Diebstahl-Vorwurf Leiharbeiter klaute Navis, Schatzi stand Schmiere
Ein bisschen Schwund ist ja immer, muss sich ein Leiharbeiter wohl gedacht haben. Gut zwei Jahre lang soll er aus dem Daimler-Werk in Rastatt regelmäßig Navigationsgeräte abgezweigt haben, die eigentlich in die Neuwagen eingebaut werden sollten. Laut Staatsanwaltschaft stand seine Frau gelegentlich an der Pforte Schmiere und funkte per SMS, ob die Luft rein ist oder gerade Taschen durchsucht werden.
Ein einträgliches Nebengeschäft, wenn man der Anklage glauben darf: Demnach schleppte der Mechatroniker insgesamt 2595 Navis im Wert von 1,5 Millionen Euro aus dem Werk und verscherbelte sie anschließend im Internet. Derzeit wird der Fall vor dem Landgericht Baden-Baden verhandelt.
Das Verfahren ist in vielerlei Hinsicht einzigartig. Diebstähle in Millionenhöhe kämen eher selten vor, sagt Frank Marzluf, Wirtschaftsprüfer bei Deloitte. Außerdem sei der Mann Leiharbeiter und damit kein typischer Täter. "Der typische Täter arbeitet seit mehreren Jahren im Unternehmen, genießt ein gewisses Vertrauen, hat Netzwerke aufgebaut und kennt die Schwächen in Unternehmensabläufen."
In fast jeder Firma gibt es Langfinger, glaubt Marzluf
"Betrug, Unterschlagung und Untreue kommen bei etwa 50 bis 70 Prozent der Unternehmen vor", so Marzluf. Besonders bei Diebstahl sei die Dunkelziffer enorm hoch, glaubt der Experte. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG nennt sogar Zahlen: Rund sieben Milliarden Euro Schaden seien deutschen Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern in den vergangenen zwei Jahren durch Diebstahl und Unterschlagung entstanden.
Besonders im Handel verschwindet immer wieder Ware: "Alles, was von privat zu privat weiterverkauft werden kann, ist attraktiv", sagt Stefan Heißner, Betrugsexperte bei Ernst & Young. Liegt es an der fehlenden Kontrolle? Nein, meint Heißner: "Ganz verhindern werden Sie Diebstähle nie. Und je mehr Sie machen, desto mehr zeigen Sie den Mitarbeitern, dass Sie ihnen nicht vertrauen."
"Mein" und "Dein" - warum denken so viele Mitarbeiter, Klauen sei ein Kavaliersdelikt? Heißner vermutet, dass schlechte Bezahlung ein Grund sein könnte, aber auch die Unternehmenskultur. Gingen Vorgesetzte eher lax mit Vorschriften um, nähmen es die Mitarbeiter möglicherweise auch nicht so genau.
Nach seiner Erfahrung könnten Protokolle bei der Kontrolle helfen: "Wir hatten mal den skurrilen Fall, dass Mobiltelefone geklaut und das Diebesgut gefunden wurde", berichtet Heißner. Die Handys konnten aber nicht eindeutig dem Unternehmen zugeordnet werden, weil man nicht wusste, was genau gestohlen worden war. Grund: "Die IMEI-Nummern, die Seriennummern der Telefone, waren aus Kostengründen nicht gespeichert worden."
In Deutschland kann theoretisch jeder noch so kleine Diebstahl und jede Unterschlagung zur fristlosen Kündigung führen, sagt Verena Braeckeler-Kogel, Arbeitsrechtlerin bei der Kanzlei Simmons & Simmons. In der Praxis werde aber meist genau abgewogen.
"Ein Diebstahl im Wert von fünf Euro kann genügen, wenn der Mitarbeiter noch kein Jahr im Unternehmen ist", sagt sie. "Im anderen Fall kann es bei einer Unterschlagung von 500 Euro nur eine Abmahnung geben, wenn der Mitarbeiter 25 Jahre im Betrieb unauffällig war und schon Mitte 50 ist." Eine Pflicht zur Anzeige gebe es nicht.
Anmerkung der Redaktion: Aus rechtlichen Gründen wurde der Beitrag nachträglich bearbeitet, um den Tatvorwurf präziser darzustellen.