Arbeitszeugnis: Schafft die Noten ab - Kommentar - DER SPIEGEL
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Kommentar zum Arbeitsrecht Schmeißt die Noten aus dem Arbeitszeugnis!

Das Bundesarbeitsgericht urteilt über Zeugnisse - wieder einmal. Dabei sind diese weichgespülten Floskelhaufen inzwischen völlig wertlos. Die Misere wäre leicht zu beenden, aber nicht von Richtern.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

"Herr Friedemann hat seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Sein Verhalten gegenüber Kollegen war tadellos. Wir wünschen Herrn Friedemann für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute."

Na, alles klar? Genau: Herr Friedemann bewegt sich als Arbeitnehmer im Mittelfeld, bestenfalls. Denn vollste Zufriedenheit hat Friedemann nicht "stets" ausgelöst; sein Sozialverhalten war nicht "jederzeit" tadellos; und für die Zukunft wünscht man ihm zwar Erfolg, weil dieser aber nicht "weiterhin" gewünscht wird, darf man folgern, dass er im Job eher erfolglos war.

Zeugnisse sind oft in einer Geheimsprache verfasst, die kaschieren soll, was eigentlich gemeint ist. Klartext: Herrn Friedemanns Leistungen waren durchwachsen, seine Ergebnisse oft mau, und obendrein ist er immer wieder mit Kollegen aneinandergekachelt.

Dass Arbeitgeber ihre Zeugnisse nicht so offen schreiben, kann man ihnen kaum vorwerfen. Sie sind verpflichtet, ihre Bewertungen "wohlwollend" zu formulieren. Dieser arbeitsrechtliche Leitsatz ist gut gemeint: Ein Zeugnis soll, bei aller berechtigten Kritik, dem Arbeitnehmer nicht den Neuanfang in einer anderen Firma verbauen.

Arbeitszeugnis-Quiz

Doch das Wörtchen "wohlwollend" verhindert Klartext. Jeder, der sich nicht gut genug bewertet fühlt, zieht vor den Kadi. Meist ändern die Arbeitgeber das Zeugnis spätestens dann ab, um Ärger zu vermeiden. Und bereits im Vorfeld werden die Bewertungen so krude formuliert, dass möglichst niemand dagegen vorgehen kann. Heute hat das Bundesarbeitsgericht darüber entscheiden müssen, ob die Arbeit einer Empfangsfrau "stets zur vollsten Zufriedenheit" war oder nur "zur vollsten Zufriedenheit". Die dritte Instanz urteilt über fünf Buchstaben: S-T-E-T-S.

"...jederzeit zur allerbesten Durchschnittlichkeit erledigt"

Ist Besserung in Sicht? Im Gegenteil. Die Zeugnisschreiber sind eher noch vorsichtiger geworden, seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet wurde. Auch das ist gut gemeint, es soll Diskriminierung verhindern. Aber es erweitert wiederum die Klagemöglichkeiten.

Es schien sogar möglich, dass die Erfurter Arbeitsrichter in ihrem heutigen Urteil auch noch den Bewertungsmaßstab verschieben. Formulierungen, die früher die Schulnote "gut" signalisierten, wären dann nur noch "befriedigend" gewesen. Die Vorinstanzen hatten das so gesehen, das Bundesgericht entschied aber, dass die Standardformeln bleiben, wie sie sind.

Am Problem ändert das nichts: Was soll ein Personaler mit Formulierungen anfangen, deren Aussage ungefähr bedeutet: "Herr Friedemann hat seine Aufgaben jederzeit zur allerbesten Durchschnittlichkeit erledigt"? Was bringen die Bewertungen noch? Das qualifizierte Arbeitszeugnis, das harte Fakten mit weichgespülten Bewertungen verbindet, ist nutzlos geworden. Viele Personaler geben darauf schon heute nichts mehr.

Frei von Diskriminierung und Wortschwall

Dabei gibt es seit jeher zwei Arten von Arbeitszeugnissen, eben das qualifizierte und das einfache. Im einfachen Zeugnis steht lediglich, in welchem Zeitraum jemand beschäftigt war, welche Tätigkeiten er für die Firma verrichtet hat, welche Fortbildungen er besucht hat. Der nächste Chef erkennt auf einen Blick den Erfahrungsschatz eines Bewerbers. Ansonsten ist das einfache Zeugnis arm an Ärger, es ist frei von Diskriminierung und wertlosem Wortschwall.

Die Lösung wäre, sich auf das einfache Zeugnis zu beschränken. Für die Arbeitgeber kein Nachteil: Einen Bewerber lernen sie sowieso erst richtig kennen, wenn er im Betrieb ist. Die Probezeit ermöglicht es schon heute, ihn rasch wieder loszuwerden, wenn die Zusammenarbeit hakt.

Von allein wird es jedoch keinen Schwenk auf das einfache Zeugnis geben. Laut Gesetz hat der Arbeitnehmer die Auswahl der Zeugnissorte. Wirklich frei ist die Wahl aber nicht. Wer sich kein qualifiziertes Zeugnis ausstellen lässt, macht sich verdächtig.

Den Schlamassel können die Gerichte nicht beheben, eine Gesetzesänderung tut not. Qualifizierte Zeugnisse gehören abgeschafft, das kann nur der Bundestag beschließen. Es wäre ein Befreiungsschlag: Personaler bekämen nur noch aussagekräftige Zeugnisse, Arbeitsgerichte würden sich viel Arbeit sparen. Und es wäre ein Sieg für Klartext.

Foto: Jeannette Corbeau

Matthias Kaufmann (Jahrgang 1974) ist KarriereSPIEGEL-Redakteur.