Lehrlinge Wie Azubis an Extra-Geld kommen
Azubis bei der Arbeit (in Chemnitz): Mechatroniker gehören zu den Top-Verdienern
Foto: Wolfgang Thieme/ picture-alliance/ dpaManche Dinge ändern sich (fast) nie: Wie man eine interessante Bewerbung schreibt. Wie man im Vorstellungsgespräch einen guten Eindruck hinterlässt. Die besten zeitlosen Artikel aus dem KarriereSPIEGEL präsentieren wir Ihnen in loser Folge.
Schule vorbei, vielleicht eigene Wohnung, eigener Lohn: der Start ins eigene Leben. Wer eine Berufsausbildung beginnt, ist im besten Fall finanziell nicht länger auf die Eltern angewiesen. Wenn es schlecht läuft, können Azubis mit ihrem Einkommen aber kaum auskommen. In vielen Berufen ist die Vergütung so knapp, dass sie sich nur mühsam über Wasser halten.
Laut Tarif auf rund 800 Euro brutto kamen Auszubildende 2014 pro Monat - durchschnittlich, also über alle Branchen und Regionen gerechnet. Das zeigen die Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung. Angehende Maurer liegen an der Spitze, mit über 1000 Euro, gefolgt von Mechatronikern sowie Finanz- und Versicherungskaufleuten.
Viel schlechter schneiden Floristen ab, ebenso wie Bäcker und Friseure, die in Ostdeutschland mit lediglich 269 Euro nach Hause gehen. Die Unterschiede zwischen den Regionen sind beträchtlich, neben dem Gefälle zwischen West- und Ostdeutschland gibt es in vielen Bereichen auch eins zwischen Süden und Norden. Allein der Ausbildungsort kann einen Unterschied von 300 Euro im Monat ausmachen.
Azubi-Löhne: So viel Geld gibt es in der Ausbildung
Mit der Vergütung kommt nur die Hälfte der Azubis über die Runden, ermittelte der Deutsche Gewerkschaftsbund im Ausbildungsreport 2014. Die andere Hälfte braucht Unterstützung. Oft schießen die Eltern Geld zu. Aber es gibt auch einige andere Quellen, die Azubis anzapfen können:
- Ein Nebenjob - tückisch
Ein zweiter Job scheint naheliegend, um mehr Geld in der Tasche zu haben. Manche Betriebe bieten Azubis an, am Wochenende für sie etwa auf der Baustelle im Einsatz zu sein. Doch Vorsicht: Das geht nur in engen Grenzen, warnt Florian Haggenmiller, für Jugend und Jugendpolitik zuständig beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Wer unter 18 ist, darf laut Jugendschutzgesetz an maximal fünf Tagen pro Woche arbeiten. Für sie ist der Samstag also zum Jobben tabu.
Wer über 18 Jahre ist, kann das machen. Ist der Nebenjob nicht beim Ausbildungsbetrieb, sollten Lehrlinge aber auf jeden Fall Bescheid geben, um keinen Ärger zu riskieren. Verboten ist es, dem Arbeitgeber im Nebenjob Konkurrenz zu machen: zum Beispiel, wenn jemand Maurer lernt - und am Wochenende in der Nachbarschaft gegen Geld mauert. Auf Schwarzarbeit darf sich ohnehin niemand einlassen.
- Kindergeld ist Kindergeld, nicht Elterngeld
Auszubildenden im Alter von höchstens 24 Jahren steht Kindergeld zu. Das sind in der Regel 184 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 190, dann 215 Euro. Wenn die Eltern das Kindergeld nicht weitergeben und Azubis nicht mehr zu Hause wohnen, kann man sich es sich direkt auszahlen lassen - per Antrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur.
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): bis zu 584 Euro
Eine staatliche Leistung, die immerhin jeder achte Azubi erhält. Müssen Jugendliche für die Ausbildung bei den Eltern ausziehen und einen eigenen Haushalt gründen, können sie maximal 584 Euro bekommen. Der Betrag richtet sich unter anderem nach der finanziellen Situation der Eltern; den Anspruch errechnen kann man hier . Das Geld müssen Jugendliche nicht zurückzahlen.
Wichtig: Frühzeitig einen Antrag stellen, denn rückwirkend gezahlt wird nicht. Wer im November den Antrag einreicht, bekommt auch frühestens ab November Geld - selbst wenn die Ausbildung schon seit September läuft.
- Wohngeld - klappt aber nur selten
Theoretisch können Auszubildende auch Wohngeld zu erhalten, und zwar für den Fall, dass Vergütung und BAB zusammen nicht reichen, erläutert Paul Ebsen von der Bundesarbeitsagentur. In der Praxis allerdings kommt das nur infrage, falls jemand außer sich selbst auch Kinder versorgen muss und deswegen einen erhöhten Bedarf hat.
- Bafög: Ausnahmsweise auch für Azubis
Meist erhalten Bafög nur Studenten oder Schüler; wer eine klassische duale Ausbildung macht, hat darauf keinen Anspruch. Es sei denn, man lernt an einer Berufsfachschule, erklärt Alireza Khostevan von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Dann gibt es Bafög etwa für kaufmännische, handwerkliche, künstlerische, hauswirtschaftliche und sozialpflegerische Berufe. Die Schüler müssen das Geld nicht zurückzahlen.
- Stipendium für spezielle Fälle
Stipendien gibt es vielfach für Studenten, vereinzelt auch für Auszubildende, allerdings dann meist für bestimmte Gruppen wie etwa Alleinerziehende. Einen Versuch kann es trotzdem wert sein - mit einem Blick in Datenbanken wie Stipendienlotse.de oder Mystipendium.de .
- Frag den Staat: Bildungskredit
Das Bildungsministerium gewährt Kredite ausschließlich volljährigen Auszubildenden. Sie können maximal 7200 Euro erhalten und müssen das Geld später mit einem vergleichsweise niedrigen Zinssatz zurückzahlen; 120 Euro sind monatlich fällig.
- Frag den Chef: Ausbildungsvergütung nachverhandeln
In manchen Betrieben braucht man dafür ein bisschen Mumm, aber warum nicht einfach einmal mit dem Boss über die Vergütung nachverhandeln? Das empfiehlt Alireza Khostevan von der Bremer Arbeitnehmerkammer. Was Lehrlinge bekommen, ist - genau wie später das Gehalt - ja nicht in Stein gemeißelt. Wenn alles rundläuft, der Arbeitgeber sehr zufrieden ist und die Lehre schon eine Zeit dauert: Fragen kostet nichts.