Island: Nahaufnahmen vom Vulkan
Aschewolke Chef, mein Urlaub wird länger
Am Terminal bleibt viel Zeit zum Nachdenken: Was tun, wenn die Aschewolke des isländischen Vulkans Grímsvötn den eigenen Urlaub verlängert? Und zwar ungewollt, weil man die Nacht auf einem Flughafen zubringen muss? Und was, wenn der Ferienflieger gar nicht startet? Kann man dann seine wertvollen Urlaubstage verschieben?
Die arbeitsrechtliche Lage ist klar: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, wegen der Aschewolke seinen Urlaub zu verschieben, nur weil die Fluggesellschaft den Flug streicht. "Ist der Urlaub beantragt, dann kann der Arbeitnehmer nicht mehr zurücktreten", sagt Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart und Arbeitsrechts-Kolumnist von KarriereSPIEGEL. "Das Risiko, dass etwas Unvorhersehbares wie eine Aschewolke eintritt, liegt beim Arbeitnehmer." Viele Arbeitgeber ließen aber in einem solchen Fall mit sich reden.
Ist der Arbeitnehmer schon im Urlaub und sitzt nun auf einem fremden Flughafen fest, müsse er keine Abmahnung oder Kündigung fürchten, sagt Bauer. "Kommt man nicht zur Arbeit, weil ein Vulkan ausbricht, dann kann einem der Arbeitgeber das nicht vorwerfen." Allerdings habe der Arbeitnehmer auch keinen Anspruch auf Gehalt für die Tage, in denen er fehlt.
Sitzt der Angestellte fest, sollte er sich sofort mit der Personalabteilung in Verbindung setzen. "Der Arbeitnehmer hat die Pflicht mitzuteilen, dass er nicht kommt", so Bauer. Ob hinterher für die Fehltage keine Vergütung gezahlt wird oder Urlaubstage verrechnet werden, ist Verhandlungssache. Ein kulanter Arbeitgeber zahle bei ein oder zwei Tagen auch schon mal weiter.