in der Zeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2010 tätig.

Die ABC Consulting GmbH ist ein inhabergeführtes IT-Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen mittlerer Größe und hat in den letzten Jahren einen in dieser Branche überdurchschnittlichen Zuwachs an Neukunden zu verzeichnen. Aufgrund dieser positiven Entwicklung konnte sich unser Unternehmen auf die Geschäftsfelder Anwendungsentwicklung, Systemberatung und Software-Qualitätssicherung für Banken und Versicherungen spezialisieren. Zu den langjährigen Kunden des 1970 gegründeten Unternehmens zählen außerdem namhafte Unternehmen aus anderen angrenzenden Finanzdienstleistungsbereichen. Aufgrund unserer Spezialisierung können wir unseren Kunden einen 24-Stunden-Support garantieren.

Zunächst war Herr Roben im Bereich Systemberatung eingesetzt und wurde dann zum 01.08.2010 mit der Aufgabe eines Seniorberaters betraut. Sein Arbeitsgebiet umfasste in dieser Funktion die Prozessberatung und die Programmierung von Applikationen auf Basis des Remedy Action Request Systems (ARS).

Im Einzelnen war Herr Roben für folgende Aufgaben zuständig:

  • Durchführung und Konzeption von Workshops und Schulungen für Kunden
  • Beratung, Konzeption und Implementierung von Geschäftsprozessen, insbesondere aus dem Bereich des IT Service Managements
  • Betreuung der internen PC Office-Vernetzung
  • Durchführung von Assessments zur Bewertung von IT-Prozessen
  • Programmierung, Customizing und Design von Applikationen auf Basis des Remedy ARS 4.x-6.x in den Bereichen Help-Desk, Incident, Problem und Service Level Management, Asset- und Auftragsmanagement

Weitere Aufgaben übernahm Herr Roben in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb und der Bereichsleitung Systemberatung. Er erstellte Angebote und führte sehr gut strukturierte und überzeugende Kundenpräsentationen durch. Dank seiner kommunikativen Fähigkeiten hielt er bei wichtigen Events und Großveranstaltungen vorbildliche und viel beachtete Vorträge.

Herr Roben hat sich in seine Aufgabengebiete sehr schnell und effizient eingearbeitet und führte schon nach kürzester Zeit branchenübergreifende Projekte eigenverantwortlich und selbständig durch.

Aufgrund seiner raschen Auffassungsgabe, seiner strukturierten, analytischen Denkweise und seinem ausgeprägten Verantwortungsbewusstsein nahm er bei größeren Aufträgen häufig die Funktion eines Projekt- oder Teilprojektleiters ein.

Intern hatte er die Funktion eines Teamleiters inne und trug Personalverantwortung für bis zu fünf Mitarbeiter. Er besitzt eine ausgeprägte natürliche Autorität und genoss zu jeder Zeit das Vertrauen seiner Mitarbeiter. Wegen seiner fachlichen Kompetenz sowie seiner freundlichen und verbindlichen Wesensart wurde Herr Roben uneingeschränkt anerkannt und sehr geschätzt.

Herr Roben verfügt über ein fundiertes Urteilsvermögen. Stets wusste er seine Mitarbeiter richtig einzusetzen und motivierte diese jederzeit konstruktiv.

In sämtlichen Arbeitsfeldern kamen Herrn Roben seine exzellenten und stets aktuellen Fachkenntnisse in den Betriebssystemen Microsoft Windows, Unix und Linux, den Datenbanken Oracle und Microsoft SQL Server sowie der Standardsoftware MS Office, MS Visio, Crystal Reports zugute. Alle Fachkenntnisse hat er stets mit außerordentlichem Erfolg und zielgerichtet eingesetzt.

Seine ausgezeichneten Fachkenntnisse erweiterte er fortwährend selbstverantwortlich durch eigene Weiterbildungsmaßnahmen. Er dokumentierte dies unter anderem durch verschiedene Zertifizierungen als IT Service Manager, Oracle Certified Consultant und Microsoft Certified Systems Engineer.

Auch schwierige und sehr komplexe Situationen erfasste Herr Roben sofort zutreffend und fand schnell für jede Situation praktikable Lösungen. Während der gesamten Zeit seiner Mitarbeit zeigte er ein Höchstmaß an Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft.

Herr Roben arbeitete jederzeit zielbewusst, hoch konzentriert und äußerst ergebnisorientiert. Er war uns eine pflichtbewusste und zuverlässige Führungskraft, die immer ihr weit gefächertes Aufgabenspektrum stets zu unserer vollsten Zufriedenheit und mit großem Erfolg erfüllen konnte.

Das Verhalten von Herrn Roben war immer vorbildlich. Bei Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war er gleichermaßen sehr beliebt und stets hoch geschätzt. Von unseren Geschäftspartnern erhielt er ausschließlich positive Resonanzen.

Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von Herrn Roben. Für seine private und berufliche Zukunft wünschen wir Herrn Roben alles Gute und viel Erfolg.

Frankfurt a.M., 28.01.2011

[Unterschrift]

Sandra Müller

Personalleiterin

Hinter der Fassade deutliche Abschwächungen - Bewertung durch eine Elektronikfirma

Bewertung durch Phoenix Contact (Elektronikhersteller) aus Westfalen mit 11.000 Mitarbeitern, 2011 Arbeitgeber des Jahres

Die notwendigen Daten zur Person, Tätigkeitsbezeichnungen, Aufgabenumfang, Leistungsbeurteilung und Sozialverhalten sind - soweit überprüfbar - vollständig enthalten. Auch die Firmenbeschreibung ist angemessen und richtig platziert vor die Aufgabenbeschreibungen des Mitarbeiters gesetzt. Die Form der Aufgabenbeschreibung in Aufzählungszeichen und der folgende Fließtext sind mögliche Darstellungsweisen.

Auffällig ist, dass von der zweijährigen Beschäftigung des Mitarbeiters nur die letzten fünf Monate als Seniorberater in der Aufgabenbeschreibung erwähnt werden und somit der größere Zeitraum zumindest nicht explizit erwähnt wird. An dieser Stelle wäre der Übergang vom Systemberater zum Seniorberater durch eine Aufgaben- oder Verantwortungserweiterung bzw. -veränderung zu beschreiben gewesen. Der Austritt fünf Monate nach der offensichtlichen Weiterentwicklung in eine gehobenere Position lässt hier schon einmal etwas aufhorchen (Gab es einen Vorfall? Passte die Position nicht?).

Die Bezeichnung der Leistungen des Herrn Roben zeigt durch die Worte "stets", "immer", "jederzeit", "häufig" eine Benotung im Bereich "sehr gut". Die Beurteilungen wirken dabei bis hierher nicht übertrieben, da konkrete und nachvollziehbare Tätigkeiten und Verhaltensweisen beschrieben werden. Umfang und Aufbau (einschließlich der Reihenfolge) sind korrekt und geben somit keinen Hinweis auf eventuelle Minderleistungen.

Eine deutliche Einschränkung der getroffenen Aussagen wird dadurch bewirkt, dass vor den "guten Wünschen für die Zukunft" keine Dankens- und Bedauernsbekundungen geäußert werden. Lediglich der Wunsch des Erfolgs und dabei durch Aussetzen des Wortes "weiterhin" viel Erfolg lässt hier auf unzureichende Leistungsergebnisse in der Vergangenheit schließen.

Des Weiteren sollte neben der Unterschrift der Personalleiterin, die zwar die Zeugnisformalitäten besser kennt, die des Fachvorgesetzten oder Weisungsbefugten stehen, da dieser den Mitarbeiter ja bewertet haben sollte. Das Fehlen der Unterschrift führt ebenfalls zu einer Abschwächung des Zeugnisses.

Ein weiterer Mangel ist die Datierung des Zeugnisses auf den 28. Januar - fast ein Monat nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters. In diesem Fall kann ein Anruf beim vorangegangenen Arbeitgeber Klarheit über dessen Aussagewillen verschaffen. Dies geschieht hingegen selten, wie aus den weiter unten ausgeführten Gründen hervorgeht.

Geht man davon aus, dass sich der Zeugnisersteller der Aussagekraft seiner Ausführungen, Auslassungen und unterschwelligen Resonanzen bewusst ist, muss man die schwankende Beurteilung zwischen der durchgängig als "sehr gut" benoteten Leistung und einer eher mit "ausreichend" benoteter Schlussformulierung als gewollt annehmen, so dass die Bewertung des Mitarbeiters als deutlich abgeschwächt einzustufen ist. Es ist unwahrscheinlich, dass der ausgeschiedene Mitarbeiter in sämtlichen Leistungs- und Erfolgsbewertungen derart gut abschneidet, um am Ende keine entsprechende Würdigung durch den ehemaligen Arbeitgeber zu erhalten.

Gesamtnote: 3-

Glatte Eins sollte Einschränkung erfahren - Bewertung durch eine Versicherung

Bewertung durch Allianz, Versicherungskonzern mit rund 150.000 Mitarbeitern

Das Zeugnis von Herrn Roben scheint auf den ersten Blick ein sehr gutes Zeugnis zu sein. Aufgrund vieler unüblicher Formulierungen lässt es jedoch darauf schließen, dass es durchaus gewichtige negative Aspekte gab. Das wäre für uns Anlass, vom Bewerber angegebene Referenzen zu kontaktieren oder die auffälligen Punkte im Bewerbergespräch sehr kritisch zu hinterfragen.

Aussagen wie "er hat sich in seine Aufgabengebiete sehr schnell und effizient eingearbeitet und führte schon nach kürzester Zeit branchenübergreifende Projekte eigenverantwortlich und selbständig durch" klingen auf den ersten Blick positiv. Uns fehlt hier jedoch die Aussage, ob er diese erfolgreich absolviert hat. Auch im nächsten Absatz zu seiner Funktion als Projekt- oder Teilprojektleiter fehlt die Bewertung.

Beim Thema Weiterbildungsmaßnahmen wird auf ausgezeichnete Fachkenntnisse hingewiesen, allerdings wird durch die Formulierung nicht klar, ob die Weiterbildungen tatsächlich im betrieblichen Interesse lagen und vom Unternehmen getragen wurden. Die unübliche Formulierung zum Gesamteindruck "immer" (…) "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" lässt darauf schließen, dass die glatte Eins, die damit eigentlich ausgedrückt wird, eine Einschränkung erfahren soll.

Darüber hinaus fehlt der Grund des Ausscheidens sowie das Bedauern über sein Ausscheiden. Das lässt darauf schließen, dass der bisherige Arbeitgeber die Kündigung sogar begrüßt.

Gesamtnote: 2 -

"Sehr gut" im Zeugnis - Bewertung durch einen Türenhersteller

Bewertung Dorma (Türenhersteller), Familienunternehmen mit rund 6500 Beschäftigten aus dem Ruhrgebiet, 2011 zu einem der besten Arbeitgeber im Mittelstand gekürt (www.topjob.de)

Herr Roben wird in dem Zeugnis als eine Person beschrieben, die über hohe fachliche Kompetenz verfügt. Diese bringt er nicht nur im engeren Sinne für seine IT-Aufgaben ein, sondern wendet sie in intensivem Kontakt mit dem Vertrieb in Kundenprojekten und bei Kundenterminen erfolgreich an.

Wenige Aussagen enthält das Zeugnis hinsichtlich der Zusammenarbeit in seinem Team und seiner Führungsleistungen. Das deutet mehr auf einen fachlich versierten und durchsetzungsstarken Einzelkämpfer ("natürliche Autorität") hin als auf einen mitarbeiterorientierten erfolgreichen Teamführer. Die Verweildauer von zwei Jahren finden wir völlig in Ordnung. Herr Roben ist IT-Berater. In dieser Branche ist die Fluktuation hoch.

Grundsätzlich halten wir wenig von einer pauschalen Gesamtbewertung des Bewerbers. Vielmehr sehen wir uns die Einzelaussagen des Zeugnisses an, die wir mit den Anforderungen der zu besetzenden Stelle vergleichen. Daraus ergibt sich folgende Bewertung:

Würden wir eher einen Einzelkämpfer suchen, der sich durchsetzen kann und auch beim Kunden als Macher ankommt, dann ist das Zeugnis wahrscheinlich eine 2+.

Suchen wir dagegen einen Mitarbeiter, der ein Team von unterschiedlichen Charakteren erfolgreich führen soll (was im IT-Umfeld häufig der Fall ist), dann ist die Bewertung wahrscheinlich eher 3- oder 4+.

Unter rein arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten würde man das Zeugnis wegen der Formulierung "...stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ..." als ein "sehr gutes" Zeugnis einstufen.

Gesamtnote: arbeitsrechtlich 1, Einzelbewertungen wie beschrieben

"Schrecklich" und "desaströs" - Bewertung durch einen Karrierecoach

Bewertung von Jürgen Hesse, Diplom-Psychologe und Geschäftsführer des Büros für Berufsstrategie Hesse/Schrader

Schon das späte Ausstellungsdatum (fast einen Monat nach dem Ausscheiden) sowie die kurze Verweildauer im Unternehmen (zwei Jahre bei einem Mittdreißiger) erschrecken. Obwohl der Unterzeichnende klar ausgewiesen ist, vermittelt das einen schlechten ersten Eindruck.

Selbst wenn der Rest schön geschrieben ist - das sind schlimme Boten. Ich würde das mit einem Herrn vergleichen, der Smoking und Fliege trägt, aber Sandalen ohne Strümpfe und im Gesicht einen Nasenring. Da kann man nun nicht mehr von Eleganz sprechen.

Hinzu kommt eine Abschlussformulierung, die kein Dank, kein Bedauern und nur ganz magere Zukunftswünsche enthält. Die Formulierung "Für seine private und berufliche Zukunft wünschen wir..." wirkt bildlich gesprochen so attraktiv wie fette Bauernstampfer in Nylons mit dicker Laufmasche. Im Verabschiedungsabsatz gehören die "beruflichen" immer vor die "privaten" Wünsche!

Auch in der Aufgabenbeschreibung kulminiert der negative Eindruck des Desaströsen. Hier sind unwichtige Aufgaben vor wichtigen genannt. Einfache Tätigkeiten wie die PC Office-Vernetzung sind überflüssige Lückenfüller. Zudem folgte fünf Monate nach dem Aufstieg zum Senior-Berater der Ausstieg aus dem Unternehmen, was deutlich auf ein Scheitern in der neuen Position hinweist.

Sehr erstaunlich zudem die ausführliche und geschwätzige neunzeilige Selbstdarstellung des Unternehmens. Wem das schadet? Letztlich dem Beurteilten. Er hätte um mehr Rücknahme bitten sollen.

Insgesamt ein schreckliches Beurteilungsdokument.

Eine berufliche Katastrophe!

Gesamtnote: 4-