Bundesarbeitsgericht Samstag ist ein Werktag - auch im Krankenhaus
Pfleger im Krankenhaus (Symbolbild)
Foto: Daniel Bockwoldt/ picture alliance / dpaDer Samstag ist ein Werktag - und zwar auch im TVöD-K. Das stellte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in einem Urteil fest. Die Abkürzung steht für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Dienstleistungsbereich Krankenhäuser. Er gilt an den Krankenhäusern der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber, die 10.000 Kommunalverwaltungen und Betriebe vertritt.
Geklagt hatte eine Krankenschwester, deren Dienstplan Wechselschichten an allen sieben Tagen in der Woche vorsah. Sie wurde an fünf Tagen mit je 7,7 Stunden eingesetzt.
Am 1. Januar und 24. Dezember 2011 hatte die Klägerin dienstplanmäßig frei. Bei beiden Tagen handelte es sich um Samstage. Der Betreiber der Klinik hatte für diese Tage keine Reduzierung ihrer Arbeitszeit vorgenommen, da ein Samstag ohnehin kein Werktag im Tarifsinne sei.
Die Krankenschwester meinte hingegen, ihre vorgeschriebene Arbeitszeit vermindere sich für beide Tage um jeweils 7,7 Stunden, schließlich fielen die Feiertage und Vorfeiertage auf einen Werktag . Das sah das Bundesarbeitsgericht auch so - und ließ den Klinikbetreiber mit seiner Revision scheitern.